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364

^ Endlich ist i» jeder Droschke mi geeignetcr. dei» Fahrgast deuilich sichibarcr
L>telle ein auf Pappdeckel aufgezogener, mit der Droschkcnnuminer und dem Stempcl
des Bezirksamts versehencr, stctd sauber und lcsbar zn crhaltender tllddruck dicscr
Droschkenordnung nebst Tarif anzubringen.

Von den Droschkenkulschern.

tz 7. Kein Kutscher darf dic Fiihrung eiuer Drofchkc ehcr überuehineii, als bis
ihm cin auf das Kalendcrjahr lautender frahrschein crteilt ivorden ist, ivelrlicil cr
im Dieust stets bei sich zu führen hat. (Bergl. 8 2 der Borschrift.)

Der -f-ahrschein lvird jcweils auf l. Ianuar uud uur solchen Pcrsoneu crtcilh
Ivelche frei von Eebrechcn, des Fahreus uud der Dertlichkeit kuudig sind, und mich
ihrcm Lcbensalter und ihrer bisherigeu ss-ührung die (>tewähr sür ciu ordiuuigs-
mäßiges Verhalteu bieten. — Personeu unter 13 Zahreu dari ein sf-abrsäiciii iiur
ausiiahuisweise mil Zustiiuinung des Stadtrals erteilt iverdcn.

Die Entziehung des srahrscheines erfolgt durch das Bezirksamt.

Ist der Droschkeukutscher nicht glcichzeitig Drosäikeubcsilicr, so ivird der Ictzterc
von dcr Eutziehung des srahrscheius bcuachrichtigt, und darf vou dem 'st'Upunkt
dieser Benachrichtiguug ab der vou der Entziehung des sz-ahischcins belroffeue Kulscher
nicht mehr als Droschkenführer verweudet werdeu.

8. Der Droschkenkutscher hat während des Dieustes die vorgeschriebcuc Diciist-
kleidung <8 3 der Borschrift) zu tragen, eine richkig gehende Tascheuuhr uud dcn
ihiu ausgestellten Fahrschcin mit sich zu führeu und diese Eegeustände deu Polizci-
bediensteteu auf Berlangkii jedcrzeit vorzuzeigeii.

Die Droschkenkutscher müssen stets iiüchtern sciu, jedcrinanii höslich und anstäiidig
begegi.en iind sich genau an den Taris haltcn. Auf Bcrlaugen iiiüsseu sic bcim Eüi-
und Aussteigeii ihre llhr voriveisen. Es liegt ihnen die Pflicht ob, nach jeder Fahrt
den Wagen zu durchsucheu uud etlva dariu znrückgebliebcne Ecgeustäiidc alsbald bci
der Polizeibehörde abzuliefern.

8 9. Den Droschkenkutschern ist uutersagt:

1. die Lenkung der Pferdc während des Dieustes einem Fahrgast oder über-
haupt eiuem Audereu zu überlassen-,

2. gegen den Willen des Fahrgastes, welcher die Droschke zucrst ailgeuommeii
hat, noch andere Perscncn nüt auf den Wagen zu nehincn;

3. zu rauchen, währeiid Fahrgästc iu dcr Trosäikc siycii:

4. Personcn zu dem Zwecke auzusprechen, um dieselbcn zur Fahrt odcr zur Wahl
eines Wagens zu bcstinimcn, oder in dcn Strasten hin und her zu fahren, um Bestcl-
lungen zii suchen;

5. Trinkgelder zu fordern, absichtlich an unrichtigc Drte zu sahren oder unbercch-
tigter Weise jeinand die Fahrt zu verweigern;

6. auf den Halteplätzen in die Droschken zu sitzen;

7. das Fuhrwcrk ohne Aufsicht stchen zu lasscn, uamcntlich daSselbe behuss Bc-
suchs von Wirtschaften zu verlassen.

Von den Fahrgästen.

8 10. Die Fahrgaste dürfen Gegenstände, wclche gceiguet sind, das Fnucie dcs
Wagens zu beschädigen oder zu veriiiireinigeu, nicht iu die Droschke uiitnehuleu.

Handgepäck im Gewicht bis zu 10 kg darf der Fahrgast uneiitgcltlich init in dic
chroichke nehmen. Gröstere Gepäckstiicke siud gcgen Entrichtung einer Gebühr von
20 Pfg. ver «Ltück aus dcm Kutscherbock unterzllbringen.

Das Mitnchmcn von Hunden in die Droschke ist dcn Fahrgästcn nur mit Zu-
stimmung des Kutschers gestattet.

Fahrgäste, welche vorstehendeii Bestimmungen zuwiderhandeln oder sich sonst uu-
gehorig benehnien, können nach wiederholter fruchtloser Berwarniing seitens des
Kutschers zum Aussteigen genötigt werden und miissen, falls die Fahrt schon begonuen
war, gleichwohl die ganze Taxe für dic vereinbarte Fahrt bezahlen.

8 44- Mehr als vier Personcn, wobei zwei Kinder unter zehn Jahren eiucr er-
wachsenen Person gleichgcrechnet werden, ist der Kutscher nicht verpflichtet, in deu
Wagen aufzunehmem Hat er dies dennoch gethan, so ist cr doch nicht berechtigt,
Ehr als das taxmästige Fahrgeld für vier Personen zu fordcrn.

Mehr als sechs Personcn aiifzuiiehiuen, ist dem Droschkeukutscher nicht gestattct.

Kiiider unter 6 Jahren in Begleitung Erwachsener sind taxfrei niitzilnehmen.
 
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