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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1899 — Heidelberg, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.2483#0429
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deri. Die erfolgtc Bestellurig ist alsbald anf die in § 17 Abs. II oben borgcschriebene
Wcisc erkennbar zn machen.

Bestellungen einer Droschke nicht zu sofortiger Beniitzuiig, sondern auf einen
späteren Zeitpimkt, gleichviel ob eine solche Bestellung auf deni Halteplatz oder
anderswo ersolgt, ist der im Tienst bcfindlichc .Änischer anzunehmen nicht verpflichtet.
Nimmt cr sie aber an, ohne ctwas anderes iiber den Fahrpreis zu verabredcu, so hat
er weder Aasprnch auf Bezahlnng sür die Zivischenzeit, noch darf er für die Fahrt
mehr als die irn Tarif festgesetztc Taxe sorderu, ist aber seiuerseits bei Straf-
vcrmeiden verpflichtet, die Bestellzeit genau eiiizuhalten.

ß 19. Wenn cin Droschkenkutscher einc ctiva erfolgte Besteltung seiues Fahr-
zengs nicht dnrch den Bcstellschild (8 17 Absatz II diescr Lorschrift) erkeiintlich gc-
macht hat und infolge dcsscu in dcr Zwischeuzeit einc andere Fahrt aunehmen muß,
dercn Dauer ihn an Erfüliung der frühercn Berpflichtung verhindert, so hat er,
abgesehen von der Straffolge, dem ersten Besteller gcgcnüber sür entsprechenden
Ersatz zu sorgen.

Droschkcn, wclche zum Bahiidienst bcfohlen sind, dürfen Vorausbestellungeii
nnr nach vorhcriger Anzcige an dcn dienstthucilden Schutzmanil und nur von bezw.
für solche Rcisendc annehmeii, wclche langstcns iunerhalb einer Biertelstunde nach
Anfstcckllng des Bestellschildcs mit einem Znge ankommen werdeu.

Fahrtveise. Zeit- umd Nuchtfahrten.

8 20. Während der Fahrt sind die Pserde besetztcr Droschkeil stets iil kurzem
Trabe zu halten, ausgenommen wenn dcr Fahrgast das Schrittfahrcn ausdrücklich
verlangt, bci besoudcrs langeu Tonren und an Stclleii, wo aus straßenpolizeilichen
Gründcn das Schriltfahren erforderlich oder angcorduet ist.

Der Droschkenführer ist verpflichtet, bci alleu Fahrten dcn kürzesteu Weg ein-
zuschlageii, wenn nicht bci Zeitfahrten (Zisfer VI des Tarifs) der Fahrgast'ciiien
anderen, fiir die Droschke fahrbaren Weg selbst bcstimmt.

Dem Berlangen dcs Fahrgastes, langsam gefahren zu werden, ist der Kutscher
nur bei Zeitfalirten zu entsprcchen vcrbuadeii.

Tie Zeitberechnuiig deS Kutschcrs bci Zeitfahrten ist der Fahrgast dann auziier-
kennen verpflichtet, wenn dcr Kntscher ihm vor Bcginu der Fahrt dic Uhr vorgezeigt hat.
Jm Unterlassungsfallc hat der Kutscher die Zeitangabe dcs Fahrgastcs anzuerkenneil.

8 21. Die Zeitberechiiuug für die Zeitfahrten begiiint mit dcm Augenblick
dcs Abfahrens vom Halteplatz, bezw. wenn dic Bestclliiug nicht auf ciuem Halte-
platz erfolgt ist, mit deiu Augciiblick dcs Vorsahrens am Einsteigeort.

Bci andercn als Zeitfahrten ist dcr Kntscher verpflichtet, am Einsteigeort fünf
Miniltcn nncutgeltlich zn wartcn; für jcde weiteren angefaiigeiien fünf Btiuntcn
kann er ein Wartcgeld von 20 Pfg. beanspruche».

8 22. Tritt der Fahrgast ohne Vcrschnlden des Kntschers eine bestellte Fahrt
nicht an, so hat der Kutscher 50 Pfg. oder wcnii er länger als 20 Minuten wartcn
mußte, Bczahlung nach der Zcit zu fordern.

Tritt der Fahrgast die Fahrt au, setzt sic aber nicht fort, so hat cr die volle
tarifmaßige Taxe bis znm Aufhörcn dcr vercinbarten Fahrt zu bezahlen.

Hält dcr Kutscher bei solchcn Fahrtcn, für welche im Tarif eine besondere
Taxe nicht festgcsetzt ist, ausnahmsweise dic Vergütuug nach der Zeit nicht für
anacmessen, so ist es sciue Sache, sofort bei Annahme des Anftrags dafür zu sorgen,
daß einc ausdrückliche Uebereiukunft geschlossen wird, andcrnfalls kann er nie mehr,
als die in Ziffer VI des Tarifs festgcsetzte Zeittaxe verlangen.

8 23. Nachtfahrten bcgliincn während des ganzen Jahres abcnds 10 Uhr und
endigcn morgens 6 Uhr.

Für dieselben ist die doppelte Personentaxe zn entrichten, vorbehaltlich der Be-
stimmungcn in Ziffcr II und V des Tarifs.

Wiro die Fahrt vor 10 Uhr abends bcgonnen, so ist nur fnr denjenigen Tcil der
Fahrt die doppelte Taxe zu eutrichten, welcher uach 11 Uhr ausgcführt wird. Fnr
Fahrten, welche vor 6 Uhr niorgens bcgonncn werden, aber über dicse Zeit hinaus
dauern, findct sür dic Zeit nach 6 Uhr nur die Bercchuung der einfachen Taxe statt.

Beanfsichtigung.

8 24. Jn der ersten Hälste des Monats Mai wird alljährlich durch einen von
dem Bezirksamt beanftragten Polizeibeamten unter Anwesenheit des Großh. Bezirks-
tierarztes eine Besichtigung der Fahrzeuge, der Pferde und der Bekleidung der
 
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