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412

8. Nusschlngen des Sarfls mit Glmizperkal nüt eiüspreüiendcn Kissen
siir Erwachsene iiber 15 Iahren . . . 20 ^

fnr Kinder von 6—15 Jahren . . . 10 „

für Kinder nntcr 6 Jahren . . . . 6

0. Ausschlagen eines Sargs mit Atlas und seiner Spitzenvcrzieiung saint eiu-
sprechcnden Kissen.

für Erwachsene iiber 15 Jahrcn . . . 100 ^
für Kinder von 6—15 Jahren . . . . Ü0 „
sür Kinder nnter 6 Jahren .... t>0 „

10. Matraze und Kissen für Erwachsene übcr 15 Zahreu . .

für Kinder von 6—15 Jahren.

für Kinder nnter 6 Jahren.

11. Ein eiufaches Kissen für jcdes Altcr.

12. Eiu Sterbemantcl für Erwachsene iibcr 15 Iahren . . .

für Kinder von 6—15 Jahren .

für Kiuder unter 6 Iahreu.

13. Iedcr weiterc Trancrwagen

in l. Klasse II. Klassc III. Klasse IV. Klasse
6 ^ 5 4 . 3 ..F

20 .F
16

12 „
--

13 „
10 „
7 „

14. Verdoppclung der Leicheuwageiipferde

in I. Klasse in II. Klasse
12 10

iu III. niid IV. Klasse ist ciue solchc nicht znlässig.

15. Die llcberführnng einerLeiche nach dcr Kapclle dcs akademischcu KraukeuhauseS

in I. Klassc.8 ^

in allen übrigeu Klasseu . 6 „

16. Werdcu Lcicheu von Kindcrn iintcr eincm Iahr vou dem Leichcuwärtcr bczw.
vou dcr Leichcnwärtcrin in das Lcicheuhaus getragcu,

in lll. Klassc IV. Klasse V. Klasse
2 1 .F. 50 I 1

17. Die Vcrbringung einer Leichc vom Bahnhof auf dcn Fricdhof u»d sofortiae
Becrdiguiig 40 Wird dic Leiche znerst sür längere oder kürzcrc Ieit in das städtischc
Lcichenhans gebracht, so crhöht sich dic Taxe iim 25

18. Wird eine Leiche nach auswärts zur Bahn gcbracht . . 35

Jeder Trauerwagcn.5 „

Leichenschau.2 „

llebersarg.25 „

10. Grabkreuz. 1 „ 50 ^

20. Die Verbringling einer Leiche vom Bahnhof in dic Fcucrbcstattiiugs-

anstalt...30

Wird die Leichc zuerst für kürzere odcr längcre Zcit iu das städtische Leichcnhaus
gebracht, so erhöht sich diese Taxc nm 20

21. Die Einäschernng cincr Lciche mit allcn zn dicsem Zwcck notwendigen Vor-

richtnngen bis z»r Ablieferung bezw. einschlicßlich dcr Bcerdignng dcr Aschc in dcn zu
dcren Aufnahnie besonders bcstjmmten allgemeinen Lcichcnfeldcrn . . . 25

jede nninittelbar darauf folgende.10

Finden mchrere Eniäschcrnngen linmittelbar liacheinander statt, so werdcn dic
Gesamtlostcn anf die cittzelnen Bestattnngen vertcilt.

22. Ein Kästchen von Holz . . . . 1 ^ 50 c)

23. Eine Kapscl von Blech.1 „ 50 „

24. Ein verzierter Sarkophag aus Thon . 10 „

Ein gleicher iu Majolika-Ausführung . 15 „

25. Für alle Leistnngeii, für welche cine Gebühr in diescr Taxordnung nicht ans-
gefnhrt ist, wird bcsondcrc Ncchnuiig ansgestkllt, welche vor ihrer Anfordernng von dcr
Fricdhofs'Konnnission gepriift nnd dem Stadtrat zur Geuchmigung vorgclegt wird.
 
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