Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
480

Reichsgebiete oder im Auslande angelegten Kapitalien oder von inländischen oder von
fremden Bezugsorten herstammt;

d) Reichsausländer, welche nicht des Erwerbes wegen ihren Wohnsitz im
Großherzogtum haben: nur insoweit, als die bezüglichen Kapitalien im Reichsgebiete
angelegt sind oder die Bezüge aus letzterem herkommen.

5. Kapitalrentensteuerpslichtige, welche zur Abgabe einer SLeuererklärung keine
Verpflichtung haben, sind gleichwohl befugt, eine solche innerhalb der bestimmten Frist
abzugeben, wenn sie eine Stenerverminderung beanspruchen zu können glauben oder
aus irgend einem Grund eine Berichtigung ihrer Steueranlage bewirken wollen.
Ebenso sind Gesuche um Strich im Steuerregister, desgleichen um Berechnung von
Steuerabgängen und Steuerrückvergütungen unter entsprechender Begründung inner-
halb jener Frist vorzubringen.

6. Formulare zu dei: Steuererklärungen samt Anleitung zu deren Aufftellung
werden auf dem Geschäftszimmer des Schatzungsrates unentgeltlich verabreicht.

7. Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig oder in wahrheits-
widriger Weise erstattet, nnterliegt der gesetzlichen Strafe.

Dic unter ^ und 8 erwähnten Vorgange bezwecken zuuächst nur die Aufstellung
und Berichtigung der staatlichen Steuerkataster. Die letzteren bilden aber auch
die Grundlage der Gemeindebesteuerung, weshalb behuss Beizuges zu den Ge-
meindesteuern kein besonderes Veranlagungsverfahren stattfindet.
 
Annotationen