100
G e g e n st ä n d e
21. Stärke. Wasser, Asche, mikroskopische Prüfung . . .
22. Thee. Cheinische und mikroskopische Prüfung auf Ver-
fälschungen ... . . .
23. Trinkwasser. a. (Lhemische und mikroskopische Prüfung
d. Bakteriologische Untersuchung . . .
e. Vollständige Wasseranalyse . . . .
24. Wein. Prüfung nach den im Kaiserlichen Gesundheits-
amte Zusammengestellten Beschlüssen.
Obstwein, vergleiche Wein.
25. Wurst-undFleischwaren. Chemischeund mikroskopische
Untersuchung auf einen Zusatz fremder Stärke . . .
26. Zucker. a. Wasser, Asche, organische Beimengungen . .
d. Polarimetrische Untersuchung.
100 Zr
2 Flaschen
20 Liter
1 Liter
1 Stück
100 §r
L. Gebrauchsgegenstände.
1. Metall-Legierungen für Eß-, Trink- und Koch-
geschirre, Konservenbüchsen, Druckvorrichtungen zum
Äusschank von Bier, Syphons für kohlensäurehaltige
Getränke, Metallteile für Kindersaugflaschen, Metall-
folien zur Verpackung von Schnupf-, Kautabak und Käse
2. Kautschuk zur Herstellung von Mundstücken für Saug-
flaschen, Saugringen und Warzenhütchen, Trinkbecher,
Spielwaren, Kautschukschläuche.
3. Glasuren irdener Kochgeschirre.
4. Farben. a. Für Gefäße zur Aufbewahrung von Nah-
rungsmitteln, Umhüllungen, Schutzbedeck-
ungen,
b. für kosmetische Mittel (Mittel zur Pflege
oder Färbung der Haut und der Haare),
e. sür Spielwaren, Bilderbogen, Tuschfarben,
Buch- uud Steiudruckfarben,
ä. sür Tapeteu, Möbelstoffe, Teppiche, Beklei-
dungsgegenstäude, künstliche Blumen, Blät-
ter, Früchte.
Wasser- und Leinfarben, quantitative Be-
stimmung des giftigen Stoffes . . . . .
5. Petrole u m. Bestimmung des Entflammungspunktes .
1 Stück oder
50 gr
ISt. od.100§r
1 Stück
! 1 Stück
250 Zr
Ge-
bühr
5
5
7
6
20bis
50
10
2
3
5
6
6
2
5
10
2
Das städtische Laboratorium steht dem Pnblikum vom 1. Februar 1885 an zur
Benützung offen und können bei demselben Untersuchungen der in dem oben auf-
geführten Taris bezeichneten Art bcantragt werden, für dereu Voruahme die in
demselben bezcichneten Gebiihrenbeträge zu entrichteu sind.
Acr Cmtgegennahme von Untersuchungs-Gegenständen ist das Laboratorinm,
welches sich im U. Stockwerke des Mäunerarmeuhauses (Eingang von der Plöck ans)
befindet, an samtlichen Wochentagen vormittags von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
6. Der Verlrauf von BaUrwaren und dergleichen auf den SLrahen
und öffentlichon Plähen.
Ortspolizeil. Vorschrift voin 12. Dezember 1894 mit Zusatz vom 11. Jauuar 1895.
Aus Gruud des K 366 Ziffer 10 96-St.-G.-B. wird mit Zustimmung des Stadt-
rats und Vollziehbarkeitsertlärung des Großh. Herrn Landeskommissärs hiermit an-
G e g e n st ä n d e
21. Stärke. Wasser, Asche, mikroskopische Prüfung . . .
22. Thee. Cheinische und mikroskopische Prüfung auf Ver-
fälschungen ... . . .
23. Trinkwasser. a. (Lhemische und mikroskopische Prüfung
d. Bakteriologische Untersuchung . . .
e. Vollständige Wasseranalyse . . . .
24. Wein. Prüfung nach den im Kaiserlichen Gesundheits-
amte Zusammengestellten Beschlüssen.
Obstwein, vergleiche Wein.
25. Wurst-undFleischwaren. Chemischeund mikroskopische
Untersuchung auf einen Zusatz fremder Stärke . . .
26. Zucker. a. Wasser, Asche, organische Beimengungen . .
d. Polarimetrische Untersuchung.
100 Zr
2 Flaschen
20 Liter
1 Liter
1 Stück
100 §r
L. Gebrauchsgegenstände.
1. Metall-Legierungen für Eß-, Trink- und Koch-
geschirre, Konservenbüchsen, Druckvorrichtungen zum
Äusschank von Bier, Syphons für kohlensäurehaltige
Getränke, Metallteile für Kindersaugflaschen, Metall-
folien zur Verpackung von Schnupf-, Kautabak und Käse
2. Kautschuk zur Herstellung von Mundstücken für Saug-
flaschen, Saugringen und Warzenhütchen, Trinkbecher,
Spielwaren, Kautschukschläuche.
3. Glasuren irdener Kochgeschirre.
4. Farben. a. Für Gefäße zur Aufbewahrung von Nah-
rungsmitteln, Umhüllungen, Schutzbedeck-
ungen,
b. für kosmetische Mittel (Mittel zur Pflege
oder Färbung der Haut und der Haare),
e. sür Spielwaren, Bilderbogen, Tuschfarben,
Buch- uud Steiudruckfarben,
ä. sür Tapeteu, Möbelstoffe, Teppiche, Beklei-
dungsgegenstäude, künstliche Blumen, Blät-
ter, Früchte.
Wasser- und Leinfarben, quantitative Be-
stimmung des giftigen Stoffes . . . . .
5. Petrole u m. Bestimmung des Entflammungspunktes .
1 Stück oder
50 gr
ISt. od.100§r
1 Stück
! 1 Stück
250 Zr
Ge-
bühr
5
5
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20bis
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2
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5
6
6
2
5
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Das städtische Laboratorium steht dem Pnblikum vom 1. Februar 1885 an zur
Benützung offen und können bei demselben Untersuchungen der in dem oben auf-
geführten Taris bezeichneten Art bcantragt werden, für dereu Voruahme die in
demselben bezcichneten Gebiihrenbeträge zu entrichteu sind.
Acr Cmtgegennahme von Untersuchungs-Gegenständen ist das Laboratorinm,
welches sich im U. Stockwerke des Mäunerarmeuhauses (Eingang von der Plöck ans)
befindet, an samtlichen Wochentagen vormittags von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
6. Der Verlrauf von BaUrwaren und dergleichen auf den SLrahen
und öffentlichon Plähen.
Ortspolizeil. Vorschrift voin 12. Dezember 1894 mit Zusatz vom 11. Jauuar 1895.
Aus Gruud des K 366 Ziffer 10 96-St.-G.-B. wird mit Zustimmung des Stadt-
rats und Vollziehbarkeitsertlärung des Großh. Herrn Landeskommissärs hiermit an-