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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1896 — Heidelberg, 1896

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https://doi.org/10.11588/diglit.2480#0333
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298

4> Besonderes Aiibcnmerk ist z» richten nnf die mit „TclcMphenaint" bezeich-
nete Klappe, weil hier sämtliche Meldungcn einlttiifcn von denjenigen Hänsern, welche
eine besondere Meldestelle nicht besitzen nnd dnrch Verinittelnng des Hnnptincldeamls
sprechen.

k>) Großfeuer.

Lautct die einkommende Meldnng ans „Großfener", so ist dies bei der in Zifs. 3
vorgeschriebenen Weitergabe der Nkeldnng an die Polizeistation Pismarckplatz dnrch
die Worte: „Grohfeuer gemeldet" ganz besonders hervorznheben.

6) Kaminbrand.

Wird nnr der Ausbrnch eincs Kaminbrandes gemeldet, so hat die Alarmicrling
mittelst der Knrbcl zn nnterbleiben. In diesem Falle sind nnr folgcnde Pcrsonen
telcphonisch zn verständigen:

1) Der l. Komiiiandant,

2) Der 2. zioinmandant der freiwilligen Fcnerwelir,

3) Der Kaminfeger.

7) Meldnnaen über Bräude im westlichen Stadtteil, welche von dcr
Polizeistation BiSmarrkplast einlaufen nnd wcgen deren dort bereits alarmiert
ist. Kommt eine folche Meldnng von der Polizeistation Bismarckplatz ein, so ist die
Kurbel nur dann zu drchen, ivenn ,^Großfe»er" gemeldet wird.

Andernfalls sind nnr die in Zisfer6 gcnaiinten Personen, nnd, sofern es sich nicht
lediglich um einen 5taminbrand handeit, anch der städtische Brnnnenmeister telc-
phonisch zn verständigen.

8) Priifnng der Leitnng.

Täglich um 12'/- mittags ist die Alarmleitnng anf ihre Fähigkeit zn priifen.
Dies gcfchieht dadnrch, dast unter Benntznng dcs bei der Kurbcl befindlichen Driickers
mit dcm Läntewerk 3 kurze Schläge gegeben werden. Tönt in solchen Fällen die ober-
halb des Apparates befindliche Glocke nicht mit, so ist sofort dem Natsdiener Anzcige
zu erstattcn.

Soll eine Prnsnng dcr Leitnng zn andcrer Zcil vorgcnommen werden, so mi'isseil
jeweils 3 knrze Schläge abgegcben werden, damit sofort ersichtlich wird, das; es sich
nicht um einen Alarm handelt.

6. Polizeistation Bismarckplav.

1) Sobald an dem Klappenschranke eine Klappe niederfällk, hat der dienstthnende
Schiitzmatttt nach Diaßgabe der fiir die Telephonleitungen bestehenden Vorschriftkii
die einlaufende Meldung abzunehmen, nnd wenn er übcr deren Inhalt keinen Zweiscl
mehr hak, mit dem Worte „Verstanden" zn bestätigen.

2) Bctristt die Meldnng einen Brand innerhalb der städtischen Gcmarknng oder
wird dnrch die Nieldnng von einer znständigcn Behörde die Alarniierilttg der frei-
willigcn Fenerwehr verlangt, so ist alsbald als Bestätignng der empfangcncn Mel-
dnng die Alarmleitung in Thätigkeit zu setzen. Dies gcschieht, indem dic Kurbel dcs
an der östlichen Wand angebrachten Kastens — nnter gleichzeitiger Niederdrncknng
dcs daneben besindlichen Knopfes — etwa 40 Mal rasch gedreht wird. Die Kontrole
dariiber, daß die Leitnng richtig fnnktioniert, giebt eine oberhalb des Kastens an der
Wand angebrachte (Klocke, welche mitklingen muß, wenn die Lcitung in Ordnnng ist.
(Dnrch dns Anschlagen der Ollocken wcrden sämtliche Chargierte nno Signalisten der
II. Feuerwehr-Kompagnie glcichzeitig geweckt, sowie die Kasernenwache benachrichtigt.l
Zuglcich ist der Oktroierheber herbeizurufeii.

3) Hieranf wird die Meldung weitergegebeu an:

Polizeistation Nathaus,

Städtisches Gaswerk.

Der dienstthuende Schutzmann hat sodann dcn Klappcnschrank aufmerksam zn
beobachten, nm weitere Meldnngen, die alsbald von dcn Chargierten der Fener-
wehr ec. eilllanfett werden, abzuneymen nnd zn erledigen. Hierbei ist derselbe von dem
Oktroierheber zu unterstntzeii.
 
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