Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
453

Wird eine Leiche von auswärts direkt dahin gebracht 20 -F,
wird dieselbe zuerst für kürzere oder läugere Zeit in das Leichenhaus gebracht,
so crhöht sich diese Taxe nin 15

31. Die Einäschernng einer Leiche mit allen zu diesem Zweck notwendigen Vor-
richtungen bis zur Ablicferuiig bezw. einschließlich der Bcerdigung der Asche in deu
zu deren Aufriahme besouders bestiuiuiten allgemeinen Leichenfelderu 25

jede uniuirtelbar darauf solgeudc ....... 10 eF.

Fiudcn mehrere Einäscheruugeu unmittelbar uacheinander statt, so werden die
Gesamtkosten auf die einzclueu Bestattuugcn verteilt.

32. Ein Kästchen von Holz . . . . I^l 50^

33. Eine Kapsel vou Blcch . . . . 1 „ 50 „

34. Ein verzierter Sarkophag aus Thon . 10 „

Ein gleicher in Majolika-Ausführuug . 15 „

35. Für allc Leistungcn, für wclche hier eine Taxe nicht vorgesehen ist, wird
diese im einzeluen Fall vou der FriedhofS-Koiiimission festgesetzt.

v. Friedhofs-Taxcn.

1. Die in H 31 der Leicheu- nud Friedhof-Orduirng bczeichueten Gräber werden
uiiter solgcudeu Bcdiiiguugeu abgegebeu:

». Die Fläche eincs Familiengrabs mißt 2,40m iu der Länge und 1,20m in der
Breite; werdcu zwei odcr »ichrere Gräber nebcneiuander abgegebeu, so fällt der in
^27 der Leichcu- nnd Fricdhof-Ordmlug vorgeschricbeue Zwisclieuraiim weg; werden
jedoch zwei oder mchrere hiulcr eiuauder liegeude Gräber abgegeben, so mns; der vor-
gcschriebene Zwischcuraiim dazu geuommeu iverden und wird bcsouders berechnet.

b. Das Recht auf eiu solches (Krab daucrt 40 Jahre vom Tag der Uebernahme;
nach Ablauf dieser Frist fallcu dic Ojräber der Stadt auheim, wenu nicht die Fort-
daucr des Rechts auf weitcre 40 Fahrc durch jcwcilige Erlegung der festgesctztcu Taxe
erworben wird.

o. Der Stadtrat kanu die Vcrlängcruug des Ncchts versagen, wenn eine ander-
wcitc Verwendulig des Plaves fiir angcmesseu crachtet wird.

ä. Diese Gräber dürfeu nur für die Glicder der Familie dcs Uebernehmers oder
dessen Abkömmliuge, sowie dercu uächste Vcrwandle beuützt werden; Abgabe oder
Tausch ciues »ubelcgteu Grabcs au audere darf nnr mit ausdriicklicher Gcuchmigung
der Friedhoss-Komiiiissiou crfolgcu, iu welchem Fall sich die Beuützungsdauer vom
Tag der ersteu Ucberuahiue bcrecliuct; tvird die Geilchmigung uicht eingeholt, so hat
dcr neue Ueberuehmer die volle Taxe uachzuzahlcu.

o. Wcrdeu die (Kräber oder Gruftcu, sowie dcren Dcukmale, Einfassungen und
Anpstailzniigeu uicht orduilugsgcmns; nnterhalten, so fallcu diese samt Zubehör ein
Jahr nach der deu Angehörigeu oder deren Bcvolluiächtigien oder, weun diese nicht
zu ermittelil sind, auf vffeiitUchcm Wcgc zugcstellten Mahnung an die Stadt znrück,
wenn die Angehörigen uieht iuuerhalb dicscs'Jahres ihren Vcrpflichtnngen nachkom-
mcn uud die iuzwischcn von dcr Friedhofs-Koiiimission fiir die lluterhaltung aufge-
wendeteii Kostcu crsetzeu.

k. Bei Heimsall dcr Gräber vcrfügt der Stadtrat über die vorhaudenen Grab-
denkmalc und Eiufassuugeu, sowcit dicsclbeu anf öffeutliche Aufforderung von den
Erwcrbern dieser Grabstatteu odcr dcren Nechtsnachfolgcrn nicht entfernt werden.

g. Die Abgabe erfolgt gegcn Erlegiiug der fcstgcsetztcn Taxe und unter Zustel-
lniig einer vom Stadtrat gefertigtcn llrkuiide.

Es sind folgcnde Taxen bestimmt:

a. in crster Reihe eiu Grab.125

jedes weitere Grab.100 „

b. in zweiter und dritter Neihe ein Grab . 90 „

jedcs weitere Grab.70 „

Kleinere Geländeabschnitte werdeu nach dem Flächengehalt und nach der für ein-
zelne Gräber ausgeworfenen Taxe bercchnct.

Für Verlängerung des Benützuugsrechtes auf weiterc 40 Jahre ist für je ein
Grab die Hälfte der erstmaliaen Taxe zu entrichten.

b. Zur Aufnahme von Aschenresten werden Familiengrabstätten abgegeben von
1,20w Länge und 0,80m Breite gegen folgende Taxen:
 
Annotationen