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418

Gegenstände

Einzuliefernde
Menge

Ge-

bühr

21. Stärke. Wasser, Asche, mikroskopische Prüfung . . . lOOgr 5

22. Thee. Chemische und mikroskopische Prüfung auf Ver-

sälschungen. . 100 „ 5

23. Trinkwasser. a. Ehemische und mikroskopische Prüfnng 1 Liter 7

d. Bakteriologische Untersuchung ... 2 Rlaschen 6

e. Vottständige Wasseranalyse ^ . . . 20Liter 20bis

24. Wein. Prüfung nach den im Kaiserlichen Gesundheits- 50

amte zusammengestettten Beschlüssen. 1 Liter 10

Obstwein, vergleiche Wein.

25. Wurst-und Fleischwaren. Chemischeund mikroskopische

Untersuchung auf einen Zusatz fremder Stärke ... 1 Stück 2

26. Zucker. n. Wasser, Asche, organische Beimengungen . . 100 Zr 3

b. Polarimetrische Untersuchung.100 5

L. Gebrauchsgegenstände.

1. Metall-Legierungen sür Eß-, Trink- und Koch-

geschirre, 'Konservenbüchsen, Druckvorrichtungen zum
Ausschank von Bier, Syphons sür kohlensäurehaltige
Getränke, Metallteile sür Kindersaugflaschen, Metall- 1 Stück oder
folien zur Verpackung von Schnupf-, Kautabak und Käse 50 gr

2. Kautschuk zur Herstellung von Mundstücken für Saug-^
flaschen, Saugringen und Warzenhütchen, Trinkbecher,

Spielwaren, Kautschukschläuche.1St.od.100§r 6

3. Glasuren irdener Kochgeschirre. 1 Stück 2

4. Farben. a. Für Gefäße zur Aufbewahrung von Nah-

rungsmitteln, Umhüllungen, Schutzbedeck-
ungen,

b. für kosmetische Mittel (Mittel zur Pflege
oder Färbuug der Haut und der Haare),
e. für Spielwaren, Bilderbogen, Tuschfarben,

Buch- und Steindruckfarben,
ä. sür Tapeten, Möbelstoffe, Teppiche, Beklei-
dungsgegenstände, künstliche Blumen, Blät-

ter, Früchte. 1 Stück

Wasser- und Leinsarben, quantitative Be-
stimmung des giftigen Stoffes. — 10

5. Petroleum. Bestimmung des Entflammungspunktes . 250 2

Das städtische Laboratorium steht dem Publikum vom 1. Februar 1885 an zur

Benützung offen und können bei demselben Untersuchungen der in dem oben auf-
geführten Tarif bezeichneten Art beantragt werden, für deren Vornahme die in
demselben bezeichneten Gebührenbeträge zu entrichten sind.

Zur Entgegennahme von Untersuchungs-Gegenständen ist das Laboratorium,
welches sich im H. Stockwerke des Männerarmenhauses (Eingang von der Plöck aus)
befindet, an sämtlichen Wochentagen vormittags von 10 bis 12 Uhr geöffnet.

r'. Der Verkauf von Barkwaren und dergleichen auf den SLrahen

und öffenLlichen Plätzen.

Ortspolizeil. Vorschrift vom 12. Dezember 1894 mit Zusatz vom 11. Januar 1895.

Auf Grund des § 366 Ziffer 10 R.-St.-G.-B. wird mit Zustimmung des Stadt-
rats und Vollziehbarkeitserklärung des Großh. Herrn Landeskommissärs hiermit an-
geordnet, daß den Verkäusern von Backwaren (insbesondere Fastenbretzeln) das Feil-
bieten ihrer Waren auf den Straßen und öffentlichen Plätzen hiesiger Stadt nur an
den vom Bezirksamte im Benehmeu mit dem Stadtrate bestimmten Aufstellnngsorteu
 
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