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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1904 — Heidelberg, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.2486#0491
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6) Meldungen über Bräude inr östlichen Stadtteile, welche von
der Polizeistation Rathaus einlaufen und wegen deren dort bereits alarmiert ist:
Kommt eine solche Meldung von der Polizeistation Nathaus cin, so sind ebenfalls
die Kurbelu der Leitungen II und III zu drehen und ist auch das Turmglockensignal
in Bewegung zu setzen.

7) Kaminbrand.

Wird nur der Ausbruch eines Kaminbrandes gemeldet, so hat die Alarmierung
mittelst der Kurbeln und des Turmglockensignals zu unterbleiben. Jn diesem Falle
mnß die eiulaufende Meldung sosort der Pölizeistation Nathaus weiter gegeben wer-
den, welche dann ihrerseits die beiden Kommandanten, den Kaminfeger und den städ-
Lischen Brumrennleister benachrichtigen wird. Außerdem ist von dem Kaminbrande
der Hauptmann der II. Feuerwehrkompagnie telephonisch in Kenntnis zu setzen

8) Prüfung der Leitung.

Täglich um 121/2 Uhr mittags ist die Alarmleitung auf ihre Fähigkeit zu prüfen.
Dies geschieht dadurch, daß nnter Benützung des bei der Kurbel befindlichen Drückers
mit dem Läutewerk drei kurze Schläge gegeben werden. Tönt in solchen Fällen
die oberhalb des Apparates befindliche Glocke nicht mit, so ist sofort dem Rats-
diener Anzeige zu erstatten.

Soll eine Prüfung der Leitung zu anderer Zeit vorgenommen werden, so müssen
jeweils drei knrze Schläge abgegeben werden, damit sofort ersichtlich wird, daß es
sich nicht um einen Älarm handelt.

Wöchentlich einmal und zwar Samstags gegen 12 Uhr mittags ist das Glocken-
signal auf dem Turme der St. Annakirche mit einigen Schlägen zu prüfen.

6. Polizeistelle Schlierbach.

1) Sobald auf der Polizeistelle Schlierbach Meldung über einen Brand im
Stadtteile Schlierbach erstattet oder eiu solcher von der Polizeistation Rathaus aus
telephonisch gemeldet tvird, ist seitens des in Schlierbach stationierten Schutzmanns
die Alarmleitung in Thätigkeit zu setzen. Dies geschieht, indem die Kurbel des die
Leitung euthaltenden Kastens — unter gleichzeitiger Niederdrückung des daneben be-
findlichen Kuopfes — etwa 40 nuU rasch gedreht wird. Die Kontrole darüber,
daß die Leitung richtig funktioniert, giebt eine oberhalb des Kastens an der Wand
angebrachte Glocke, welche mitklingen nnrß, wenn die Leitung ilr Ordnung ist.

Durch das Anschlagen der Glocken werden eill Chargierter und mehrere Signa-
listen der Schlierbacher Fenerlvehr i!V. Fellcrwehr-Kompagnie) gleichzeitig geweckt.

In gleicher Weise ist zu verfahrerl, lvenn von einer zuständigen Behörde die
Alarmierung der Felierwehr verlangt wird.

2) Ist die Ailzeige über einen Brandfall im ^tadtteil Schlierbach unmittelbar
bei der Polizeistelle Sehlierbach erstattet, so ist gleichzeitig die Polizeistatioll Rathaus
telephonisch voll denl Auobrllche des Brandes zu verständigen, damit von derselben
die Alarmierung der Ostkoinpagnie (I. Feuerlvehrkonlpagnie) veranlaßt werden kann.

3) Der Schutzmann hat sieh sodann nach der Brandstelle zu begeben und sind
etwaige einlaufende Ailfragen von den Familienangehörigen des ^chutzmanns ab-
zunehmen und alsbald zu erledigen.

4, Knminbraud.

Wird nnr der Ausbruch eines Kaminbrandes gemeldet, so hat die Alarmierung
mittelst der Kurbel zu untcrbleiben. Fn diesem Falle ist nur die Polizeistation Rat-
haus telephoniseh zu verständigen, welehe sodann den Kaminfeger und den Haupt-
wann der ^ehlierbaeher Feuerwehr hiervon telephoniseh benachriehtigen wird. ^o-
danu hat sieh der ^ehutzmanii auf die Brandstelle zu begeben.

5) Prüfung der Leitung.

Täglieh um 12'F llhr mirtags ist die Alarmleitung auf ihre Fähigkeit zu
prüfen. Dies geschieht dadureh, daß nnter Benützung des bei der Kurbel befindlichen
Drückers mit dem Läuteiverk drei kurze Sehläge gcgeben werden. Tünt in solchem
Falle die oberhalb des Apparates befindliehe Glocke nieht mit, so ist fofort der
Polizeistation Rathaus teleplionisch Btirteilung zu maehen, welche hiervou dem
Ratsdiener Anzeige zu erstatten hat.

Soll einePrüfung der Leirnng zu anderer Feit vorgenommen werden, so müssen
jeweils drei kurze Sehläge abgcgeben werden, damir fofort ersiehtlieh ivird, daß es
sich nichr um eiuen Alarm handelt.
 
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