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462

für Kinder von 2—6 Jahren.4.—

für Kinder unter 2 Jahren.3.—

22. Ein Sterbemantel von Glanzperkal geringerer Qualität:

für Erwachsene über 15 Jahren .4.—

für Kinder von 6—15 Jahren.3.—

für Kinder von 2—6 Jahren.2.2l»

für Kinder unter 2 Zahren.1.50

23. Eine Ueberkiste:

für Erwachsene.13 —

für Kinder von 6—15 Iahren.14 —

für Kinder von 1—6 Iahren.3.50

für Kinder nnter 1 Iahr.6.—

24. Jeder weitere Trauerwagen

in I. Klasse II. Klasse III. Klasse IV. Klasse
6 5 ^ 4 3 .F.

25. Verdoppelung der Leichenwagenpfcrde

in I. Klasse in II. Klasse
12 -4! 10

in III. und IV. Klasse ist eine solche nicht znlässig.

26. Die Ueberführung einer Lciche nach dcr Leichenhalle des akadei
Krankenhauses im Transportwagen:

bei Tag in I. Klasse . . . -F 8.—
in allen übrigen Klassen . . „ 6. -

Geschehen die Ueberfübrungen bei Nawt — im Sommcr von abends 10 Uhr bis
morgens 5 Uhr, im Winter von abends 9 Uhr bis morgenS 6 Uhr — so wcrden diese
Taxen verdoppelt; für Ueberführungen aus Häusern außerbalb dcr Stadt — Grenze
nach dem Droschkentaris — wird dic Taxe für dcn einzeluen Iall von der Fricdhofs-
Kommission festgesetzt.

27. Werden Leichen von Kindern unter einem Jahr von dcm Lciciienwärter
bezw. von dcr Lcichenwärterin in das LeichcnhauS getragen, so werden erhobeu

in III. Klassc IV. Klasse V. Klassc
2 1 50 -Z 1

28. Die Ueberführung einc Lciche nach auswärts einschließlich deS Sargs, aber
ausschließlich der Kosten der Leichenschau, des Leichcnwagcns und der aukergewöbn-
lichen Lcistungen:



I.

Kl.

II.

Kl.

III.

Kl.

IV.

Kl.

für Erwachsene


40


30


20


14

.4!

„ Kinder von 6

—15 Jahren

30


25


14


11



„ Kinder von 1-

—6 Jahren

22


17


10


3


„ Kinder unter

1 Jahr

17


12



8



6


Wird ein Sarg zur Ausnahme der Leichc von auswärts^niitgebracht, so wird die
Taxc für die gewunschtc.Klasse angesetzt nnd hievon der Selbstkostenpreis deS der
Klasse und der Altersstufe entsprechenden Sarqs in Abzug gebracht.

Wird eine Leiche zur Bahn gebracht, so erhöhen sich diese Taxen um 20

Wird dieLeiche vorher für kürzere oder längerc Zeit in das Leichenhaus gcbracht,
so erhöhen sich die Taxen um weitere 20

29. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhof auf den Friedhof und sofortige

Beerdigung einschließlich des Wagens des Geistlichen in I. Klasse . . . 50

in II. Klasse . . . 40 „

Wird eine Leiche von auswärts ohne Benützung des stüdtischen Leichenwagens
auf den Friedhof gebracht und sofort beerdigt, so vermindert sich diese Taxe in
I. Klasse um 6 in II. Klasse um 5 wird eine solche Leiche auch von dem aus-
wärttgen Geistlichen im eigenen Wagen begleitet, so tritt eine wcitere Vcrininderung
um 6 bezw. 5 rF ein.

Wird die Leiche Kuerst für kürzere oder längere Zeit in das Leichenhaus ge-
bracht, so erhöht sich ine Taxe um 15

30. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhof in die Feuerbestattungs-
anstalt 25
 
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