442
10. Besondere Beschläge an den Sarg, das Stück
in I. Klasse in ll
vcrsilberl
»F 3.50 und ^
„-.70
9 und .L
.. 1.10
Handhabcn 2.— 1.60
Deckelschrauben „ —.60 „ —.40
Rosetten „ —. 5 . 4
Hauptschilder „—.60 „—.50
11. Ein Krucifix versilbert.
12. Löwenfüße, versilbert, das Stück.
13. Grabkreuz.
14. Ausschlagen des Sarges mit Atlas und feincr Spitzenvcr-
zierung famt entsprechender Matratze und Kissen:
für Erwachsene über 15 Jahren.
für Kinder von 6—15 Jahren.
für Kinder unter 6 Jahren.
15. Ausschlagen des Sarges mil gutem Glanzperkal samt ent-
sprechendem Kissen:
für Erwachsene über 15 Jahren
sür Kinder von 6—15 Jahren.
für Kinder von 2—6 Iahren .
für Kinder unter 2 Iahren
16. Matratze und Kissen von Atlas:
für Erwachsene über 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren.
für Kinder von 2-6 Jahrcn .
für Kinder unter 2 Jahren
17. Matratze und Kissen von gutem Glanzperkal:
für Erwachsene über 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren.
für Mnder von 2—6 Jahren .
für Kinder unter 2 Jahren
18. Ein Kisftn von Atlas für alle Altersstufen
19. Ein Kissen von Glanzperkal für alle Altersstufen
20. Ein Sterbemantel von Atlas:
für Erwachsene über 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren
für Kinder von 2—6 Jahren
für Kindcr unter 2 Jahren .
21. Ein Sterbcmantel von gutem Glanzperkal
für Erivachscne über 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren
für Kinder von 2—6 Jahren
für Kinder unter 2 Jahren .
22. Ein Sterbemantel von Glanzperkal geringerer Qualität
für Erwachsene über I5Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren
für Kinder von 2—6 Jahren
für Kinder unter 2 Jahren
23. Eine Ueberkiste:
fiir Erwachsene
für §kinder von 6—15 Jahren
für Kinder von 1—6 Jahren
für Kinder unter 1 Jahr .
24. Jeder weitere Trauerwagen
in l. Klasse II. Klasse III. Klasse IV. Klasse
8.-
-.80
.4!
2.-
2.-
—.65
100.-
80.-
60-
20-
12-
8.-
5. —
35-
30.—
20.-
15.-
15.—
10-
7. -
5—
10.-
2.—
25.-
20-
15.—
10.-
8. -
6. -
4-
3. -
4. —
3 —
2.20
1.50
18.—
14.—
8.50
6.-
6^1 4^
25. Verdoppelung der Lcichenwagenpferde
in I. Klasse in II. Klassc
12 „/f! 10 ^
in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.
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10. Besondere Beschläge an den Sarg, das Stück
in I. Klasse in ll
vcrsilberl
»F 3.50 und ^
„-.70
9 und .L
.. 1.10
Handhabcn 2.— 1.60
Deckelschrauben „ —.60 „ —.40
Rosetten „ —. 5 . 4
Hauptschilder „—.60 „—.50
11. Ein Krucifix versilbert.
12. Löwenfüße, versilbert, das Stück.
13. Grabkreuz.
14. Ausschlagen des Sarges mit Atlas und feincr Spitzenvcr-
zierung famt entsprechender Matratze und Kissen:
für Erwachsene über 15 Jahren.
für Kinder von 6—15 Jahren.
für Kinder unter 6 Jahren.
15. Ausschlagen des Sarges mil gutem Glanzperkal samt ent-
sprechendem Kissen:
für Erwachsene über 15 Jahren
sür Kinder von 6—15 Jahren.
für Kinder von 2—6 Iahren .
für Kinder unter 2 Iahren
16. Matratze und Kissen von Atlas:
für Erwachsene über 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren.
für Kinder von 2-6 Jahrcn .
für Kinder unter 2 Jahren
17. Matratze und Kissen von gutem Glanzperkal:
für Erwachsene über 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren.
für Mnder von 2—6 Jahren .
für Kinder unter 2 Jahren
18. Ein Kisftn von Atlas für alle Altersstufen
19. Ein Kissen von Glanzperkal für alle Altersstufen
20. Ein Sterbemantel von Atlas:
für Erwachsene über 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren
für Kinder von 2—6 Jahren
für Kindcr unter 2 Jahren .
21. Ein Sterbcmantel von gutem Glanzperkal
für Erivachscne über 15 Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren
für Kinder von 2—6 Jahren
für Kinder unter 2 Jahren .
22. Ein Sterbemantel von Glanzperkal geringerer Qualität
für Erwachsene über I5Jahren
für Kinder von 6—15 Jahren
für Kinder von 2—6 Jahren
für Kinder unter 2 Jahren
23. Eine Ueberkiste:
fiir Erwachsene
für §kinder von 6—15 Jahren
für Kinder von 1—6 Jahren
für Kinder unter 1 Jahr .
24. Jeder weitere Trauerwagen
in l. Klasse II. Klasse III. Klasse IV. Klasse
8.-
-.80
.4!
2.-
2.-
—.65
100.-
80.-
60-
20-
12-
8.-
5. —
35-
30.—
20.-
15.-
15.—
10-
7. -
5—
10.-
2.—
25.-
20-
15.—
10.-
8. -
6. -
4-
3. -
4. —
3 —
2.20
1.50
18.—
14.—
8.50
6.-
6^1 4^
25. Verdoppelung der Lcichenwagenpferde
in I. Klasse in II. Klassc
12 „/f! 10 ^
in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.
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