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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1900 — Heidelberg, 1900

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https://doi.org/10.11588/diglit.2484#0444
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404

den- Die erfolgte Bestellung ist alsbald auf die in tz 17 Abs. Il oben vorgeschriebene
Weise erkennbar zu machen.

Bestellungen einer Droschke mcht zu sofortiger Benützung, sondcrn mif einen
späteren Zeitpunkt, gleichviel ob eine solchc Bestellung auf dem Haltcplatz oder
anderswo erfolgt, ist der im Dienst befindlichc Kutschcr auzunebmeu »icht vcrpflichtct.
Nimmt er sie aber an, ohne etwas audereS übcr deu Fahrpreis zu verabredcu. so hat
er weder Anspruch auf Bezahlung für die Zwijchenzeit, uoch darf er für die Fahrt
mehr als die im Tarif festgesetzle Taxe forderu, isl aber scincrseitS bei Slrafver-
meiden verpflichtet, die Bestcllzeit genau einzuhallen.

8 19. Wenn ein Droschlenkmfcher cine etwa ersolgle Bestellung feines Fahr-
zeugs nicht durch den Bestellschild (8 >7 Absatz 11 dieser Lorfl!)rtft) erkenntlich ge-
macht bat und infolge dessen in der Zwischeuzeit eine andere Fahit anuehmen muß,
deren Dauer ihn an Ersüllung der früberen Berpflichtung vcihindert, so hat er,
abgesehen von der Straffolge, dem ersten Besteller gegenüber für eutsprcchcnden
Ersatz zu sorgen.

Droschken, welche zum Bahndienst besohlen siud, dürfen VorauSbestellungen
nur nach vorherhiger Auzeige an den dienstthueudeu Schutzmaun »nd nur von bezw.
für solche Reisendc annehmeu, welche läugstens innerhalb eincr Vierteistunde uach
Aufsteckung des Bestellschildes mit einem Zuge ankommen werden.

Fahrweise. Zeit- und Rachtfahrten.

8 20. Währeud der Fahrt siud die Pferde besetzter Droschken stets iu kurzem
Trabe zu halteu, ausgenommen weuu der Fahrgast das Schrittfahren ausdriicklich
verlangt, bei beiondcrs langen Touren und an Slellen, wo aus stiaßenpolizeilicheu
Gründeu das Schrittfah en erforderlich oder augeordnet ist.

Der Droschkenführer ist verpflichtet, bei allen Fahrten den kllrzesten Weg ein
zuschlagen, weun nicht bei Zeitfahrten iZiffer VI des TarifS) der Fahigast einen
anderen, für die Droschke fahrbaren Weg selbst bestiiiinit

Dem Verlangen des Fahrgastes, langsam gefahren zu werden, ist der Kutscher
nur bei Zeitfahrlen zu entsprcchen verbunden.

Die Zeitberechnung des Kutschers bei Zeitfahrlen ist der Fahrgast dann anzuer-
kemien vcrpflichtet, weun der Kutscher ihm vorBeginu derFahrt dieUhr vorgezeigt hat.
Jm Unlerlassungsfalle hat der Kutscher die Zeitaugabe deS Fahrgastes auzuerkenuen.

8 21. Die Zeitberechnung für die Zcitfahrten beginnt mtt dem Augenblick
deS Abfahrens vom Halteplatz, bezw. wcnn die Bestellung nicht auf einem Halte-
platz eifolgt ist, mit dem Augenblick des Vorfahreus am Einsteigeort.

Bei anderen als Zeitfahrten ist der Kutscher verpflichtet, am Einstcigeort fünf
Minuten unentgeltlich zu warten; fiir jede weiieren angesangenen fünf Minutcu
kann er ein Wartegeld von 20 Pfg. beanspruchen.

8 22. Tritt der Fahrgast ohne Verschulden des Kutschers eiue bestellte Fahrt
nicht an, so hat der Kutscher 50 Pfg oder wenn er länger als 20 Minuten warten
mußte, Bezahlung nach der Zeit zu fordern.

Tritt der Fahrstast die Fahrt au, setzt ste aber nicht fort, so hat er die volle
tarifmäßige Taxe bis zum Aufhören der vereinbarten Fahrt zn bezahlen.

Hält der Kutscher bei solcbeu Fahrteu, für welche im Tarif eine besondere
Taxe nicht festgesetzt ist, ausnahmsweise die Vcrgütung nach der Zcit nicht fiir
angemessen, so ist es seine Sache, sofort bei Anuahme des Auftrags dafür zu sorgen,
datz eine ausdrückliche Uebereinkunft geschlossen wird, anderufalls kann er nie mehr,
als die in Ziffer VI dcs Tarifs festgesetzte Zeittaxe veilangen.

8 23. Nachtfahrten beginnen währcnd des ganzen Jahres abends 10 Uhr und
endigen morgenS 6 Uhr.

Für dieselben ist die doppelte Personentaxe zu entrichten, vorbehaltlich der Be-
stimmungen in Ziffcr II und V deS Tarifs.

Wird die Fahrt vor 10 Uhr abends begonnen, so ist nur für deujcnigen Teil der
Fahrt die doppelte Taxe zu entrichteu, welcher nach 11 Uhr ausgeführt wird. Für
Fahrten, welche vor 6 Uhr morgens begonnen werden, aber über dicse Zeit hinaus
dauein, findet für die Zeit nach 6 Uhr nur die Berechnung der einfachen Taxe statt.

Beaufsichtigung.

8 24. Jn der ersten Hälfte des Monats Mat wird alljährlich durch einen von
dem Bezirksamt beaustragten Polizribeamten unter Anwesenheit des Grotzh. Bezirks-
tierarzte» eine Befichtigung der Fahrzeuge, der Pferde und der Bekleidung der
 
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