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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Schlierbach, Neuenheim und Handschuhsheim für das Jahr 1903 — Heidelberg, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.2485#0532
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Pserde, welche sjch nach dcm Gutachten des Großh. BezirkStierarztes nicht mehr
mr Äerwendmlg im ösfeutlichen Fahrweseu eiguen, dürfeu uach Ablailf einer vou
oem Bezirksamt zll.stellenden Frist nicht mehr verwendet werden. Auf Verlangeu
wird schriftliche Ausfertiguug des Gutachtens erteilt. Wird den auf Gnnld der
regelnläszigctt Besichtigung gemachteu Auflagen Lezüglich der Veschaffenheit dcr Fahr-
zeuge und Geschirre, sowie der Bekleidung der Droschkenkutschcr nicht iunerhalb der
gcsetzteu Frist entsprochen, so erfolgt ncben Bestrafuug gemäst § 27 der Vorschrift
Eutzichuug der Zulassungsurkllnde bezw. des Fahrscheiils, sowie Allberdieilststettuug
des Fahrzeugs.

Z 26. Die besoudere Aufsicht üüer das Droschkeuwesen wird durch die Schuh-
mannschaft geführt, deren Anordnungen sämtliche Droschkenkutscher bel Vernieiden
der Allßerbetriebssetzuug ihres Fahrzeugs und von Bestrafllng unweigerlich Folge
zu leisten haben.

8 27. Zuwiderhandluugeu gegeu dicse Vorschriften werdcu auf Grnud des
Z 134s. P.-St.-G.-B. mit Geld bis zu 160 Mark uud im Uubcibriiiglichkeitsfalle
mit Haft bestraft, soferu nicht 8 147 Ziff. 1 uud 147 Zisf. 9 der Gew.-Ordu. An-
wendung zu finden haben. Dancben bleibt dem Bezirksamt als Strafmittel gegeu
Drosäzkenbesitzer und Droschkenkutscher die Eutzichung der Zulassuugsurkuude (tz 1
der Vorschrift) nnd des Fcchrscheins (Z 7 der Vorschrift) sowie die Anßerbetriebs-
setzung der Fahrzeuge vorbehalten.

L. Droschken-Tarif. '

Ortspolizeiliche Vorschrift vom 29.August l898, mit Aenderungen vom 27.Jnni 18o9

7. April lind 3. Oktober 1900.

I. Jnnerhalb der Stadt (mit deu Grenzpunkten: Hausacker, Ein-gaug zur
Hirschgasse, Handschuhsheimer Gcmarkungsgrenze, Hans Nr. 60 der Ladenburger
Straffe, Gaswerk, Mühlstraszc, Allcestrasze, Diemcr'sche Branerei uud Klingeutcich bis
zilm Eingang zum alten israelitischeu Friedhof) und für eine Fahrt vom Bahuhof
oder Vismarckplatz bis zum Schlachthaus zahleu für eiue direkte Fahrt von einem
Puukte zum andern:

1 Person.^ — 60

2 Personeu.„ — 90

3 .. 1. 5

4 .1.20

Diese Taxe erhöht sich bei Fahrten bis zum Wcißgerber'scheu Hause uud bis zum
Wirtshaus iu derHirschgasse uud bei Fahrten aus der Stadt bis zum Schlachthalis:
für 1 Person auf . . . — 80

für 2 Personen auf . . . „ 1.20

für 3 und 4 Personen auf . „ 1.50

Bei Fahrten nach dem Stadtteil Schlierbach (mit deu Grenzpunkteu Hausacker
und Eisenbahnstatiou Schlierbach) zahlen für die einfache Fahrt:

1 und 2 Personen . . . ^ 2. —

3 „ 4 . . . „ 2.50

Für Hin- und Nückfahrt, (wobei hinsichtlich des Aufenthaltes die Bestililmungeu
Ziffer V Absatz 3 des Tarifs gelten) zahlen:

1 und 2 Personen . . . ^ 3.20

3 „ 4 „ ... „3.80'

II. Fttr Fahrten auf Bälle, ins Theater, zu Gesellschaften und
Konzerten zahleu innerhalb der Stadt (vergl. Ziffer I) vor Mitternacht:

1 und 2 Personeu . . . ^1.20

3 „ 4 „ ...» 1.50

Ebensoviel kostet das Abholen. — Nach Mitternacht crhöht sich die Taxe ohne Nück-
sicht auf die Personenzahl auf ^ 3.—

III. Für die einfache Fahrt zu den Friedhöfen (mit Ausnahme des Schlier-
bacher Friedhofs) zahlen;

1 und 2 Personen . . . ^ 1. —-

3 „ 4 „ . . . „ 1.60

Für die Hiu- und Nückfahrt beträgt die Taxe bei '/2 stündigem Aufcnthalt sür:

1 und 2 Personen.^ 2.50

3 „ 4 „ .„3.—
 
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