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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Schlierbach, Neuenheim und Handschuhsheim für das Jahr 1903 — Heidelberg, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.2485#0361
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DasPorio uulrr 1. istvomAuftraggeber voraus zubezcihlen. DiePostanweisungs-
gcbühr (2 a) wird vou dem eiugezogenen Geldbetrage in Abzug gebracht. Der Porto-
betrag uuter 2b wird dem Anstraggeber bciUeberseuduug des angcnommeuen Wechsels
angerechnet.

Jst die Zahluug des Geldbetrages oder die Annahme des Wcchsels verweigert
worden, so wird die Nücksendnng des Auftrags und die Weitersendung desselbcn an
einen anderen Empfänger oder an eine zur Anfnahme des Wechselprotestes Lefugtc
Person ohne neuen Gebührenansatz Lewirkt.

V. Po ltnachnahme n sind bis zu 800 Mark einschl. bei Briefen, Postkarten, Drnck-
sachen, Warenproben und Paketen zulässtg.

Nachnahmesendungen müssen in der Aufschrift mit dem Vermerk „Nach-
nahme von . . . Mk. . . Pfg." (Marksumme in Zahlen und Buchstaben,
Pfennig-Summe nnr in Zahlen) versehen sein, und nmnittelbar darunter
die deutliche Angabc des Namens und Wohnorts — in größeren Städten
anch dcr Wohnuug — des Absenders enthalten. Bei Nachnahmepacketen
müssen vorstehende Vermerke sowohl aus deur Packete als auch auf dcr
Begleitadresse angebracht sein.

Ueber den Betrag der Nachnahme wird dem Auslieferer eine Be-
scheinigung erteilt.

Für Nachnahmesendungen kommen zur Erhebung:

1) Das Porto für gleichartige Sendungen ohne Nachnahme.

Falls eine Wertangabe oder Einschreibung stattgefunden hat, tritt dem
Porto die Versicherungsgebühr oder Einschreibgebühr hinzn.

2) Eine Vorzeigegebühr von 10 Pfg.

3) Die Gebühren sür Uebermittelung des eingezogenen Betragcs an den
Absender und zwar < .

biS ö Mark.10 Pfg.

über 5 bis 100 Mark . . 20 „

„ 100 „ 200 „ . . 30 ..

über 200 bts 400 Mark. . 40 Pfg.
„ 400 „ 600 „ . . .50 „

.. 600 800 .... 60 „

Die VorzeigegeLühr wird zugleich mit dem Porto erhoben und ist auch
dann zu entrichten, wenn die Sendung nicht eingelöst wird.

L. Briefe mit Wertangabe. Gewicht der Briefe mit Wertangabe im in-

nern Verkehr Deutschlands Dnd nach Oesterreich-Ungarn darf250 Gramm
nicht übersteigell; nach den üörigen Ländern ist das Gewicht nicht beschränkt.
Gebühr für Wertbriefe nach Dentschlmrd und Oesterreich-Ungarn:

a. Porto bis 10 Meilen (1. Zone) . . . 20Pfg.

jiber 10 „ ...... 40 Pfg.

b. Versichenmtzsgebühr sür je 300 Mark . . 5 Pfg.

mindestens ledoch.10Pfg.

Die Taxe erboht sich für unfrankierte Briefe mit Wertangabe inner-
halb Dentschlands und nach Oesterreich-Ungarn um 10 Pfg. für den Brief.
Nach den übrigen Ländern ist die Taxe voransznbezahlen.

ü. FürPackete ohne WerLangabe innerhalb Deutschlands nnd nach Oesterreich-
llngarn ist zn entrichten:

1) Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm einschließlich:

a. bis 10 Meilen (1. Zone).25 Pfg.

b. auf alle weitere Entfernungen
2) Beinl Gewicht über 5 Kilogramm:

a. für die ersten 5 Kilogramm die Porto-Allsätze unter 1,

b. .. " ^ '

50 Pfg.

für jedes weitere Kilogramm oder Teil eines Kilogramms bis 10
Mcileil (1. Zone) 5 Pfg., über 10-20 Meilen (2. Zone) 10 Pfg.,
nber 20—50 Meilen (3. Zone) 20 Pfg., über 50—100 Meileu
(4. Zone) 30 Pfg., über 100-150 Meilen (5. Zone) 40 Pfg., nber
150 Meilen (6. Zoue) 50 Pfg.

Für Sperrgut wird das Porto um die Hälfte der vorstchenden Sätze erhöht.
Fnr unfrankierte Packete bis 5 Kilogramm eiuschlicßlich tritt ein Porto-
zuschlag von 10 Pfennig hinzn.
 
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