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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1899 — Heidelberg, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.2483#0297
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261

Die Bestellung im Orte beAiunt:

a) an Wochentagen: für Briefe im Sommer 6^° u. 11'/« Uhr vormittags
und 3, b und 7'/« Uhr nachmittags; im Winter 7 u. 11'/« Uhr vormittags und 3, 5 und
7'/« Uhr nachmittags;

für Postanweisungen: im Sommer 7 Uhr vormittags uud 3 Uhr nachmittags, im
Winter 8 Uhr vormittags und 3 Uhr uachmittags;

für Packete und Geldbriefe: im Sommer 7-'° vormittags nnd 3 rrnd 6 Uhr nach-
mittags, im Winter 8 Uhr vormittagS und 3 und 6 Uhr nachmittags. (Die Bestellung
um 6 Uhr nachmittags beschränkt sich auf gewöhnliche Packete.)

b) an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen: für Briefe im Sommer
6^° vormittags, im Winter 7 Ulir vormittags;

für Postanweisnngen: im Sommer 7 Uhr, im Winter 8 Uhr vormittags;

für Packete: im Sommer und Winter 7 Uhr vormittags.

DieAbfertiguug derLandbricfträber findet statt: 1. an Werktagen: im Sommcr
um 6, im Winter um 7 Uhr vormittags und 4 Uhr 30 Min. nachmittags; 2. an
Sonn- und Feiertagen: 6 bezw. 7 Uhr vormittags. An Sonntagen und an
gesetzlichen Feiertagen und am Tage Allerheiligen finden die Norzeigung von Postauf-
trägen und die Bestellung von Briefen mit Zustellnngsnrkunden allgemcin nicht statt.
Gleichwohl erfolgt die Bestellung letzterer, wenn dies vom Abscnder besonders verlangt
worden ist.

Die Bestellung von Packeten nach dem Landbestellbezirke findet an Sonn- u. Feier-
tagen nicht statt. Am Charfreitage, Bußtage, Hiinmclfahrlstage, am ersten Oster-,
Pfingst- und Weihnachtstage ruht die Bestellung uach dem Landbestellbezirke gänzlich.

Auszug uus dem Posttarif.

X. Tarif für gewöhnliche Briefe, Kartenbriefe, Postkarten, Drnck-

sachen, Warenprobeu, Geschäftspapiere, Einschrcibsendungcn.

I. Gewöhnliche Briefe: srankiert unsrankicrt

Porto bis zu 15 Gramm einschließlich .... 10 Pfg. 20 Psg.

Porto über 15 bis 250 Gramm einschließlich . . 20Pfg. 30 Pfg.

Porto für je 15 Gramm nach den übrigcn Ländcrn

des Weltpostvereins und des Vereins-Auslandes 20 Pfg. 40 Pfg.

II. Kartenbriefe.lOPfg.

bei Verwendung nach Ländern des Wellpostvereins 20 Pfg.

III. Postkarten müssen frankiert werden. Das Porto beträgt:

a. für jede einfache Postkarte.5 Pfg.

b. für jede Postkarte mit Antwort.10 „

e. für jede Weltpostkarte.10 ,,

cl. für jede Weltpostkarte mit Antwort.20 .

IV. Drucksachen müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze für Deutschland und

Oesterreich-Ungarn: 1 Kilogramm.

Porto bis 50 Gramm einschließlich.3 Pfg.

„ über 50 Gramm bis 100 Granrm einschließlich . 5 „

„ über lOO „ „ 250 „ . 10 .,

„ über 250 „ „ 500 „ „ . 20 „

„ über 500 „ „ 1 Kilogramm . . .30 „

„ für je 50 Gramm nach den Ländern des Welt-

postvereins und des Vereins-Auslandes . . 5 „

bis zur Gewichtsgrenze von 2 Kilogramm.

V. Warenproben müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze 250 Gramm.

Porto ohne Rücksicht auf Entfernung und Gewicht für jcde Wareuprobe lO Pfg.

Porto für je 50 Gramm nach den Ländern des Weltpostvereins

und des Vereins-Auslandes .... 5 Pfg., mindestens 10 Pfg.

VI. Geschäftspapiere innerhalb Deutschland und nach Oesterreich-Ungaru nicht

zulässtg.

Porto fürZe 50 Gramm nach den Ländern des Welt-

postvereins und des Vereins-Auslandes . 5 Pfg., mindestens 20 Pfg.
 
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