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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1895 — Heidelberg, 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.2479#0422

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394

Borslcheudt: Kcbllhrciisützr wcrdcn fllr Stllckglltcr bo» unjzcwöbntichcm Nmsong,md Gc-
wicht, wic grvße Maschincn, massive oder mit Hausrat :c. bepacktc flroße Möbcl, Klaviere,
schwcre Baumatcrialien und ühnüche Gegcnstände aus den anderthalbfachen Bctrag crhöhi.

Unter Kausmanttsgnt sind solche Güter verstanden, welche znm kailsiiiaiiittschm
Vertrieb oder zur Fabrikation bestimmt, an Mitgliedcr deS Handclsstandcs in Heidel-
berg adressiert sind oder bon dicsen znm Transport ausgegcbett werden, Wclchc Per-
sonell als Mitglieder des HattdclsstandeS zu betrachten sind, entschcidel dic Gr. Gürer-
verwaltung Heidelbery.

Gewichte unter 50 Kilo werden überall für vollc 50 Kilo berechnet.

Die Bestättereitaxe wird für jede einzclne Frachtbriefseridung bczw. das dariii
verzeichnete Gewicht besonders angesetzt.

2. Wain-Nrckar-Rahn.

FUr Eilgllter: 20 Pfg- sllr 50 Kilo mit einer Minimalerhebuiig von 2«) Pfg.

„ Wrachtgüter: a. an Kaufleute: sllr 50 Kilo . . 8 Pfg. Minimaltare 10 Pfg.

„ weitere.50 Kilo 8 „ mehr.

b. an Private: „ 50 Kilo . .10 „ Minimaltaxe 20 Pfg.

„ weitcre 50Kilo 10 „ mehr.

Angesangene 50 kg werden für volle 50 kz berechnet.

XXI. Gebühren-Taris sür die Gepäckbestätterei

am Bad. Hauptbahtthof in Heidelberg (anch giltig für dic Main-Ncckar-BahiO.

Die Gebühren, welche die Gepäckbestätterci für die Bcstcllring des Ncisegcpäcks rc.
und des Cxpreßgutes crheben darf, sind sür dns gesamte Gebiet der Sladt Hcidelbcrg
wie folgt feslgesetzt:

I. Irrr öcrs ^erlbrrrrgerr öe-,. Kepaci'rs
vom Aussteige-Perron oder von der Gepäckniederlage nach der Stadt und ttmgekehrt:

1. für cinett Koffer.30 Z

2. für mehrere Koffer, das Stück 20 A

3. für sonstiges Gepäck „ „ 10 A

Für ein einzelues Stück darf eine Minimaltaxe von 20^ erhoben werden.

Für das Abladen und Abtragcn dcs Gcpäcks von dcm Omnibus, Hotelfuhrwerken
uiid Droschken uach dem Gepäckbüreau, sowie für das Abtragen des Gcpäcks von deu
Zügen zu den Omnibns, Hotelfuhrwerken und Droschken uiid Aufladeii derselbell,
ferner für das Verbringeu des Handgepäcks von eincm Zuge zum andern :c„ darf für
jedes Stück eine Gebühr von 5 ^ erhobeu werden.

XXII. Erprejrgut-Verkkhr der Großh. Ladischen Sahn.

Packete und kleinere Güterstiicke bis zu einein (tzewicht von 100 k^ köniier. nach
den Stationen der Großh. Bad. Bahnen (ausgenommen die Haltestelle Scheuem),
den Bodenseeuferstationen Maiuau, Meersburg, lleberlingen nnd Uhldingen, der
§)altestelle Ettlingen Stadt, sowie nach den bedeutenderen Stationen der Lokalbalm
Zell i. W.—-Todtnan, der Bregthalbahn, der Württembergischen Staatsbahnen, der
Bayerischen Staatsbahnen, der Elsaß-Lothringischen Bahnen, der Pfälzischen Bahnen,
der Hessischen Ludwigsbahn nnd der Main-Neckarbahn als t^xpreßgttt versendet
werden. Sodann kann Expreßgut noch abgefertigt werden zwischen den im Kanton
SchaHausen gelegenen Badischen Stationen und Stationen der Schweizer. Nordost-
bahn über Schaffhausen, ferner zwischen verschiedenen Badischen Stationen und der
Slation Rielasingen der Schweizer. Nordostbahn iiber Singen und endlich zwischen
der Badischen Station Basel und Stationen der Central- und Westschweiz über die
Verbindungsbahn.

Für diese Verfendungsart, bei welcher ein einfaches Annahme- und Ab-
fertigungsverfahren stattfindet und welchc bei mäßigen Frachtfätzen die
rascheste Beförderung bietet, gelten folgende Hauptbestimmungen:

1. Die Attfgabe des Expretzgttts hat bei den Gepäckabfertigungsstellen zii ge-
schehen. Die Sendungen müfsen mit deutlicher Adresse versehen sein. Die Beigabe
eines Frachtbriefs ist nicht erforderlich. Für Sendungen mit Versichermib des
Jnteresfes an der Lieferung wird dem Aufgeber ein Empfangschein erteilt. Die Ex-
preßgutfracht, welche 0,35 Pfg. für 10kg und 1km, mindesteus jedoch 25 Pfg. für die
 
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