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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Schlierbach, Neuenheim und Handschuhsheim für das Jahr 1903 — Heidelberg, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.2485#0501
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8 3. Dns Lngern von Gegenstcinden auf dem Fahrgeleise oder näher als ein und
einen halben Meter von der nächsten Schiene, sowie das Stehenlassen von Fuhrwerken
oder Vieh ohne Aufsicht auf oder in der Näke des Gleises ist verboten. Die Personen,
welchen die Aufsicht iiver die Fuhrwerke uno Tiere obliegt, sind dafür verantwortlich,
daß die Bnhn beun Herannahen eines Zuges rechtzeitig freigegeben und von den
Tieren nicht betreten wird.

8 4. Aufsichtslos stehendes Fuhrwerk, Vieh oder andere Gegenstände, welche das
Gleis versperren, ist das Bahnpersonal daraus zu entfernen befugt.

L. Die EisenbalrttüberfasirLerr nber öffentliche Wege.

Ortspolizeiliche Vorschrift vom 5. Oktober 1893.

8 1. Das Bahngeleise darf mit Lokomotiven nur derart befahren werden, datz
ein eigerrtliches Nangieren auf der Bergheimer Stratze nicht stattfindet.

8 2. Das Verbringen der Güterwagen nach der Schroedl'schcn Brauerei oder
das Abholeit von dort wird entwedcr durch eine vom Bahnhof der Nebenbahn beson-
ders erltsendete Lokomotive oder aber in der Art erfolgen, daß die betreffenden Wagen
von einem Zuge der Lokalbahn abgehängt, bezw. an einen solchen angehängt werden.

8 3. Die'Güterwagen müssen zu diesem Zweck (8 2) auf dem Anschlußgeleise der
Schroedl'schen Brauerei durch Menschenkräfte bewegt werden und sind deshalb jeweils
ani Schlusse des Znges anzubringen und abzuhängey.

Die abgehängten Wagen sind sofort von der Straße zu entsernen und die anzu-
hängenden dürfen lücht früher, als unbedingt nötig, auf die Straße verbracht werden.

§ 4. Jm Hofe der Brauerei ist eine Ausweichspur anzulegen.

8 5. Beim Passieren des Straßen-Uebergangs mit emem Extrazug hat ein Ar-
beiter nrit einer roten Fahne bezw. Laterne der Lokomotive voranzugehen.

§ 6. Extrazüge vom Bahnhof der Ntebenbahn nach der Brauerei Schroedl sind
nur während derjenigen Tagesstunden zulässig, welche je nach dem Wechsel der Jahres-
zeit und des Fahrplans der Nebenbahn, sowie nach den Bedürfnissen des Verkehrs
vom Bezirksamte nach Anhörung des Stadtrats, der Straßenbauverwaltung und ves
beteiligten Unternehmers festgesetzt werden.

8 Zuwiderhandlnngen gegen diese Vorschriften werden auf Grund des 8 366'"
N.-Str.-G.-B. mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.

i^. Die Ordnnng auf den Nnlagen, im SLadt- und Nexttmsgarlen,
foivie auf dem Bismarckxlatze.

Ortspolizeiliche Vorschrift vom 19. Juni 1888 mit Zusatz vom 4. Juni 1697.

8 U DieBankrcihe in den städtischen Anlagen derLeopoldstraße unmittelbar längs
des Pronienadewcgs, sämtliche Vänke in den Gartenanlagen um die St. Peterskirche,
in dern Stadt- und Neptunsgarten, sowie in den Gartenanlagen des Bismarckplatzes
sind nur für Erwachsene irud Kinder in Begleitung ihrer Angeyörigen bestimmt.

8 2. Dienstboten in Begleitung vou Kindern dürsen nur dre in den Anlagcn
hinter dem obengenannten Promcnadeweg stehenden, sowie die auf dem Wredeplatz
aufgestellten Sitzbänke benützen.

8 3. Kinder unter 12 Jahren, welche fkch nicht in Begleitung ihrer Angehörigen
befinden, sowie Dienstboten mit Kindern ist der Eintritt iu den Staot- und Neptuns-
garten untcrsagt.

8 4. Kinderwagen dürfen nur auf dem hinter der südlichen Baumreihe der An-
lage hinziehenden Wege und niemals nebeneinander gefahren werden.

8 5. Hunde dürfen in den Stadt- und Neptrmsgarten,, sowie in den Garten-
anlagen des Bismarckplatzes und um die Peterskirche weder nntgebracht werden noch
überhaupt dort frei herumlaufen.

8 6. Verboten ist ferner:

1) Das Fahren und Reitcn auf den Gehwegen.

2> Das Betreten der Nasenplätze und Pflanzengruppen, das Uebersteigen und
Durchbrechen der Einfriedigungen, das Laufenlassen von Hunden in die Einfriedi-
gungen, das Abpflückcn, Losreißen, Abschneiden oder Abschlagen, sowie das Ent-
wendcn von Blnmen, Pflanzen und Zwcigen.

3) Das Vcrunreinigen von Gebäuden, Gartenanlagen, Wegen und Bänken.

4) Das Befahren des Stadtgartens mit Kinderwagen.
 
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