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367

Den Führern von Lastfuhren, insbesondere auch von Kalksteinfuhren, welche aus
der Rohrbacherstraße kommen und nach der Bergheimerstraße oder durch letztere nach
einer anderen Straße fahren wollen, ist untersagt, bei diesem Anlasse diHKaiser-,
sowie die Römerstraße zu benützen.

Befahren der Plöckstraße.

ß35a. Das Fahren der Droschken und Privatequipagen durch die Plöckstraße
ist verboten, ausgenommen, weun die Plöckstraße selbst, die Theaterstraße oder Fried-
richstraße das Ziel der Fahrt ist.

Fahren um Straßenecken.

^rlle I'ubrverlre wüsseu deim I'allreu um eine Ltrasseueelrs im 8eliritt
kalrreo.

Beim Einbiegen in die Hauptstraße haben sich die Führer zu verlässigen, ob die
Strecke frei ist, nötigenfalls haben sie so lange zu warten, bis der Pferdebahnwagen
vorüber ist.

Lastwagen.

8 35 b. T-aetvaZeu ieäer ^rt, mit ^usnabme äer NöbelrvaFen, sollen eine
Loäenbreite von böcbstens lm 80 em baben unä äürken niebt so belaäen veräen,
<Ia88 6egen8tän<lo über ciiese Lreite binaussteben.

liaek^iebt bievon bavn in ein^elnen I''äIIen ckas Lemrbsawt mit ^ustimmunZ
äes Ztsätrats erteilen.

Die >Vagen äer kierbraner uncl b'racbtfnbrleute, some überbaupt alle Wagen,
velcke niebt >uk beäern ruben, kabev innerbalb äer 8taät langsam uncl niebt
iw st'rabc; ru kabren.

Kohlenwagen.

^n Wagen, velcbe Hreunmaterialien in cler 8taclt uwberkübren, clürken
Klocbev nicdt bekestigt verclen; cler Ikubrmann muss äie 6Iocbe in äer Ilanä
traZen unä äark nur in geeiAneten ^visebenräumen läuten.

Abladen von Breunmaterial.

In äen 8trassen abgelaäeve LreonMalerialien müssen qerveils sokort in äie
kläuser ßescbalkt veräen.

Transport geräuschvoller Gegenstände.

Eegenstänäe, äie bei Levvegung äes Wagens einen störenäen bärm verur-
saeben bönnen (2. 8. namentlicb metallene I'Iatten, 8tangen unä 8täbs), müssen
bebuks Vermeiäung jeäen 6eräusebo8 entspreebeuä verpacbt unä uuterlegt >veräen.

Fahren am Klingenteichweg und Schloßberg.

8 35 0. Steinwageu, welche gcladen den Kliugenteichweg oder Schloßweg herab-
fahren, müssen stets von zwei Männern begleitet seiu, vou dcnen der ciue bei den
Pferdeu, der andcre au der Bremse sich aufzühalten hat.

Bei Uebertretungcn werden sowohl die Besitzer der Steinwagen, als die Führer
derselben bestraft.

8 35 ä. Es ist untersagt, dcn alten Schloßberg mit Droschken oder Fuhrwerken
zu befahren, sofern nicht eines der anstoßenden Häuser selbst dcr Ausgangs- oder
Zielpunkt der Fahrt ist.

Das rasche Fahren auf der neuen und altcn Schloßbergstraße ist vcrbotcn.

Befahren der Kissel-, Sand-, Floriu-, Apotheker-, Pfaffen-,
Oberefaulepelzgasse und Hirschstraße.

8 35e. Das Befahrcn der Kisselgasse mit bespanntem Fuhrwerk ist verüoten.

Die Sandgasse darf nur in der Richtung Vvn der Hauptstraße nach der Plöck, die
Floringasse und Apothekergasse nur von der Jngrimstraße, die Hirschstraße nur vom
Marktplatze, die Pfaffengasse nur von der Unterestraße und die Oberefaulepelzgasse
nur von der Schloßstraße aus, nicht aber umgekehrt, befahren werden.

Befahren der Straße südlich des Universitätsgebäudes
am Ludwigsplatz.

Das Befahren der auf der Nordseite des Ludwigsplatzes südlich des Universitäts-
aebäudes hinziehenden Straße mit Fuhrwerken ist infoweit verboten, als nicht die
Augustinergasse oder der zwischen Ludwigsplatz und Heugasfe liegende Teil der Jn-
grimstraße das Ziel der Fahrt bildet.
 
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