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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1902 — Heidelberg, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.2502#0342
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397

Nach beendetem Gespräch hängen beide Teilnehmer ihren Fernhörer an den Haken
und geben — beide — durch dreimaliges ganz kurzes, ruckwcise zu bewirkendes
Drehen der Kurbel um je '/4 Umdrehung oder durch dreimaliges kurzes Drücken des
Weckknopfes das Schlußzeichen. Die genaue Befolgung dieser Vorschrift
ist für einen ordnungsmäßigen Betrieb unerläßlich.

Wird nach Schluß einer Unterredung eine anderweitige Verbindung gewünscht, so ist
ebenfalls zunächst das Schlußzeichen zu geben und demnächst, aber nicht vorAblauf
einer halben Minute, die Vermittelnngsanstalt abermals zu wecken.

Wenn die Kurbel des Fernsprechapparates anfangen sollte, schwer zu gehen, so ist
dies der Vermittelungsanstalt sofort mitzuteilen. Mit dieser Meldung ist nicht zu
warten, bis sich die Kurbel nur noch durch Anwendung von Gewalt drehen läßt.

II. Teilnehmer U wird geweckt.

Sobald der Wecker ertönt, hebt U den Fernhörer von dem Haken, hält ihn an das
Ohr und meldet sich mit den Worten: „hier L, wer dort?" (Drehen der Kurbe!
bezw. Drücken des Weckknopfes als Gegenmeldung ist durchaus un-
statthaft und bewirkt vorzeitige Trennung). ^ nennt hierauf seinenNamen
und beginnt die Unterhaltung.

III. Zur Bestellung einer Nachricht durch die Vermittelungsanstalt

ruft der Teilnehmer letztere wie gewöhnlich an und sagt: ,^Ersuche zu schreiben". Anf die
Antwort: „Bitte bringen" übermittelt der Teilnehmer dre Nachricht und bezeichnet die
Beförderungsart durch: „mit Post" (als Brief oder Postkarte), „durch Eilboten" oder
„als Telegramm."

V. Im Fernvrrkehr

nennt der anrufende Teilnehmer seiner Vermittelungsanstalt den Namen des anderen
Ortes, sowie Nummer und Namen des Teilnehmers daselbst, z. B. „Freiburg, Nummer
drei, Fischer". Der Beamte antwortet: „Jch werde rufen", veranlaßt darauf das
Weitere und weckt, sobald der gerufene Teilnehmer am Apparat ist, den rufenden. Dieser
bringt den Fernhörer, welchen er inzwischen an den Haken gehängt hatte,
wieder an das Ohr, empfängt die bezügliche Mitteilung der Vermittelungsanstalt und
leitet das Gespräch nach erfolgter Meldung des gerufenen Teilnehmers in gewöhnlicher
Weise ein. Für den weiteren Verlauf des Gesprachs gelten ebenfalls die Bestimmungen
für den Stadtverkehr.

Der gerufene Teilnehmer wird von seiner VermittelungSanstalt geweckt;
dieselbe teilt ihm mit, daß er gerufen werde. Der Teilnehmer meldet sich, den Fern-
hörer am Ohr, in gewöhnlicher Weise.

IV. Kaiserliche Reichsbanknrbenstelle.

Marktplatz 10.

Geöffnet von 9—12 und 3—5 Uhr.

Bankvorstand: Feigell
Kassendiener: Erummenerl

Kassendiener: Linge

V. Kreissusschutz.

Geschäftsstunden der Kreisverwaltung: von 9—1 Uhr.
Grabengasse 5 (Eingang Seminarstraße) II. St.

.Kreishauptmann: GeheimerRegierungsrat
Dr. Pfister

Kreisausschuß: Dr. Wilhelm Blum, Vor-
sitzender, Professor Dr. Friedr. Eisenlohr
Stellvertreter, Oberbürgermcister Dr.
Karl Wilckens, Major a/D. Koehnhorn,
Landgeriästsrat Dr. Gautier, Gerberci-

Lescher Julins Burkhardt in Wiesloch,
Bürgermeister Neuwirth i. Ncckarbischofs-
heim, Stabhalter Zimmermann vom
Schwabenheimer Hof nnd Biirgermeister
Vielhauer in Eppingen
Kreissekretär: Revisor a. D. Ludwig Nittcr
Kreisrechner: Eduard Schneider
 
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