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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Schlierbach, Neuenheim und Handschuhsheim für das Jahr 1903 — Heidelberg, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.2485#0586
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149

für Kinder vort 2—6 Jahren . . . . . . 4.—

sür Kinder unter 2 Jahren . . . . . . . 3.—

22. Ein Sterbemantrl von Glanzperkal geringerer Qualität:

für Erwachsene über 15 Zahren ..4.—

für Kinder von 6—15 Jahren . . . . . . 3.—

für Kinder von 2—6 Jahren . . . . 2.20

für Kinder unter 2 Jahren .... . . 1.50

23. Eirre Ueberkiste:.

ür Erwachsene . . . ... . . 18.—

ür KiNder von 6—15 Jahren... . . . 14.—

'ür Kinder von 1—6 Jahren . ... . . 8.50

für Kinder unter 1 Jahr . ... . . . 6.—

24. Jeder weitere Trauerwagen

in I.Klasse II. Klasse III. Klasse IV. Klasse
6^l 5-^ 4^l 3^

25. Verdoppelung der Leichenwagenpferde

in I. Klasse in II. Masse
12 10

in III. nnd IV. Klasse ist eine folche nicht zulässig.

26. Die Ueberführung etner Leiche nach der Leichenhalle des akademischen
Krankenhauses im Transportwagen:

bei Tag in I. Klaffe . . . ^8.—
in allen übrigen Klassen . . „ 6.—

Geschehen die Ueberführungen bei Nacht — im Sommer vpn abendß 10 Uhr bis
morgens 5 Uhr, im Winter von abendS 9 Uhr bis morgens 6 Uhr — so werden diese
Taxen verdoppelt; für Ueberführungen aus Häusern auberhalb der Stadt — Grenze
nach dem Droschkentarif — wird die Taxe für den einzelnen Fall von der Friedhofs-
Kommission festgesetzt.

27. Werden Leichen von Kindern unter einem Jahr von dem Leichenwärter
bezw. von der Leichenwärterin in das Leichenhaus getragen, so werden erhoben

in III.Klasse IV. Klasse V. Klasse
2„« 1^50^ 1>L

28. Die Ueüerführung einer Leiche nach auswärts einschließlich des Sargs, aber
attsschliehlich der Kosten der Leichenschau, des Leichenwagens und der außergewöhn-
lichen Leistungen:

I. Kl. II. Kl. III. Kl. IV. Kl.
für Erwachsene 40 30 20 14 ^

„ Kinder von 6—15 Jahren 30 „ 25 „ 14 „ 11 „

„ Kinder von 1—6 Jahren 22 „ 17 „ 10 „ 8 „

„ Kinder unter 1 Jahr 17 „ 12 „ 8 „ 6 „

Wird ein Sarg zur Aufnahme der Leiche von auswärts mitaebracht, so wird die
Taxe für die gewünschte Klasse angesetzt und hievon der Selbstkostenpreis des der
Klasse und der Altersstufe entsprechenden Sargs in Abzug gebracht.

Wird eine Leiche zur Bahn aebracht, so erhöhen stch diese Taxen um 20 -/ö.

Wird dieLeiche vorher für kurzere oder längere Zeit in daS Leichenhaus gebracht,
so erhöhen stch die Taxen um weitere 20 «F.

29. Dte Verbringung einer Leiche vom Bahnhof auf den Friedhof und sofortige

Bcerdigung einschließlich.ves Wagens des Geiftuchen in I. Klasse . . . 50«^

in ll. Klasse . . . 40 „

Wird eine Leiche von auswärts ohne Benützung des städttschen Leichenwagens
auf den Friedhof gebrachtIund sofort beerdigt, so vermindert stch diese Taxe in

l. Klasse um 6 in II. Klasse um 5 wird eine solche Leiche auch von dem aus-

wärttgen Geistlichen im eigenen Wagen begleitet, so tritt eine weitere Verminderung
um 6 bezw. 5 ein.

Wtrd die Leiche zuerst für kürzere oder längere Zeit in das Leichenhaus ge-
bracht, so erhöht sich d!e Taxe um 16

30. Die Verbringung einer Leiche vom Bahrchof in die FeuerbestattungS-
anstalt 25
 
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