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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1899 — Heidelberg, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.2483#0372
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8 17. Uebertretungen dieser Feuerlösch-Ordiiung werden auf Grund des8U4
Z. 4 P.-St.-G.-B. an Geld bis zu 60 Mark oder an Haft bis zu 14 Tagen besträst.

ß 18. Der Stadtrat ist berechtigt, fobald das BediirfniS hervortritt, die nicht
in der freiwilligen Feuerwehr stehenden männlichen staats- und reichsbürgerlichen
Einwohner im Alter von 20 bis 45 Jahren — die aktiven Militärpcrsonen nus-
genommen — alS Hilfsmannschaft zu organisieren und unter daS Kommando der
freiwilligen Feuerwehr zn stellen.

MrMm für dle WlMllg der Feuemelde- Mld Aillrllllllllllgell.

^4. Polizeistation Nathaus.

1) Sobald an dem Mappeuschrank im Nebenzimmer der Wachrstube eine Kloppe
niederfällt, hat der dienstthuende Schutzmann nach Mafzgabc der für die Telcphonlei-
tungen beftehendcn Vorschriften die eiulaufende Mcldung abzunehmeu und, wenn er
über den Jnhalt keinen Zweifel mehr hat, mit dcm Worte „Verstauden" zu bestätigcn.

2) Betrifft die Meldung einen Brand innerhalb der städtischen Gemarknng oder
wird durch die Meldung von emer zuständigen Behördc die Alarmierung dcr frciwil-
ligen Feuerwehr verlangt, so ist alsbald nach Bestätiguug der empfangenen Meldung
die Alarmleitung in Thätigkeit zu setzen. DieS geschieht, indem die Kurbel des an der
östlichen Wand angebrachten Kastens — unter gleichzeitigcr Nicdcrdrückung des da-
neben befindlichen Knopfes — etwa 40 mal rasch gedreht wird. Die Kontrole dar-
über, daß dieLeitung richtig sunktioniert, gibt eine oberhalb dcs Kastens an derWand
angebrachte Glocke, welche mitklingen muß, wenn dic Leilnng in Ordnuug ist. (Dnrch
daSAnschlagen der Glocken werdcn sämtliche Ohargicrte nnd Signalisteu ber I.Feuer-
wehrkompagnie gleichzeitig geweckt, sowie die Kasernemvache benachrichtigt.)

Gleichzeitig ist — falls es sich um einen Brand innerhalb der srädtischen Ke-
marknng handelt — durch Einschalten eineS Hebels, welcher sich in einem au der
nämlichen Wand angebrackten Kästcheu befindct, das Glockensignal auf dem Turme
der Heiliggeistkirche ctwa sünf Minuten lang in Bewegung zu setzen.

Endlich ist mittelst der über dem Kasten der Alarmleitung bcfindlicheu clektn-
fchen Schelle der Ratsdiener herbeiznrufcn.

3) Hierauf wird die Meldung weitergegeben an:

Polizerstation Bismarckplatz,

StädtischeS Gaswcrk.

Meldungen über Brandfälie im Stadtteil Schlierbach sind nicht weiterzugcben.

Der dienstthuende Schutzmann hat sodaun den Klappeuschrauk aufmerksam zu
beobachten, um weitereMeldungeu, die alsbald von dcn Chargierten der Feuerwehr.'c.
einlaufen werden, abzunehmen und zu erledigen. Hierbei ist derselbe von dem Nats-
diener zu unterstützen.

Jnsbesondere ist darauf zu achtcu, daß das Turmglockensignal nach Ablauf
von etwa sünf Minuten abgestellt wird.

4) BesondereS Augenmerk ist zu richten aus die mit „Telegraphenamt" bczeich-
nete Klappc, weil hier sämtliche Meldungen einlaufen von denjenigen Häusern,
welche eine besvndere Meldestelle nicht besitzen und durch Vermittlung des Haupt-
meldeamts sprechen.

5) Meldungen über Brände im westlichen Stadtteil, welche von
derPolizeistationBismarckplatz einlausen und wegen dcren dort bereits alarmiert lst:
Kommt eine solche Meldung von der Polizeistalion Bismarckplatz ein, so ist ebeusallS
die Kurbel zu drehen und auch daS Turmglockenstgnal in Bewegung zn setzen.

6) Meldungen über Brände im Stadtteil Schlierbach: Kommt
eine solche Meldung ein, so ist zunächst die Polizeistelle Schlierbach tclephonisch m
KenntniS zu setzen, falls die Meldung nicht von dieser ausgeht; sodann ist die Kurbel
zu drehen und ebenfalls das Turmglockensignal in Bewegung zu setzen.

7) Kaminbrand.

Wird nur di;r Ausbruch eines Kaminbrandes gemeldct, so hat die Alarmierung
mittelst der Kurbel und des Glockensignals zu unterbleiben. Jn diesem Falle sind
nur folgende Personen telephonisch zu verständigen:

1. der I. Kommandant,

2. der II. Kommandant der freiwilligen Feuerwehr,

3. der Kaminfegermeister,

4. der städtische Brunnenmeister.
 
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