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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Schlierbach, Neuenheim und Handschuhsheim für das Jahr 1903 — Heidelberg, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.2485#0534
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S7

Für folgende Fahrten zahlt man, gleichviel ob
eine oder mehrere Personen fahren, als feste Taxer

Hrn-

nnd Rückfahrt
^ l ^

29. Philosopheniveg und Hirschgasse in Verbindnng mit

eimr anderen Fahrt . . ..... . — — 4

30. Ebendahin über Guckkastenwea und Haarlaß . . — — 8

31. Zur Wirtschaft „Philosophenhohe". 3 50 4 50

32. Hirschgasse, Michaelsturm und Philosophenweg

zurück . ... — — 12

33. Hirschgasse, Michaelsturur über Handschuhsheim

zurück ..— — 15

84. Ziegelhausen ... . . . 3 — 4

85. Ziegelyausen über die Fähre und Schlierbach zuriick

oder umgekehrt .. . 4 — 5

36. Stift Neuburg . . . ... 3 — 4

37. Stiftsmühle .. 2 50 3 60

38. Schwetzingen oder Edingen oder Schriesheiur oder

Neckargemünd .. 6 -

38a. Schwetzingen oder Edingen oder Schriesheim oder
Neckargemünd Uttd zurück bei einer Fahrtdauer bis

zn 5 Stnnden . ... — — 9

jede weitere vollendete halbe Stnnde 75 Pfg.
mehr, bts zum Höchstbetrag von . . . . . — — 15

39. Bei ununterbrochener Fahrt über Ncckargemünder

Eisenbahnbrücke und Ziegelhausen. ... — — 8

40. Küntmelbacher Hof . . . . . . . . 7 — 9

Geht die Fahrt über die Neckargemünder Eisen-
bahnbrücke und Ziegelhansen . .... . 8 — 10

41. Neckarsteinach . . ....... 8 — —

41a. Neckarsteinach und zurück bei Dauer der Fahrt

bis zu 6 Stunden . . . . . . . . — — 12

jede weitere vollendete halbe Stunde 75 Pfg.

mehr, bis znm Höchstbetrag von . . . . . — — 16

42. Nohrbach oder Kirchyeim . .... . 2 — 3

43. Wieblingen . . . ... . . . 3 — 4

44. Haydschuhsheim . . ... . . . . 2 40 3

44a. Ebendahin bis zum Gasthans „dtosengarten"

1 und 2 Personen . . . . . . . .II 1 50 3

3 und 4 Personen . . . . . . .2—3

Bei den Fahrten unter Z. 35, 39 und 41a erhöht sich die Taxe um 2 wenn

die Hin- oder Nückfahrt, und um 3 wenn beide Fahrten über Schloß und
Wolfsbrnnnen gehen.

Bei Fahrten mit Nückfahrt ist, soweit nichts Besonderes bestimmt ift, eine
halbe Stunde Aufenthalt an jedem der genannten Orte mit eingerechnet. Wo
niehrere Halteplätze genannt sind, kann die Aufenthaltszeit auch arlf emen Halteplatz
vereiuigt werden. Bei längerem Anfenthalte sind fiir jede angefangene Viertelstrrnde
50Pfg. weiter zu entrichten.

Zn der Zeit von 10 Uhr abends biS 6 Uhr moraens erh'öhen sich die obengenann-
ten Taxen vorbehaltlich der Bestimmungen in tz 23 Äbs. NI Droschkenordnnrlg, welche
anch hier sinngemaße Anwendung finden, um die Hälfte.

Vl. Alle übrigen Fahrten werden nach der Länge der Zeit bezahlt, und zwar:

1 Person 2Personen 3Personen 4Personen
'/4 Stunde ^ - 60 ^ - 90 1.05 ^ 1.20

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