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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1898 — Heidelberg, 1898

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https://doi.org/10.11588/diglit.2482#0390

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daß ein HinauSbeugen seiienS ver Fcchrglisie vder einHinnuLsrrecken vnn Körperteilcn
nuSgeschloisen ist.

ILie ^^1^^1011«! sind durch eleklrijchc Läulewerke zu ver^indem

und darf die EinsleUnng zur sel'bstnndigen Lerwendung erst erttckgen, wenn^dic nrnl-
liche Zulasslgkeitsbelchelnigung crreilt iiud ausgehaudigt ist

Die Betriebsordnung jowie die Diensiweisungcn fiir dic Bediensleie» bedursen
dcr polizeilicheu Bestüligung,

^ o^Bedienstete, wZchc sich^ Zuwiderbaiidluiigen ^gegcn die Bestiuiiliungen der De-

ichrifl — auf Berlangen'der Aufjichrsbehördc zir enrlassenr das lcjstere gilt auch von
jolchen Bedienstelen, welche sich zur weitercn Besvrgung de« DiensteS in der Folge
als unbefä^gt erweise^ ^ ^ ^ ^ "

bclrägt bv, nämlich 40 im Jnnern und 1t1 auf dcr oberen Pwttform, FUr den nb-
wärtügehendcn Wagen wird als Höchftmab der Wasscrsüllnng festgesetzt:

dei ltt Fahrgästcn auf üirbm
.20 . . 7 „

„80 „ „ <> „

„40 . „ 5 „

„ 50 » - 4 „

Bei Besörderung von Gepäck ist die sestgesepie Personeusahl oder Wassersüllung
dem Gewichi des Gepäck« entsprechend zu vcrmiudern,

7. Das Betreien des Babnkörxers ist nur den Bahnbediensleten nnd dein Auf-
sichirioerlvnal aestatlet,

Da« Einsteigen in cinen bereils in Gang gesetzlen Zug, der Beriuch, sowie dic
Hilfeleistung dazu ist verboten, desglcichcn das Aussteigen, !o lange dcr Zug sich noch
in Beweguna befindet.

Ebenso ist e« untersagt, auf der Platlkorm des Wagens sich übcr dieselbe hinaus-
zubeugen oder einzelne Körperteile hinauszustrecken.

8 8. Borbehaltlich der weitergekendcn Strafvorschriften der Htz 305, 315 und 316
de« N.-St.-G.-B. ist e« unterfagt. dic Draktselldahn und die zugehörigen Anlagen und
 
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