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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1899 — Heidelberg, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.2483#0305
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7. Leitungen für den Fernverkehr bestehen zur Zeit zwischen Heidelberg einerseits
und Achern, Baden-Baden, Barr (Elsaß), Biebrich (Rhein), Bischweiler (Elsaß), Bruch-
sal, Bühl sBaden), Colmar (Elsaß), Cronberg (Taunns), Darmstadt, Dewesheim,
Donaueschingen, Dürkheim, Dierlach, Eltville, Emmendiiigcn, Ettlingen, Frankfurt
(Main), Frankenthal, Freibnrg (Breisgan), Furtwangen, Gebweiler, Gernsbach, Grün-
stadt, Hagenau, Hanau, Höchst (Main), Hochhcim (Main),Hockenheim, Homburg v.d.H.,
Hornberg, Kaiserslautern, Karlsruhe, Kastel, Kahsersberg, Kehl, Königsfeld (Baden),
Königstein (Tannus), Konstanz, Lahr, Lambrecht, Landau lPfalz), Langenschwalbach,
Ludwigshafen (Rhein), Mainz, Mannheim, Rtarkirch, Mühlhausen >Els.), Münster iEls.),
Niederbronn, Ncustadt (Haardt), Ncustadt (Schwarzwald), Offenbach (Main), Offeu-
burg, Pforzheim, Pirmascns, Rappoltsweilcr, Rastatt, Rüdesheim, Schirmeck, Schlett-
stadt, Schwetzingen, Singen (A. Konstanz), Speyer, St. Gcorgen (Schwarzwald),
St. Ludwig (Elsaß), Stockach, Straßbnrg (Elsaß), Thann (Elsaß), Triberg, Villingen,
Wachcnheim (Pfalz), Waldlirch, Weinheim, WieSbaden, Worms, Zweibrücken, sowie
sämtlichen Orten des württembergischen uud schweizerischen Sprechnctzes andercrseits.
Dieselben können von den Tcilnehmerstellen nnd von den öffentlichen Sprechstcllen aus
benntzt werden. Die Gebühr beträgt für jedes Gespräch bis zur Dauer von drei
Minuten auf 50 km Entfernung 25 Pfennig, anf weitere Entfernungen 1 Mark.

Jm Verkehr mit der Schweiz sür je drci Minnten 2 Mark.

8. Jm Verkehr zwischen verschiedcneu Stadt-Fernsprccheinrichtnngen sind dic Teil-
nehmer bei Gesprächen, für welche die Entrichtnng dcr Einwlgebühr vou 25 Pfg. oder
1 Mk. stattfindet (v und 7) vcrpflichtct, die Anfzeichnungcn der VermittelungSstellc nber
die Dauer der jedesmaligcn Gespräche als richtig anzncrkenncn. Unterschiede zwischen
den Aufzeichnnngen der Vermittelungsstelle nnd den Angaben dcr Teilnehmer werdcn
zwar nach Möglichkeil aufgeklärt; jedoch wird der Tcilnehmer bei ciwaigem Einspruch
von der Verpflichtung zur einstwciligen Zahlnng der seitcns der Vermittelniigsanskalr
in Rechnung gestellten Gebühren nicht befreit.

Die einfache Dauer der gegen Entrichtnng bon Einzelgcbührcn geführten Ge-
spräche ist für den gesamtcn Verkehr au'f drei Minnten festgesetzt. Die
Ausdehnnng eincs Gespräches über drei Minuten hinanS ist nnr in dcm Falle zn-
gelassen, wenn anderweitige Gesprächs-Anmcldilngen nicht vorliegcn. Daß die Sprcch-
zeit von drei Minuten abgelaufen sei, wird den Teilnehmern nur dann bcsonders mit-
geteilt, wenn sonstige Gesprächs-Anmeldungen zn erlebigen sind oder wenn der Teil-
nehmer bei der Anmeldung des Gcsprächs die Anfhebung der Verbindnng nach drci
Minuten ansdrücklich verlangt hat.

9. Jm Verkehr auf den Verbiilduiigsleitungcn für den Fernverkehr wird für
jedes angemeldete, aber ohne Verschnlden der Reichs-Post- nnd Telegraphenvcrwaltnng
unansgeführt gebliebene Gesprächc anf kürzere Entfernungen cine Gebühr von
25 Pfg., auf weitcre Entfernungcii eine Gcbühr von 1 Mark in dcnjeiiigen Fätlen bei
der Anmeldestelle crhoben, in welchen:

n) der gewünschte Teilnehmer im fernen Orte bei betriebsfähiger Leitung den An-
ruf nicht beantwortet, oder es ablchnt, in cin Gespräch cinzntreten;

b) derjenige Teilnehmer, von welchem die Anmeldnng herrührt, auf die llnter-
rednng verzichtet, bezw. nicht mchr antwortet, nachdem die Fernleitung fiir ihn
zur Benutzung bereit gestellt worden ist.

10. Für dringende Gespräche, welche mit Vorzug vor den gewöhnlichen
Gesprächen ausyeführt werden, ist die dreifache Gebiihr eines gewöhnlichen Ge-
spräches von glercher Zeitdaner zu erlegen.

11. Die Teilnehmcrverzeichnisse der Stadt-Fernsprecheinrichtiliigen in den aus-
wärtigen Orten können durch Vermittelung des Telegraphenamts iu Heidelberg
käuflich bezogen werden.

12. Bei der Vermittlimgsanstalt in Heidclberg läßt stch aus Wunsch die Einrich-
tung treffen, welche den Teilnehmcr in den Stand setzt, während dcr Nacht dic Polizei,
die Feuerwehr oder andere Teilnehmer unmittelbar anznrufen. Für die unbedingte
Betriebssicherheit dieser Einrichtung leistet die Verwaltung keine Gewähr.

Die Vergütung für Herstellung von Nachtverbindungen beträgt im Stadt-
verkehr:
 
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