346
G e g e n st ä u d e
21. Stärke. Wasser, Asche, mikroskopische Prüfung . .
22. Thee. Chemische uud mikroskopische Prüfung auf Ver^
fälschuugeu." 100
23. Trinkwasser. a. Chemische uud mikroskopische Prüfuug
k. Bakteriologische Untersuchung . . .
e. Bollständige Wasseranalyse . . . .
24. Weiu. Prüfung nach den im Kaiserlicheu Gesundheits-
amte zusammengestellten Beschlüssen.
Obstweiu, vergleiche Wein.
25. Wur st- und Fleischwareu. Cheinische und mikroskopische
Untersuchuug auf einen Zusatz fremder Stärke . . .
26. Zucker. a. Wasser, Asche, organische Beimenguugen . .
b. Polarimetrischc Untersuchung.
1 Liter
2 Flaschen
20 Liter
1 Litcr
1 Stück
100 gr
100 ..
v.
1.
Gebrauchsgegenstände.
Metall-Legierungen sür Eß-, Trink- und Koch-
geschirre, Konservenbüchsen, Druckvorrichtungen zum
Ausschank von Bier, Syphons sür kohlensäurehaltige
Getränke, Metallteile sür Kindersaugflaschen, Metall-
folien zur Verpackung von Schnupf-, Kautabak und Käse
Kautschuk zur Herstellung von Mundstücken für Saug-
flaschen, Saugringen und Warzenhütchen, Trinkbecher,
Spielwaren, Kautschukschläuche.! 1 St. od. 100gr
.Ü 1 Stück
Stück oder
50 gr
b.
e.
cl.
3. Glasuren irdener Kochgeschirre.
4. Farben. a. Für Gefäße zur Aufbewahrung von Nah-
rnngsmitteln, Umhüllungen, Schutzbedeck-
ungen,
für kosmetische Mittel (Mittel zur Pflege
oder Färbung der Haut und der Haare),
für Spielwaren, Bllderbogen, Tuschfarben,
Buch- und Steindruckfarben, H
für Tapeten, Möbelstoffe, Teppiche, Beklei- !!
dungsgegenstände, künstliche Blumen, Blät- j
ter, Früchte.! 1 Stück
Wasser- und Leinfarben, quantitative Be- j
stimmung des giftigen Stoffes.! — 10
5. Petroleu m, Bestimmung des Entflammungspunktes . !! 250 gr
Das städtische Laboratorium steht dem Publikum vom 1. Februar 1385 an zur
Benützung offen und können bei demselben Untersuchungen der in dem oben auf-
geführten Tarif bezeichneten Art beantragt werden, filr dereu Vornahme die >n
demselben bezeichneten Gebührenbeträge zu entrichten sind.
Zur Entgegennahme von Untersuchungs-Gegenständen ist das Laboratorium,
welches sich im ll. Stockwerke des Männerarmenhauses (Eingang von der Plöck aus)
besindet, an sämtlichen Wochentagen vormittags von 10 bis 12 Uhr geöffnct.
6
L. Den Verkauf von Vackwaren unv -ergleichen auf ven Straljen
imd öffentlichvn Piätzen.
Ortspolizeil. Vorschrift vom 12. Dezember 1894 mit Zusatz vom 11. Jauuar 1895.
Auf Grund des tz 366 Ziffer 10 R.-St.-G.-B. wird mit Zustimmung des Stadt-
rats und Vollvehbarkeitserklärung des Großh. Herrn Landcskommissärs hiermit au-
geordnet, daß oen Verkänfern von Backwaren (insbesondere Fastenbretzeln) das Feil-
bietcn ihrer Waren auf den Straßen und öffentlichen Plätzen hiesiger Stadt nur an
den vom Bezirksamte im Benehnreu mit dem Stadtrate bestimmten Aufstellungsorten
G e g e n st ä u d e
21. Stärke. Wasser, Asche, mikroskopische Prüfung . .
22. Thee. Chemische uud mikroskopische Prüfung auf Ver^
fälschuugeu." 100
23. Trinkwasser. a. Chemische uud mikroskopische Prüfuug
k. Bakteriologische Untersuchung . . .
e. Bollständige Wasseranalyse . . . .
24. Weiu. Prüfung nach den im Kaiserlicheu Gesundheits-
amte zusammengestellten Beschlüssen.
Obstweiu, vergleiche Wein.
25. Wur st- und Fleischwareu. Cheinische und mikroskopische
Untersuchuug auf einen Zusatz fremder Stärke . . .
26. Zucker. a. Wasser, Asche, organische Beimenguugen . .
b. Polarimetrischc Untersuchung.
1 Liter
2 Flaschen
20 Liter
1 Litcr
1 Stück
100 gr
100 ..
v.
1.
Gebrauchsgegenstände.
Metall-Legierungen sür Eß-, Trink- und Koch-
geschirre, Konservenbüchsen, Druckvorrichtungen zum
Ausschank von Bier, Syphons sür kohlensäurehaltige
Getränke, Metallteile sür Kindersaugflaschen, Metall-
folien zur Verpackung von Schnupf-, Kautabak und Käse
Kautschuk zur Herstellung von Mundstücken für Saug-
flaschen, Saugringen und Warzenhütchen, Trinkbecher,
Spielwaren, Kautschukschläuche.! 1 St. od. 100gr
.Ü 1 Stück
Stück oder
50 gr
b.
e.
cl.
3. Glasuren irdener Kochgeschirre.
4. Farben. a. Für Gefäße zur Aufbewahrung von Nah-
rnngsmitteln, Umhüllungen, Schutzbedeck-
ungen,
für kosmetische Mittel (Mittel zur Pflege
oder Färbung der Haut und der Haare),
für Spielwaren, Bllderbogen, Tuschfarben,
Buch- und Steindruckfarben, H
für Tapeten, Möbelstoffe, Teppiche, Beklei- !!
dungsgegenstände, künstliche Blumen, Blät- j
ter, Früchte.! 1 Stück
Wasser- und Leinfarben, quantitative Be- j
stimmung des giftigen Stoffes.! — 10
5. Petroleu m, Bestimmung des Entflammungspunktes . !! 250 gr
Das städtische Laboratorium steht dem Publikum vom 1. Februar 1385 an zur
Benützung offen und können bei demselben Untersuchungen der in dem oben auf-
geführten Tarif bezeichneten Art beantragt werden, filr dereu Vornahme die >n
demselben bezeichneten Gebührenbeträge zu entrichten sind.
Zur Entgegennahme von Untersuchungs-Gegenständen ist das Laboratorium,
welches sich im ll. Stockwerke des Männerarmenhauses (Eingang von der Plöck aus)
besindet, an sämtlichen Wochentagen vormittags von 10 bis 12 Uhr geöffnct.
6
L. Den Verkauf von Vackwaren unv -ergleichen auf ven Straljen
imd öffentlichvn Piätzen.
Ortspolizeil. Vorschrift vom 12. Dezember 1894 mit Zusatz vom 11. Jauuar 1895.
Auf Grund des tz 366 Ziffer 10 R.-St.-G.-B. wird mit Zustimmung des Stadt-
rats und Vollvehbarkeitserklärung des Großh. Herrn Landcskommissärs hiermit au-
geordnet, daß oen Verkänfern von Backwaren (insbesondere Fastenbretzeln) das Feil-
bietcn ihrer Waren auf den Straßen und öffentlichen Plätzen hiesiger Stadt nur an
den vom Bezirksamte im Benehnreu mit dem Stadtrate bestimmten Aufstellungsorten