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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Schlierbach, Neuenheim und Handschuhsheim für das Jahr 1903 — Heidelberg, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.2485#0360
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325

II. Kartenbriefe . ..10 Pfg.

bei Verwendung uach Ländern des Weltpostdereins 20 Pfg.

III. Postkarten müssen frankiert werden. Das Porto beträgt:

a. für jede einfache Postkarte.. . 5 Pfg.

d. für iede Postkarte mit Antwort.10 „

e. für iede Weltpostkarte . . ..10 „

ä. für jede Weltpostkarte mit Antwort.20 „

IV. Drucksachen müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze fiir Deutschland nnd

Oesterreich-Ungarn: 1 Kilogramm snach den deutschen Schntzgebieten 2 5Alo-
gramm, Porto von 1—2 Kilogramm 60 Pfg.)

Porto bis 50 Gramm einschlicßlich.3 Pfg.

„ über 50 Grannn bis 100 Gramm einschließlich . 5 „

„ über lOO „ „ 250 „ „ . 10 „

„ über 250 ,, „ 500 „ „ . 20 „

„ über500 „ „ 1 Kilogramm . . . 30 „

„ für je 50 Gramm nach den Ländern des Wclt-

postvereins nnd des Vereins-Anslandes . . 5 „

biszur Gewichtsgrenze von 2 Kilogramm.

V. Wareuproben müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze 350 Graunn.

Porto ohne Nücksicht auf Entfernnng bis 250 Gramm 10 Pfg., übcr 250 Gramm

20 Pfg.

Porto für je 60 Gramm nach den Ländern des Weltvostvereins

llnd des Vereins-Auslandes .... 5 Pfg., mindestens 10 Pfg.

VI. Geschäftspapiere innerhalb Deutschlands bis 1 Kilogramm, nach den deut-
schen Schutzgebieten bis 2 Kilogramm zulässig,

Porto bis 250 Gramm 10 Pfg.
über 250—600 20 „

über 500 Gramm bis 1 Kilogr. 30 Pfg.
„ 1—2 Kilogramm ... 60 „
(Geschäftspapiere sind nach Oesterreich-Ungarn nicht zulässig.)

Porto für je 50 Granlm nach dcn Ländern dcS Welt-

postvereins und des Vereins-Auslandes . 5 Pfg., milldestells 20 Pfg.

VII. Für Eillschreibsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waren-
proben und Packete ohne angegebcuen Wert) ist außer dem vetr. Porto eiue
Einschreibegebühr von 20 Pfg. ohne Nücksicht auf Entfernung und Gewicht
zu entrichten.

Für Beschaffllng eincs Nückscheines weitere 20 Pfg.

V. Postanweisungen sind nach Deutschland und Oesterreich-Ungarn bis zu 800
Mark zulässig. Die vorauszubezahlende Gebühr beträgt:
a. nach Deutschland:

j'lbev 200 bis 400 Mark.

„ 400 „ 600 „ .

., 600 „ 800 „ .
ür je 20 Mk., mindesteils 20 Pfg.

40 Pfg.
50 „
60 ..

bis5Mark . . . . 10 Pfg.

über 6 bis 100 Mark . . . 20 „

„ 100 bis 200 Mark . . 30 „

d. uach Ocsterreich-Ungarn 10 Pfg. , ___

e. nach den meisten übrigen nachstehend genattuten Ländern bis 80 Mark 20 Pfg.
für je 20 Mk.; für jede weitere 40 Mark 20 Pfg.

Formulare sind bei allen Postanstalten käuflich (nngestempelte je
10 Stück für 5 Pfg.). Zu Postanweisungen nach dem Auslaude kommt
ein besonderes Formular, welches mit lateinischen Buchstabcn auszufülleu ist,
in Anwendllng.

0. Postauftragsbriefe müssen frankiert werden. FürclnenPostauftragkomulett
folgende Gebühren in Ansatz:

1) Porto fiir deu Poftauftragsbrief mit.30 Pfg.

2) a. bei Postaufträgen zur Gcldeinziehllng die tarifmäßige

Postanweisungsgebühr für die Uebermittelung des eiu-
aezogenen Geldbetrages;

d. bcr Postaufträgen zilr Accepteinholung Porto sür die

Nnckscndung des angenolnmctten Wcchsels mit . . 30 Pfg.
 
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