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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1904 — Heidelberg, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.2486#0493
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36

Len Kaminen zur Verbesserung des Zuges der Oefen eingeführt sind (d. h. die Knie-
nnd senkrecht in den weiten Kaminen emporgeführten Rohrstücke) und auf die Feuer-
züge der Herde zu erstrecken.

Dabei ist insbesoudere folgendes zu beachten:

1. Die bezeichneten Feuerungsanlagen müssen bom Ruß vollständig gereinigt
werden

2. Die weiten Kamine sind bis über das Dach hinaus zu besteigen, der Ruß mir
einer eisernen Scharre sorgfaltig abzukratzen und mit einem guten Besen sauber abzu-
kehren, sowie etwaige Äbsätze im Kamin, auf welchen sich Nuß ansammelt, gehörig zu
reinigen.

3. Zum Rernigen der engen Kamine sind Pumpbesen zu verwenden. Wo sich
Glanzruß gebildet hat, ist zur Entfernung desselben das Kamin auszubrennen.

4. Nach dem Reinigen ist Ruß uud losgefallener Verputz aus den Kaminen in
das vom Hausbewohner bereit zu haltende Gefäß zu schaffen und sind die etwa her-
ausgenommenen Nohre wieder einzusetzen.

Auch sind Putzthürchen und Aussteigladen wieder sorgfältig zu schließen.

Finden sich unverschlossene Nohröffnungen in Kaminen vor, so ist die Anbring-
ung von Verschlußkapseln zu verlangen.

^ 14. Jst nach ^ 13 Ziff. 3 das Ausbrennen des Kamins erforderlich, so hat der
Kaminfeger den Hauseigentnmer hiervorr in Kenntnis zn setzen und sich mit demselben
über den Tag der Vornahme des Geschäfts zu verständigen. Das Ausbrenneu har
unter persönlicher Leitnng des Nieisters und mit Beachtung nachstehender Vorsichts-
rnaßregeln zu geschehen:

1. Es ist rechtzeitig vorher durch den Kaminfeger der Ortspolizeibehörde von dem
Vorhaben Anzeige zu ürnchen, damit diese die Nachbarn davon benachrichtigen nnd
dieselben veranlaffen kann, alle Oeffnungen, durch welche Funken eirrfallen könneu,
sorgfältig zu verschließen.

Bei Staatsgebäudcn ist außerdeur gleiche Anzeige der Bezirksbauinspektion durch
den Kaminfeger rechtzeitig zuvor zu erstatten.

2. Während der Vorrrahme des Geschäfts sind die Klappen der Ofenröhren und
die Ofenthüren verschlossen zu halten und eine weiße Signalfahne auf denr Dache
aufzustecken.

3. Das anszubrennende Kamin darf kerne Nisse haben nnd muß in gntem ban-
lichen Zustande sein. Die in dasselbe mündenden Ofenröhren dürfen nicht schadhast
sein und keine leicht entzündlichen Gegenstände sich in der ^lläbe befinden. Die Kamin-
putzthürchen müssen verschlossen sein. Ueber alle diese Punkte (1 bis 3) hat sich der
Meister vor Beginn der Arbeit genau zn verlässigen.

4. Die Zeit für das Ausbrennen ist so zu wählen, daß das Geschäft bis späte-
stens zwei Uhr nachmittags beendet ist. Das Ansbrennen darf an keinem stürmischeu
Tage nnd weder bei großer Kälte noch bei anhaltender Hitze geschehen.

' In Gebänden mit Stroh- oder Schindelbedachnng soll das Äusbrennen nur in
dcn Mouaten November bis April vorgenommen werden.

ü. Vor dcm Begiun desselben sind die uötigen Vorsichtsmaßreaeln zu treffen,
um dem hinansschlagenden oder überhandnehmcnden Feuer durch Verschluß der Oeff-
nung des Kamins mit Platten oder eisernen Deckeln u. dergl. sogleich mit Erfolg
begegnen zu können. Anch ist vom Hausbesilzer ein znreichcnder Wasservorrat in das
Haus und insbesondere in die Nähe des Kamius zm schaffen. Anf dem Dache ist eine
Ueberwachuug der Kaminausmündnng durch einen Gehilsen nötig, uud in den Zwi-
schenstockwerken das Kamin durch eine znverlässige Person zu beobachteu. Ju beson-
ders gesährlicheu Fälleu, wie insbesondere auch beim Ansbrcumen in Gebänden mir
Strvh- oder ^chiudelbedacbnng, ist fiir Bereirhaltnug eincr Spritze solvie für den
Beizug von Hilssuwnnschaft Lvrge zn tragen.

Jst in eineui Gebäude mit ^lrob- oder Säiindelbedachung das Ansbrennen aus-
nahmslveise is. Ziff. 4 a. E.) in der Lcouunerzeit vorznnehmen, so müssen anßerdem
nasse Tücher in. der Nähe dcs Kamins außerhalb des Daclies ausgelegt und dieselben
fortgesetzt miltelst einer Handsvrivc bespriizt werden.

6. Zst ein Kamin in das audere geniln't,

1

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obere uud daun

das nntere ausgebrannt iverden. Ebensv isl bei mehr als dreistöckigen Hänsern zners:
im oberen Stvck mit Dachraum ansznbrennen nnd dann erst in dem unteren Srvck-
wcrke. Bei nebeneinanderlicgenden Kaminen ist dnrch sorgsältigen Abschlnß Fürsorgc
Zu tressen, daß sich nicht beide gleichzeirig entzünden.
 
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