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9. Semein-egericht.

(Bürgenneisteramt.)

Amtszimmer: Rathausneubau zwei Treppen hoch.

Zuständig zur C'iitscheidung iiber oermögenSrechtliche Anspruche, dcren Ciegenstand
in Geld oder Geldwert die Summe oon 60 Mark nicht übersteigt, zwischen Paneic»,
welche hier den Wohnsitz, eine Niederlassung cder im Sinne der sH l8, 2l der
Civilprozestordnung den Aufenthalt habe».

Der Vorsteher des Gemcindegerichts sungieet anch als Bergleichsbehörde (Schieds-
mann) nach dem Gesetz vom 16. April 1880 in biirgerl. Rechtsstrcitigkeilen, sowie
beim Sühnevcrsuch bei Beleidigungen und Körperverletzungen
Vorstand: Bürgermeister Dr. LValz
Stellvertreter: Stadträte Ammann, Bohr-
mann und Leimbach

Sekretär: Karl Lösch
Ratsdiener: Leonhard Maas

Feldhüter: (tzg. Hebcrt, Wilh. Schweikart
hicr, Johaun Fcigenbutz in Rohrbach,
Nobcrt Karch und Kasimir Blciler
in llleiienheim, Adam Rohrmami in
Schlierbach und Melchior Rimmlcr von
Kirchheim

10. Gemeindekrankknvrrsicherungskasse.

(Dienstbotenkrankenkasse.)

Nathausiieubau in der Hirschstrastc, Erdgeschoß.
Geöffnet: Vormittags 8—12 Uhr, nachmittags 2—4 Uhr.

Rechner: Otto Volk, Kassier
Gehilfe: Friedrich Unholz

Gelderhcber: Louis Hörnle

11. Semeindemaisenräte.

I. C. Winter, C. Laumann, I. Janda.

12. Atä-tischer Scometer.

Rathansneubau IV. Stock.

Amtsstunden für das Publikum: Montag,! Geometer: Oskar Kramer
Mittwoch und Freitag von 10—11 Uhr.! Vermessungsasststent: Friedrich Gäng

! Meßgehilfe: Johann Markmann

13. Gewähr- und Pfandgericht.

Rathailsnenbau in der Hirschstraße II. Stock.

Vorstand: Georg Hofmeister, Grund-untw Gehilfen: Fr. Wolf, Fr. Hertweck, Karl
Psandbuchführer I Kaiser und Karl Rapp

Stellvertreter: Referendar Gottfried Moll!

14. Gewerbegericht.

Zuständig für gewerbliche Streitigkeiten und zwar:

a, . zwischen Arbeitern einerscits nnd ihren Arbeitgebern andererseits und

b. zwifchen Arbeitern desselben Arbeitgebers,

o. zwischen Personen, welche für bestimmte Gewerbetreibende alißerhalb der Arbeits-
stätte der letzteren mit Aufertignng gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind
(Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende) und ihreü Arbeitgebern, auch wenn diese
Personen die Rohstoffe odcr Halbfabrikate, welche sie bearbeiten oder verarbeiten,
selbst beschaffen,

ä. zwischen Hausgewerbetreibenden (Heiniarbeitern) der vorbezeichneten Art unter
einander, sofern sie von demselben Arbeitgeber beschciftigt werden.
^Ordentliche Gerichtstage: jeweils am 1. und 3. Freitag eines jeden Monats
im Stadtratssaal vormittags 9 Uhr beginnend.
 
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