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f. Vollzug.
ß 36. Die zum Vollzug der begenwärtigen Verbrauchssteuer-Ordnung nötigen An-
ordnungen, insbesondere die Bestlmmungen über Errichtung etwaiger neuer Erhebunas-
stellen und über die Dienstweisungen der die Erhebung und Kontrole der Verbrauchs-
steuer besorgenden Bediensteten hat der Stadtrat zu erlassen. Auf die Verbraucys-
steuern bezügliche Dienstweisungen an die Schutzmannschaft hat er bei Großherzog-
lichem Bezirksamt zu beantragen.
§37. Ferner steht dem Stadtrat zu, die den Beamten und Bediensteten der
Steuerverwaltung, der Eisenbahn und der Schutzmannschaft für Mitwirkung bei der
Kontrole und Erhebung der Verbrauchssteuer zu leistenden Vergütungen mit den zu-
standigen Staatsbehörden zu vereinbaren und für Anzeigen von Uebertretungen oer
Verbrauchssteuer-Ordnung Belohnungen zu gewähren.
§ 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit einzelnen Verbrauchssteuer-
pflichtigen Aversen oder eine von der Verbrauchssteuer-Ordnung abweichende Kontrole
zu vereinbaren.
L. Verbrauchssteuer-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
der Besteuerung
^erdrauchs-
steuersätze
I. Getränke.
1. Bier:
a. hier gebrautes.
Von je 100 Kilogr. ge-
brochenen oder ungebro-
chenen Malzes:
1. bis zu 1500 Doppel-
zentnern
a. für die ersten 250
Doppelzentner
1
d.fürd.dieserMenge
folgend.1250Dop-
pelzentner .
1
25
2. vonmehrals1500bis
zu 5000 Doppelzentn.
1
40
d. eingeführtes.
3. von mehr als 5000
Doppelzentnern
1
50
vom Hektoliter
—
40
2. Wein:
a. Traubenwein......
vom Hektoliter
1
20
d. Obstwein.
"
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl, mit Ausfchluß des zur Verwen-
dung im landwirtschaftlichen Betriebe
von 50 Kilo
bestimmten Futtermehles
—
60
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
3. Weiße Backwaren aller Art .
"
—
2
III. Schlachtvieh.
1. Rindvieh erster Schwere....
vom Stück
5
—
2. „ zweiter „ ....
desgl.
3
—
3. drittcr „ ....
4. Kälber.
"
2
60
5. Schweiue.
„
1
—
6. Ferkel.
—
10
7. Hämmel.
—
60
8. Schafe.
—
60
9. Lämmer.
„
—
10
10. Hieaen.
—
20
11. Kitzlein.
—
10
f. Vollzug.
ß 36. Die zum Vollzug der begenwärtigen Verbrauchssteuer-Ordnung nötigen An-
ordnungen, insbesondere die Bestlmmungen über Errichtung etwaiger neuer Erhebunas-
stellen und über die Dienstweisungen der die Erhebung und Kontrole der Verbrauchs-
steuer besorgenden Bediensteten hat der Stadtrat zu erlassen. Auf die Verbraucys-
steuern bezügliche Dienstweisungen an die Schutzmannschaft hat er bei Großherzog-
lichem Bezirksamt zu beantragen.
§37. Ferner steht dem Stadtrat zu, die den Beamten und Bediensteten der
Steuerverwaltung, der Eisenbahn und der Schutzmannschaft für Mitwirkung bei der
Kontrole und Erhebung der Verbrauchssteuer zu leistenden Vergütungen mit den zu-
standigen Staatsbehörden zu vereinbaren und für Anzeigen von Uebertretungen oer
Verbrauchssteuer-Ordnung Belohnungen zu gewähren.
§ 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit einzelnen Verbrauchssteuer-
pflichtigen Aversen oder eine von der Verbrauchssteuer-Ordnung abweichende Kontrole
zu vereinbaren.
L. Verbrauchssteuer-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
der Besteuerung
^erdrauchs-
steuersätze
I. Getränke.
1. Bier:
a. hier gebrautes.
Von je 100 Kilogr. ge-
brochenen oder ungebro-
chenen Malzes:
1. bis zu 1500 Doppel-
zentnern
a. für die ersten 250
Doppelzentner
1
d.fürd.dieserMenge
folgend.1250Dop-
pelzentner .
1
25
2. vonmehrals1500bis
zu 5000 Doppelzentn.
1
40
d. eingeführtes.
3. von mehr als 5000
Doppelzentnern
1
50
vom Hektoliter
—
40
2. Wein:
a. Traubenwein......
vom Hektoliter
1
20
d. Obstwein.
"
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl, mit Ausfchluß des zur Verwen-
dung im landwirtschaftlichen Betriebe
von 50 Kilo
bestimmten Futtermehles
—
60
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
3. Weiße Backwaren aller Art .
"
—
2
III. Schlachtvieh.
1. Rindvieh erster Schwere....
vom Stück
5
—
2. „ zweiter „ ....
desgl.
3
—
3. drittcr „ ....
4. Kälber.
"
2
60
5. Schweiue.
„
1
—
6. Ferkel.
—
10
7. Hämmel.
—
60
8. Schafe.
—
60
9. Lämmer.
„
—
10
10. Hieaen.
—
20
11. Kitzlein.
—
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