Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Your session has expired. A new one has started.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1904 — Heidelberg, 1904

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2486#0393
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
346

Zeitdauer. Dringende Gespräche sind im Fernverkehr und im Stadtverkehr zugelassen,
im Verkehr mit derSchweiz dagegen nicht.

Durch die öffentlichen Sprechstellen werden auch Personen, welche in den genann-
ten Orten oder deren nächster Umgebung wohnen, zn Gesprächen herangeholt. Die Ge-
bühr für das Herbeirufen beträgt 25 Pfg. Jst die Aufforderung zum Gespräch an den
Fernort übermittelt, so wird die Gesprächsgebühr und die Gebühr für das Herbeirufen
erhoben, gleichviel ob das Gespräch zu Stande kommt oder nicht.

6. Den Teilnehmern wird bei Anmeldung von Gesprächen im Fernverkehr auf
Wunsch angegeben, nach Ablauf welcher Zeit ungefährdie verlangten Verbindungen
zur Ausfüyruug gelangen werden, damit die Teilnehmer die Anmeldungen aufrecht
erhalten oder zuruckziehen können, bevor sie nach dem fernen Orte weitergemeldet und
gebührenpflichtig geworden sind.

7. Für sämtliche Gebübren, welche für die von einer Teilnehmerstelle aus
verlangten Verbindungen zu entrichten sind, har der Jnhaber derSprechstelle
aufzukommen. Ebenso haftet jeder Teilnehmer hinsichtlich der Gebührenzahlung
für alle von einer Sprechstelle aus der Vermittelungsanstalt behufs Weiterbeförderung
zugeführten Nachrichten. Unterschiede zwischen den Aufzeichnungen der Vermittelungs-
anstalt und den Angaben des Teilnehmers werden nach Möglichkeit aufgeklärt; jedoch
wird der Teilnelnner im Falle des Ginspruchs von der Verpflichtung zur einstweiligen
Zahlung der in Rechnung gestellten Gebühren nicht befreit.

Jm Fernverkehr wird für jedes angemeldete, aber ohne Verschulden der
Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung unausgeführt gebliebene Gespräch die
hierfür festgesetzte dreifache Sprechgebühr in denjenigen Fällen bei der Anmeldestelle
erhoben, in welchen:

a) der gewünschte Teilnehmer bei betriebsfähiger Leitung den Anruf nicht be-
antwortet, oder es ablehnt, in ein Gespräch ernzutreten,

b) derjenige Teilnehmer, voir welchem die Anmeldung herrührt, auf die Unter-
redung verzichtet, bezw. nicht mehr antwortet, nachdem die Fernleitung für
ihn zur Benutznng bereit gestellt oder die Anmeldung an die Vermittelungs-
anstalt im fernen Ort weitergegeben worden ist.

8. Für die Aufnahme von Nachrichten durch die Vermittelungsanstalt zur
Weiterbesörderung wird in jedem einzelnen Falle eine Gebühr von 1 Pfg. für jedes
Wort, nnndestens jedoch 20 Pfg. erhoben; überschießende Pfennige werden auf eine
durch 10 teilbare Summe nacb oben abgerundet. Für die Weiterbeforderung der Nach-
richten durch die Post, durch Eilboten oder mittelst des Telegraphen kommen außerdem
die tarifmäßigen Sätze zur Erhebung. Für die Uebermittelung ankommender
Telegramme an Teilnehmer iunerhalb des Stadt-Fernsprechbezirkes beträgt die Ge-
bühr ohne Rücksicht auf die Wortzahl 10 Pfg.

9. Für die Verbindung von zwei Teilnehmer-Anschlußleitungen während der
Dienstruhe der Vermittelungsanstalt werden folgende Vergütungen erhoben:

1. beim Abonnement auf eine Nachtverbindung

a) für das Vierteljahr . . . 2.50 Mk.

d) für den Monat . . . . 1.— „

2. für Nachtverbindungen, welche auf einen kurzen Zeitraum oder für bestimmte
Nächte herzustellen sind, 20 Pfg. für jede einzelne Verbindung.

Die Vergütung ist von dem Teilnehmer, anf dessen Antrag die Nachtverbindung
hergestellt wird, im Voraus zu entrichten.

Anträge auf Heistellung von Nachtverbindungen sind an die Orts-Vermittelungs-
anstalt zu richten.

Anweisung

zur Venutzung der Fernsprecheinrichtung.

Allgemeines.

Die Dienststunden der Vermittelungsanstalten sind bei jeder Stadt-Fernsprechein-
richtung im Kopf ersichtlich gemacht.

Während der Dauer vonGewittern werden von den Vermittlungsanstal-
ten Verbindungen nicht ausgeführt. Sämtliche Fernsprechapparate sind mit äußerst
empfindlichen Blitzschutzvorrichtungen versehen, welche etwaige Entladungen atmosphä-
rischer Elektrizität sicher anffangen und ableiten; immerhin wird empfohlen, bei nahen
und schweren Getvittern die Fernsprechapparate und Leitungen n i ch t zu berühren.
 
Annotationen