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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1901 — Heidelberg, 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.2501#0338
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294

Fernsprechstelleu der besonderen Telegraphenanlage der Stadtgemeinde

Heidelberg:

Bermittelungsstelle Rathans:
Hochbauamt, Kanzlei des Oberbürger-
' meisters, Standesamt, Tiefbauamt,
städtischer Revisor, Armenrats-Sekre-
tariat, Arbeitsnachweisanstalt, Ver-
brauchssteuer-Erheberstelle II, städtischer
Brunnenmeister, Fährhaus in Schlier-
bach und Schutzmann daselbst, Pump-
station I rind II in Schlierbach, Laternen-
anzünderlokal, Wachtlokal d. Jnfanterie-
kaserne, Theater, städt. Spritzenhaus I,

städt. Ortsbaukontroleur, Wohnung des
Oberbürgermcistcrs Dr. Wilckcns

v. Vermittelungsstelle Bismarckplatz:

Epidemiebaracken, Friedhof,Fuhrhof,Gas-
werk, Grubenhof, Verbr.-Steuererheber-
stelle IV, Schulhaus III, Nathaus Nenen-
heim, Männer-Armenhaus, Schlacht-
hausverwaltung, Wohnung des Bürger-
meifters Dr. Walz

Zur gefälttgen Beachtnng!

Der Betrieb der Stadt-Fernsprecheinrichtung in Heidelberg wird von dem Tele-
graphenamt i:: Heidelberg (Rohrbacher Straße 3) geleitet und beaufsichtigt. E s
wird ersucht, alle Mitteilungen über eiugetretene Störungen nnd alle Beschwerden
über Unregelmäßigkeiten im Stadt-Fernsprechbetriebe zunüchst an dieses Amt zu
richten.

Vorbemerknngen (Auszug).

1. Die Anweisnng zur Benutzung der Fernsprecheinrichtung ist am Schlusse dieser
Bemerkungen abgedruckt.

Das Verzeichnis enthält an erster Stclle die Anschluß-Nummer, an zweiter den
Namcn, den Stand oder das Geschäft des Teiluehmers, ferner die Wohnung oder das
Geschäftslokal u. s. w., welche angeschlossen sind.

2. Für jeden Hauptanschluß wird ein Abdruck des Verzeichnisses nebst Nachträgerr
unentgeltlich geliefert. Weitere Abdrücke sind in Heidelberg bei der Ortsvermittelungs-
anstalt zum Preüe von 50 Pfg. für das Verzeichnis käuflich zu beziehen. Die Teilnehmer-
verzeichnisse der Fernsprecheinrichtungen in den auswürtigen Orten können ebenfalls
durch Vermittelung der Ortsvermittelnngsanstalt käuflich bezogen werden.

3. Der Verkehr zwischen den Teilnehmern wird in jeder Fernsprecheinrichtung durch
eine besondere Dienststelle vermittelt (Vermittelnngsanstalt), in welche die Anschlnß-
leitungen für die einzelnen Teiluehmer eingeführt sind. Die Vermittlungsanstalt befüwet
sich im Telegraphenamt (Rohrbacher Straße Nr. 3).

4. Anträge auf Aenderung oder Erweiterung der technischen Einrich-
tungen bestehender Sprechstellen, auf Aenderung der Eintragungen
im Teilnehmerverzeichnis u. s. w. sind ebenso wie Anträge auf Verlegung
von Sprechstellen schriftlich an die Orts-Vermittelungsanstalt zu richten. Ver-
legungsanträge sind so früh w ie m öglich zn ftellen, dami't die Leitung und die son-
stigen Einrichtnngen für dell neueu Anschluß rechtzeitig hergestellt werden können. Den
Anträgen ist die Genehniignng des Hanseigentümers zur Anfstellung von Gestängen ec.
auf dem von dem Teilnehmer bewohnten oder zn beziehenden Hause beizufügen. For-
mulare Zu solchen Genehmigungs-Erklärungen können vorr der Orts-Vermittelungs-
anstalt bezogen werden.

Kündigunge n sind der Orts-Vermittelungsanstalt schriftlich und frankiert
anzuzeigen.

5. Die an jede Vermittelnngsanstalt angeschlossenen offentlichen Fernspre ch-
ftellen im Orte selbst und aüf dem flachen Lande der Nmgegend sind im Kopfe der
einzelnen Teilnehmerverzeichnisse angegeben. Der Sprechverkehr ist zugelassen zwischen
sämtlichen Fernsprechstellen des Ober-Postdirektionsbezirks Karlsruhe (Baden). Welche
außerhalb des Bezirks gelegeuen Sprechstelleu des Reichspostgebietes sowie vou
Bayern und Württemberg znm Sprechverkehr zugelassen siud, und welche Gebübreusatze
zur Erhebnug kommen, geht aus den bei den Vermittelilngsanstalten bezw. den Orts-
Postanstalteii aushängenden Gebührcntarifen hervor.
 
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