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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1904 — Heidelberg, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.2486#0490
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Von Kaminbränden im Stadtteile Schlierbach sind nur der Kaminfeger und
der Hauptmann der Schlierbacher Feuerwehr telephonisch zu verständigen und ist
außerdem der Polizeistelle Schtierbach telephonisch Kenntnis zu geben, falls die
Meldung nicht von dieser erstattet wurde.

8) Prüfung der Leitung.

Täglich um 12^/2 mittags ist die Alarmleitung auf ihre Fähigkeit zu prüfen.
Dies geschieht dadurch, daß unter Benützung des bei d er Kurbel besindlichen Drückers
mit dem Läutewerk drei kurze Schläge gegeben werden. Tönt in solchen Fällen
die oberhalb des Apparates befindliche Glocke nicht mit, so ist sofort dem RatS-
diener Anzeige zu erstatten.

Soll eine Prüfung der Leitung zu anderer Zeit vorgenommen werden, so wüssen
jeweils drei kurze Schläge abgegeben werden, damit sofort ersichtlich wird, daß es
stch nicht um einen Alarm handelt.

Wöchentlich einmal und zwar Samstags um 12 Uhr Mittags ist das Glocken--
stgnal auf dem Turme der Heiliggeistkirche mit einigen Schlägen zu prüfen. ^

L. Polizeistation Bismarckplatz.

1) Auf der Polizeistation Bismarckplatz befinden sich zwei getrennte Alarmlei-
tungen, von denen die eine — Leitung II — zur Alarmiernng der Chargierten und
^ignalisten der Westkompagnie (II. Feuerwehrkompagnie), die andere — Leitung III

— zur Alarmierung der Chargierten und Signalisten der Neuenheimer Feuerwehr
(III. Feuerwehrkompagnie) dient. Beide Alarmleitungen werden in der Weise in
^hätigkeit gesetzt, daß die Kurbeln der an der südlichen Wand angebrachten Kasten

— unter gleichzeitiger Niederdrückung des daneben befindlichen Knopfes — etwa
40mal rasch gedreht werden. Die Kontrole darüber, daß die Leitungen richtig funk-
tionieren, geben zwei oberhalb der Kasten an der Wand angebrachte Glocken, welche
jeweils mitklingen müssen, wenn die Leitungen in Ordnung sind.

(Durch das Anscklagen der Glocken der Leitung II werden sämtliche Chargierte
und Signalisten der II. Feuerwehrkompagnie und der städt. Brunnenmeister gleich-
zeitig geweckt, sowie die Kasernenwache benachrichtigt; durch das Anschlagen der
Glocken der Leitung III werdeu in gleicher Weise ein Chargierter und mehrere Sig-
nalisten der ^teuenheimer Feuerwehr (III. Feuerwehrkompagnie) geweckt.-

2) Sobald an dem Klappenschranke eine Klappe niederfällt, hat der dienstthuende
Schutzmann nach Maßgabe der sür die Telephonleitungen bestehendeu Vorschriften
die einlaufende Meldung abzunehmen, und wenn er über derenJnhalt keinenZweifel
mehr hat, mit dem Worte „Verstanden" zu bestätigen.

3) Betrifft die Meldung einen Brand innerhalb der städtischen Gemarkung oder
wird dnrch die Meldung von einer zuständigen Behörde die Alarmierung der frei-
willigen Feuerwehr verlangt, so sind alsbald nach Bestätigung der empfangenen
Meldung nacheinander die Älaruckeitungerr II tmd III in Thütigkeit zu setzen; bei
Meldungen über Brände im Stadtteil Neuenheim ist znerst die Leitung III und
sodann die Leitung 1! in Thätigkeit zu setzen.

Gleichzeitig ist — falls es sich um einen Brand innerhalb der städtischen Ge-
markung handelt — durch Cinschalten eines Hebels, welcher sich an einem an der
uämlichen Waud angebrachteul Kästchen befindet, das Glockensignal auf dem Turm
der St. Annakirche etwa fünt Minuteil lang in Bewegung zu setzen. Endlich ist
der Oktrvierheber herbeizurufen.

-I) Hierauf wird die Meldung weitergegeben an:

Po!izeistation Rathaus,

Städtisches Gaswerk.

Der dienstthuende Schutznlann hat sodann den Klappenschrank aufmerksam zu
beobachten, um weitere Meldungeu, die alsbald von den Chargierten der Feuer-
tvehr ee. ciulaufeu werden, abzunehmen und zu erledigen. Hierbei ist derselbe von
dem Oktroierheber zu nnterstützen,

^nsbesondere ist darauf zn achten, daß das Turmglockensignal nach Ablauf

von etwa fünf Mimücn abgestellt wird.

5)) Besonderes Angenmerk ist zu richten auf die mit „Telegrapheuamt" bezeich-
nete Klappe, weil bier iäuttiiebe dNelduuaen eiulaufen von denjeuigen Häusern,
lvelche eine besondere Meidestelle niwt beüven und durch Ber:uitt!ung des Haupt-
meldeamts sprechcin

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