Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
337

2. Handschuhsheim.

Für einen Ster Holz.2 Mark

2

1

lOOWellen

„ einen arößeren Stamm
„ „ kleineren Stamm

„ ein Bord
„ einen Diel .

„ ein Petroleumsaß
(Fuhrlohn vom Neckarufer in das Ort per Fuhre 2 Mark).

3. Dilsberg, Dossenheim, Kleingemiind, Miickenloch, Neckargcmrind

und Wieblingen.

Fnr einen Ster Holz.2 Mark

50 Pfg.
20 „
4t» „
30 ..

großen Stamm

ein Brett

. . . — „10 Pfg.

einen schweren Diel .

. — „30 „

eirien leichten Diel .

... - „ 20 ..

lOOWellen . . .

. . . 2 - .,

ein Faß . . .

. . . - .. 30 ..

einen Nachen

. - 1 „ " „

1

^k. Lisfischerei.

Bezirkspolizeiliche Vorschrift vom 30. Fannar 180!.

8 !. Jm Neckar, sowie dessen Scitenbächen einschließlich der Alnvasser nnd
HasenbassinS ist die Cisfischerei, das heißt daS Fangen von Fischen in dcn zuge-
frorenen Teilen der Wasserläufe mittelst in das CiS gehauener Oeffimngeil unrcr-
sagt: zum Zwecke des Fangens von Futter- und Köderfischen kann jedoch auch dic
Eisfischerei mit dem Eisgarn Seitcns des Bezirksamies in widerruflicher Weise
einzelnen zuverlässigen Fischern gcstattet rverden.

8 2. Zuwiderharidluttgcn gegen daS Verbol der Eisfischerei werden nach Ar-
tikel 14 Abs. 1 des Gesetzes vom 3. März 1870, betr. die Ausübnilg rmd den Schutz
der Fischerei, mit Geld bis zn 150 Mark oder mit Haft bestraft.

L. Das Vaden im Neckar.

(Ortspolizeiliche Vorschrift vom 1. Nkai 1890, Fassung vom 10. Oktober 1892 aus
Grund der W 92,108 Ziffer 5 P.-Str.-G.-B.)

Baden im offenen Neckar.

8 1. DaS Baden im offenen Neckar längS der Stadt Heidelberg nnd des Ortes
Schlierbach mit oder ohne Beglcitnttg eines Fahrzeuges ist nnr innerhalb der durch
Pfahle abtzegrenzten Badeplätzc und unter den dnrch die Warnuiigstafeln feftgestell-
ten Beschränknngen gestattet.

VII. Haftupolizei.

L. Krdnu»» »b-r V-rwrndung d-r -i"i-l»->. »>.,ch»M- dr° N--I»'r-

lB-k°»»,>>>ach„!!g°!>°m W^AprÜ">877 a^ d-S S 2 dcr L-ro-dnnn«

vom25.August1873.) ^nackt-

8 >. D.r !--l- P,ad °b.r»..,b d.r °>.°» »m L

hauses*) soll, besondere Fälle ausgenomnien, nicht znr Verlaonng, ,o

Aufstellen von leercn Wagen an Markttagen beliutzt Dreikönigstraßc ist

8 2. Der Raum unmittelbar unter der alten Brnckc bi- znr Dieilon>g,iia,j ,

8 4. Der Raum v°n d-r,TrriIch,i;>,>r°s>r v>»

^,adm>"L!^ ,„r L>st»gstr„st° ist ,»„>

Heu- und Strohausladen zu benützen.

*) AUeS LchlachthnuS au der oberen Neckarsirahe.

22
 
Annotationen