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Teleqramme a>l Teilnehmer innerhalb des Stadt-Fernsprechbezirkes beträat dieGe-
bühr ohne Nücksicht auf die Wortzahl 10 Pfg.

9. Für die Verbindung oon zwei Teilnehmer-Anschlußleitmlgen während der
Dienstrllhe der Vernlittelungsallstalt werden folgeirde Vergütnngen erhobeii:

1. beim Abonnement auf eine Nachtverbiudüug

a) für das Vierteljahr . . . 2.50 Mk.

b) für den Monat . . . . 1.— „

2. für Nachtverbindnngen, welche anf einen kurzen Zeitraum oder für bestimmte
Nächte herzustellen sind, 20 Pfg. fiir jede einzelne Verbindung.

Die Vergütung ist von dem Teilnehmer, auf dessen Antrag die Nachtverbindung
hcrgestellt wird, im Voraus zu entrichten.

' Anträge auf Herstellnng von Nachtverbindungen sind an die Orts-Vermittelungs-
anstalt zn richten.

Anweisung

zur Benutzung der Fernsprecheinrichtung.

Allgemeines.

Die Dienststunden der Vermittelungsanstalten sind bei jeder Stadt-Fernsprechem-
richtung im Kopf ersichtlich gemacht.

W ä hrend der Dauer vonGewittern werden voir den Vermittlungsanstal-
ten Verbindnngen nicht ausgeführt. Sämtliche Fernsprechapparate sind mit äußerst
empfindlichen Blitzschutzvorrichtungen versehen, welche etwaige Entladungen atmosphä-
rischer Elektrizität sicher auffangen und ableiten; immerhin wird empfohlen, bei naheu
und schlveren Gew ittern die Fernsprechapparate und Leitungen nicht zn berühren.

Vei rnhender Korrespondenz muß der Hör-Apparat (Fernhörer) unbedingt in
dem aus dem Gehäuse hervortretenden beweglichen eisernen Haken
h ängen, da n u r so der Wecker anspricht.

Während der Unterhaltung ist auch beim Sprechen gegen die Schallöffnung des aus
der Vorderwand dcs Gehänses hervorragenden Sprechapparates (Mikrophon) der Fern-
hörer am Ohr zu behalten. Es ist deutlich, aber nicht zu laut und nicht zu
langsam zu sprechen; der Mund muß 3—5em von der Schallöffnung des Mikrophons
entfernt bleiben.

Genaueste Beachtung de-r vorstehenden allgemeinen und der folgenden beson-
deren Bcstilnmungen ist für einen ordnungsmäßigen Betrieb unerläßlich.

Im Skadtvrrkehr.

I. Teilnehmer I wünscht mit Teilnehmer L zu sprechen.

^ nimmt den Fernhörer von dem Haken, hält ihn mit der Schallöffnung aws Ohr
und dreht einmal die Kurbel bezw. drückt einmal kurz auf den Weckknopf an der
Vordcrseite des Gehäuses. Auf die Antwort der Vermittlungsanstalt „hier Amt" nennt
T durch Hineiusprechen in das Mikrophon Nnmmer und Nanlen von U, z. B.: „Nmnmer
drei (Nnmmer der Sprechstelle von B in dem Teilnehmerverzeichnis) Fränkel."

Die Anstalt giebt zurück: „Bitte rufen"! Oder fie sagt: „Schon besetzt, bitte nach
sünfLNinuteu nochmals rufen." Jn letzterem Falle erwidert^.: „Verstanden" uud hängt
den Fernhörer wieder an den Haken.

Auf die Meldung der Vermittlungsanstalt: „Bitte rnfen" dreht ^ die Kurbel
langsam und höchstens einmal herum oder drückt den Weckknopf, jetzt aber drei
bid vier Sekunden lang; während dcs Drehens (oder Drückens) behält er dcn vom
Hakeu geuommenen Fernhörer am Ohr. Anf dic Gegenmeldnng: „Hier II, wer dort'i"
beginnt I die llnterhaltung mit: „Hier Es empfiehlt sich, den Abschluß der einzelnen
Mitteilungcn, Fragen ec. durch „Bitte Antwort" oder dnrch „Schluß" zu bezeichncn.

JmLaufe einer Unterhaltung darf dieKnrbel nicht gedreht beztv.
der W eckknopf nicht ged rü ck t werde n. Pausen sind während dcn Unterredungeu
thunlichst zu vermciden, wie übcrhaupt die Dauer der Benntzung der Einrichtungen
uach Möglichkeit zn beschränken ist. Falls eine knrze Unterbrechung des Gespräches incht
zn vermei'dcn ist, fo muß dennoch der Tcilnehmer, tvelcher die Fortsetzung des Oiesprächs
erwartet, dic Fernhörer iinausgesetzt am Ohre behalten. Bcim Eiutritt einer längeren
Panse ist von beiden Leilnchniern das Sclilußzeichen zu geben und zur Fortsetznng der
Untcrhaltnug die .Verlnittlnngsanstall von nenem anzurufen.
 
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