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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1904 — Heidelberg, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.2486#0380
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An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen und am Tage Allerheiligen finden
die Vorzeigung von Postaufträgen und die Bestellung von Briefen mit Zustellungs-
urkunden allgemein nicht statt. Gleichwohl erfolgt die Bestellung letzterer, wenn dres
vom Absender besonders verlangt worden ist.

Die Bestellung von Packeten nach dem Landbestellbezirke findet an Sonn- u. Feier-
tagen nicht statt. Am Charfreitabe, Bußtage, Himmelfahrtstage, Fronleichnamstage,
am erstcn Oster-, Pfingst- und Wechnachtstage ruht die Bestellung nach dem Landbestell-
bezirke gänzlich.

Auszug aus dem Posttarif.

Tarif für gewöhnliche Briefe, Kartenbriefe, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapiere, Einschreibsendungen.
(Orts- und Nachbarortsverkehr siehe unter ll.)

I. Gewöhnliche Briefe:

a) Nach Orten in Deutschland, Oesterreich-Ungarn einschl. Bosnien-Herzego-
wina und Liechtenstein, sowie nach den deutschen Schutzgebieten

frankiert unfrankiert

Porto bis Zu 20 Gramm einschließlich .... 10 Pfg. 20 Pfg.

Porto über 20 bis 250 Gramm einschließlich . . 20 Pfg. 30 Pfg.

d) nach der Schweiz Porto für je 20 Gramm . . 20 Pfg. 40 Pfg.

e) nach den übrigen Ländern des Weltpostvereins und

des Vereins-Auslandes Porto für je 15 Gramm 20 Pfg. 40 Pfg.

II. Kartenbriefe.10 Pfg.

bei Verwendung nach Ländern des Weltpostvereins 20 Pfg.

III. Postkarten müssen frankiert werden. Das Porto beträgt:

a. für jede einfache Postkarte.5 Pfg.

b. für iede Postkarte mit Antwort.10 „

e. für jede Weltpostkarte.10 „

ä. für jede Weltpostkarte mit Antwort.20 „

IV. Drucksachen müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze für Deutschland und

Oesterreich-Ungarn: 1 Kilogramm (nach den deutschen Schutzgebieten 2 Kilo-
gramm, Porto von 1—2 Kilogramm 60 Pfg.)

Porto bis 50 Gramm einschließlich.3 Psg.

„ über 50 Gramm bis 100 Gramm einschließlich
„ über100 „ „ 250 „

„ über250 „ „ 500 „ „

„ über 500 „ „ 1 Kilogramm

„ für je 50 Gramm nach den Ländern des Welt-

postvereins und des Vereins-Auslandes . . 5 „

bis zur Gewichtsgreuze von 2 Kilogramm.

V. Warenproben müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze 350 Gramm.

Porto ohne Rücksicht anf Entfernung bis 250 Gramm 10 Pfg., über 250 Gramm
20Pfg.

Porto für je 50 Gramm nach den Lündern des Weltpostvereins

und des Vereins-Auslandes .... 5 Pfg., mindestens 10 Pfg.

VI. Geschäftspapiere innerhalb Deutschlands bis 1 Kilogramm, nach den deut-
schen Schutzgebieten bis 2 Kilogramm zulässig,

Porto bis 250 Gramm 10 Pfg. ! über 500 Gramm bis 1 Kilogr. 30 Pfg.
über 250—500 „ 20 „ ^ „ 1—2 Kilogramm ... 60 „

(Geschäftspapiere sind nach Oesterreich-Ungarn nicht zulässig.)

Porto für je 50 Gramm nach den Ländern des Welt-

postvereins und des Vereins-Auslandes . 5 Pfg., mindestens 20 Pfg.

VII. Für Einschreibseaduugen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Wareu-
proben und Packete ohne angegebenen Wert) ill außer dem betr. Porto eine
Einschreibegebühr von 20 Pfg. ohne Rücksicht auf Entfernung uud Gewicht
zu entrichten.

Beschaffnng eines R ü ck sch e i n e s weitere 20 Pfg.

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