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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1899 — Heidelberg, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.2483#0373
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339

Von Kaminbränden im Stadtteile Schlierbach sind nur der Kaminfeger und
der Hauptmann der Schlierbacher Feuerwehr telephonisch zu verständigen und ist
außerdem der PolizeisteUe Schlierbach telephonisch Kenntnis zu geben, falls die
Meldung nicht von dieser erstattet wurde.

8> Prüfung der Leitung.

Täglich um 12'mittags ist die Alarmleitnng anf ihre Fähigkeit zu prüfen.
Dies geschieht dadurch, dasi unter Benübung des bei der Knrbel befindlichen Drückers
mit dem Käutewerk drei kurze Schläge gegeben werden. Tönt in solchen Fällen
die oberhalb des Apparates befindliche Glocke nicht niit, so ist sofort dem Rats-
diener Anzeige zu erstatteu.

Soll eine Prüfung dcr Leitung zu andercr Zeit vorgenommen werden, so müssen
jeweils drei kurze Schläge abgegeben werden, damit sofort ersichtlich wird, daß es
fich nicht um einen Alarm handelt.

Wöchentlich einmal und zwar Samstags um 12 Uhr Mittags ist das Glocken-
signal auf dem Turme der Hciliggeistkirche mit einigen Schlügen zu prüfen.

8. Polizeistation Bismarckplatz.

1) Auf der Polizeistation Bismarckplatz befinden sich zwei getrennte Alarinlei-
tungen, von denen dic eine — Leitung ll — znr Alarmiernng der Chargierten und
Signalisten der Westkompagnie (ll. Feuerwchrkompagnie), die andere — Leitung lll

— zur Alarmierung der Chargierten und Signalisten der Neuenheimer Feuerwehr
llll. Feuerwehrkompagnie) dient. Beide Alarmleitungen werden in der Weise in
Thätigkeit gesetzt, daß die Kurbeln der an der sndlichen Wand angebrachten Kasten

— unter gteichzeitigcr Nicderdrückung des daneben befindliichen Knopses — etwa
-lOmal rafch gedrehl werdeu. -Die Kontrole darüber, dasi die Leitungen richtig funk-
lionieren, geben zwei oberhalb der Kasten an der Wand angebrachte Glocken, welche
jeweils mitklingen müssen. wenn die Leitungen in Ordnung sind.

(Turch das AnsLlagen dcr Glocken der Leitung II werden sämtliche Chargierte
und Signalisten der !I. Feuerwehrkompagnie und der städt. Brunnenmeister gleich-
zeitig geweckt, sowie die Kasernenwache bcnachrichtigt; durch das Anschlagen der
Glocken der Leitung III werden in gleicher Weise ein Chargierter und mehrere Sig-
nalisten der Neuenheimer Feuerwehr (lll. Feuerwehrkompagnie) geweckt.)

2) L-obald an dem Klappcnschranke einc Klappe niederfällt, hat der dienstthuende
Schutzmaiin nach Maßgabe der für die Telephonleitungen bestehenden Lorschriften
die einlausende Meldung abzunehnien, uud wenn er iiber deren Jnhalt keinenZweisel
mehr hat, mit dem Worte „Bei standen" zu bestätigen.

8) Bctrifft die Meldung einen Brand innerhalb der städtischen Gemarkung oder
wird dnrch die Meldung von einer zuständigeii Behörde die Alarmierung der frei-
willigen Feuerwehr verlanat, so sind alsbald nach Bestütigung der empsangenen
Meldung nacheinander die Alariiileituilgcn II und III in Thätigkeit zu setzen; bei
Meldungen über Bründe im Stadtteil Neuenheim ist zuerst die Leitung lll und
sodann die Leitung II in Thäligkcit z» setzen.

Gleichzeitig ist — falls es sich um cinen Brand innerhalb der städtischen Ge-
markung handelt — durch Einschaltcn eines Hebcls, welcher sich an einem an der
nämlichen Wand angebrachten Kästchen befindet, daS Glockensignal auf dem Tiirm
dcr St. Annakirche etwa fiinf Minuten lang in Bewegung zu setzen. Endlich ist
der Okiroierheber hrrbeizurusen.

4) Hierauf wird die Meldung weitergegeben an:

Polizeistation Nathaus,

Städtisches Gaswerk.

Dcr dienstthuende Schutzniann hat sodann den Klappenschrank aufmerksam zu
beobachten, um weitere Meldnngen, die alsbald von den Chargierten der Feuer-
wehr rc. einlaufen werden, abzunehmen und zu erledigen. Hierbei ist derselbe von
dem Oktroierheber zu unterstützcn.

Jnsbesondere ist darauf zu achten, daß das Turmglockeusignal nach Ablauf
von etwa füilf Minuten abgestellt wird.

5) Befonderes Augenmerk ist zu richten auf die mit „Telegraphenamt" bezeich-
nete Klappe, weil hier sämtliche Meldungen einlaufen von denjenigen Häusern,
welche eine besondere Meldestelle nicht besitzen nnd durch Vermittlung des Haupt-
meldeamtes sprechen.
 
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