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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1895 — Heidelberg, 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.2479#0410

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382

8. Ausschlaacn des Sargs mit Mauzperkal mit entsprechendett Kissen

fiir Erwachsene übcr 15 Jahren . . . 20

für Kinder von 6—15 Jahren . . . 10 „

fiir Mnder unter 6 Jahren .... 6 „

9. Allsschlaacu cines Sargd init Atla« und feiner Spiizeiwerzierung samt cut-
sprecheuden Kissen

für Erwachsenc über 15 Iahren . . . 100 .L

sür Kinder vou 6—15 Jahren .... 80 „
sür Kinder untcr 6 Iahren . . . . 60 „

10. Atatraze und Kissen sür Crwachsene über 15 Jahren . . . 20 ^!

für Kinder von 6—15 Jahren.16 „

für Kinder unter 6 Jahren.12 „

11. Ein eiusaches Kisscu für jedeS Alter. 2 „

12. Eiu Sterbemantel für Erwachsene über 15 Iahren . . . . 15 „

für Kinder von 6—15 Iahren . .10 „

für Kinder uuter 6 Iahrcn.-7 „

13. Iedcr weitere Traucrwagen

in l. Klassc II. Klassc III.Klassc IV. Klassc
6 .F 5 43

14. Verdoppelung der Leicheuwagcnpfcrdc

iu I. Klasse in II. Klassc
12 10
in III. ulid IV. Klassc ist cinc solche uicht zulüssig.

15. Die Uebcrführuug einer Leiche uach der Kapelle des akademischett Krankeilhailscs

in I. Klassc.8

in alleu übrigcu Klassen . 6 „

16. Werdeu Leicheu von Kindern uutcr eiuem Iahr von deiu Leicheuwärter bezw.
von dcr Leichenwärterin in das Leichcuhaus getragcu.

in III.Klasse IV. Klasse V. Klasse
2 .X 1 .F 50 1

17. Die Berbriiigung eiucr Leichc vom Bahichof auf dcn I-ricdhof uud sofortige
Beerdiguug 40 Wird dic Veiche zuerü sür längerc oder kürzcre Ieit in das städtische
Leichcuhans gebracht, so crhöht sich die Tare u»l 25

18. Wird eiue Leiche unch answnrts zur Bahn gebracht . . 35

Ieder Trauerwagen.5 „

Leiä)enschau. 2 „

Ucbersarg.25 „

19. Grabkreuz.1 „ 50 ^

20. Die Berbriugnng ciner Vcichc voiu Bahlihof in die FeuerbcstattiingS-

anstalt...30 »K

Wird die Leichc zuerst für kürzere odcr läugerc Zeit in das städtische LeichenhauS
gcbracht, so erhöht sieh dicse Tape nm 20

21. Die Eiliäscherung einer Lciche mit allen zu diesem Zweck notwendigett Bor-

rlchtllngcn bis zur Ablieferung bezw. cinschliestlich der Beerdigung der Asche in deu zu
dercn Aufnahmc besonders bcmlumtcn allgcincinen Lcichenseldcrn . . . 25

jede unillittclbar darauf folgcnde.10 .^!

Findeu mehrcre Eiiläscheruugen uumittelbar uacheiuaudcr statt, so wcrdeu dic
Gesaiutkostcn auf die ciuzelnerl Bestattungen verteilt.

22. Ein Kästchcn von Holz . . . . 1 ^! 50 ^

23. Eine Kapsel vou Blech.1 „ 50 „

24. Ein verzierter Sarkophag aus Thon . 10 „

Ein gleicher in Majolika-Aussührung . 15 „

25. Für alle Lcistungeu, für wclche eiue Gebühr in dieser Taxordnuug uicht aus-
gefübrt ist, tvird besoudere Nechnung ausgestellt, welchc vor ihrer Anforderung von der
Fricohof-Kommission geprüst und dem Stadtrat zur Geuehmigung vorgelegt wird.
 
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