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366

ten Kaminen zur Verbesserung des Zuges der Oefen eingeführt sind (d. h. die Knie-
und senkrecht in den weiten Kmninen emporgeführten Nohrstücke) nnd auf die Feuer-
züge der Herde zu erstrecken.

Dabei ist insbesondere folgendes zu beachten:

1. Die bezeichneten Feuenmgsanlagen müssen vom Ruß vollständig gereinigt
werden

2. Die weiten Kamine sind bis über das Dach hinaus zu besteigen, der Rnß mit
einer eisernen Scharre sorgfaltig abzukratzen und mit einem guten Besen sauber abzu-
kehren, fowie etwaige Absätze im Kamin, auf welchen sich Ruß ansammelt, gehörig zu
reinigen.

3. Zum Neinigen der engen Kamine sind Pumpbesen zu verwenden. Wo sich
Glanzruß gebildet hat, ist zur Gntfernung desselben das Kamin auszubrennen.

4. Na'ch dem Reinigen ist Ruß uud losgefallener Verputz aus den Kaminen in
das vom Hausbewohner bereit zu haltende Gefäß zu schaffen und sind die etwa her-
ausgenommenen Rohre wieder einzusetzen.

Auch sind Putzthürchen und Aussteigladen wieder sorgfältig zu schließen.

Finden sich unverschlossene Nohröffnungen in Kaminen vor, so ist die Anbring-
ung von Verschlußkapseln zu verlangen.

tz 14. Jst nach § 13 Ziff. 3 das Ausbrennen des Kamins erforderlich, so hat der
Kaminfeger den Hauseigentümer hiervon in Kenntnis zu setzen und sich mit demselben
über den Tag der Vornahmc des Geschäfts zu verständigen. Das Ausbrennen hat
unter persönlicher Leitung des Meisters und mit Beachtung nachstehender Vorsichts-
maßregeln zu geschehen:

1. Es ist rechtzeitig vorher durch den Kaminfeger der Ortspolizeibehörde von dem
Vorhaben Anzeige zu machen, damit diese die Nachbarn davon benachrichtigen und
dieselben veranlassen kann, alle Oeffnungen, durch welche Funken einfallen können,
sorgfältig zu verschließen.

Bei Staatsgebäuden ist außerdem gleiche Anzeige der Bezirksbauinspektion durch
den Kaminfeger rechtzeitig zuvor zu erftatten.

2. Während der Vornahme des Geschäfts sind die Klappen der Ofenröhren und
die Ofenthüren verschlossen zu halten nnd eine weiße Signalfahne auf dem Dache
aufzustecken.

3. Das auszubrennende Kamin darf keine Risse haben und muß in gntem bau-
lichen Znstande sein. Die in dasselbe mündenden Ofenröhren dürfen nicht schadhaft
sein und keine leicht entzündlichen Gegenstünde sich in der Nähe beftnden. Die Kamin-
pntzthürchen müssen verschlossen sein. Ueber alle diese Punkte (1 bis 3) hat sich der
Meister vor Veginn der Arbeit genau zu verlässigen.

4. Die Zeit für das Ausbrennen ist so zu'wählen, daß das Geschüft bis späte-
stens zwei Uhr nachmittags beendet ist. Das Ausbrennen darf an keinem stürmischen
Tage und weder bei großer Kälte noch bei anhaltender Hitze geschehen.

Jn Gebäuden mit Stroh- oder Schindelbedachung soll das Ausbrennen nur in
den Monaten November bis April vorgenommen werden.

5. Vor dem Beginn desselben sind die nötigen Vorsichtsmaßregeln zu treffen,
um dem hinausschlagenden oder überhandnehmenden Fener durch Verschluß der Oeff-
nung des Kamins mit Platten oder eisernen Deckeln u. dergl. sogleich mit Erfolg
bege'gnen zu können. Auch ist vom Hausbesttzer ein zureichender Wasfervorrat in das
Haus und insbesondere in die Nähe des Kamins zu schafftn. Auf dem Dache ist eine
Ueberwachuug dec Kaminausmündung durch eiuen Gehilfen nötig, uud in den Zwi-
fchenstockwerken das Kamin durch eine zuverlässige Person zu beobachten. Jn beson-
ders gefährlichen Fällen, wie insbesondere auch beim Ausbrennen in Gebäuden mit
Stroh- oder Schindelbedachung, ist für Bereithaltung einer Spritze sowie für den
Beizng von Hilfsmonnschaft Sorge zu tragen.

Jft in einem Gebäude mit Stroh- oder Schindelbedachung das Ausbrennen ans-
uahmsweise (s. Ziff. 4 a. E.) in der Sommerzeit vorzunehmen, so müssen außerdem
nasse Tücher in der Nähe des Kamins außerhalb des Daches aufgelegt und dieselben
fortgesetzt mittelst einer Handspritze bespritzt werden.

6. Jst ein Kamin in das audere geführt, so muß zunächst das obere und dann
das untere ausgebrannt merdeu. Ebenso ist bei mehr als dreistöckigen Häusern zuerst
im oberen Stock mit Dachraum auszubrennen und dann erst in dem nnteren Stock-
werke. Bei ncbeneiuauderliegeuden Kaminen ist durch sorgfältigen Abschluß Fürsorge
zu treffen, daß sich nicht beide glcichzeitig entzünden.
 
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