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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1904 — Heidelberg, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.2486#0561
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104

Z 8. Der Droschkenkutscher hat während des Dienstes die vorgeschriebene Dienst-
kleidung K b der Vorschrift) zu tragen, eine richtig gehende Taschenuhr und den
ihm ausgestellten Fahrfchein mit sich zu firhren und diese Gegenstände den Polizei-
bediensteten auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.

Die Droschkenkutscher müssen strts nüchtern sein, jedermann höflich und anständig
begegnen und sich genau an den Taris halten. Auf Verlangen urüssen sie beim Ein-
und Äussteigen ihre Uhr vorweisen. E§ liegt ihnen die Pflicht ob, nach jeder Fahrt
den Wagen zu durchsuchen und etwa darin znrückgebliebene Gegenstände alsbald bei
der Polizeibeh'örde abznliefern.

Z 9. Den Droschkenkutschern ist untersagt:

1. die Lenkung der Pferde während des Dienstes einem Fahrgast oder über-
haupt einem Anderen zu überlassen;

2. gegen den Willen des Fahrgastes, welcher die Droschke zuerst angenommen
hat, noch andere Personen mit auf den Wagen zu nehmen;

3. zu rauchew während Fahrgäste in der Droschke sitzen;

4. Personen zu dem Zwecke anzusprechen, um dieselben zur Fahrt oder zur Wahl
eines Wagens zu bestimmen, oder in den Straßen hin und her zu fahren, um Be-
stellungen zu suchen;

5. Trinkgelder zu fordern, absichtlich an unrichtige Orte zu fahren oder unbe-
rechtigter Weise jemand die Fahrt zu verweigern;

6. auf den Halteplätzen in den Droschken zu sitzen;

7. das Fuhrwerk ohne Aufsicht stehen zu lassen, namentlich dasselbe behufs
Besuchs von Wirtschaften Zu verlassen.

Von den Fahrgästen.

Z 10. Die Fahrgäste dürsen Gegenstände, welche geeignet sind, das Jnnere des
Wagens zu beschädigen oder zu vernnreinigen, nicht in die Droschke mitnehmen.

Handgepäck im Gewicht bis zu 10üZ darf der Fahrgast unentgeltlich mit in die
Droschke nehmen. Größere Gepäckstücke sind gegen Entrichtung einer Gebühr von
M Pfg. per Stück auf dem 5kutscherbock unterzubringen.

Das Mitnehmen von Hunden in die Droschke ist den Fahrgästen nur mit Zu-
stimmung des Kutschers gestattet.

Fahrgäste, welche vorstehenden Bestimmnngen zuwiderhandeln oder sich sonst
ungehörig benehmen, können nach wiederholter sruchtloser Verwarnung seitens des
Kutschers zumAussteigen genötigt werden und müssen, falls die Fahrt schon begonnen
war, gleichwohl die ganze Taxe für die vereinbarre Fahrt bezahlen.

8 1l. Mehr als vier Personen, wobei zwei Kinder unter zehn Iahren einer er-
wachsenen Person gleichgerechnet werden, ist der Kutscher nicht verpflichtet, in den
Wagen aufzunehmen. Hat er dies dennoch gethan, so ist er doch nicht berechtigt,
mehr als das taxmäßige Fahrgeld für vier Personen zu sordern.

Mehr als sechs Personen aufzunehmen, ist dem Droschkenkutscher nicht gestattet.

Kinder unter 6 Jahren in Begleitung Erwachsener sind taxfrei mitzunehmen.

Von den Halteplätzen.

8 12. Die Halteplätze (8 2) werden von der Polizeibehörde mit Znstimmung
des Stadtrats bestimmt; es mnsz jedoch eine verhültnismäszige Verteilung der Fuhr-
werke auf den verschiedenen Plätzen stattfinden. Dies, sowie die Art nnd Weise der
Aufstellung zu bewerkstelligen, ist Sache der Polizeibehörde. Das Anhalten der
Droschken an andern als den bestimmten Wartplätzen ist untersagt. Das Verzeich-
nis der Halteplätze wird von Zeit zn Zeit im Amtsblatt veröffentlicht.

§ 13. Das Trünken und Füttern der Pferde darf innerhalb der Stadt nur
auf den Halteplützen, niemals wührend der Fahrt geschehen.

Die Reinigung der Droschkenhalteplätze wird auf Nechnung der Stadtkasse
durch städtische Bedienstete vorgenommen, (wofür von dem Eigentümer jeder Droschke
an die Stadlkasse die jeweils festgesetzten Gebühren zu bezahlen sind).

Z. Z. sind folgende Halteplätze sür Droschken bestimmt:

r. Kormnarkt,

2. Ludwigsplatz,

3. Leopoidstraße (beim Stadtgartcn»,

4. Rohrbacherstraße: n) bei der Ecke der Leopoldstraßs für 2 Droschken,

t>) beim Berwaltungagebäude der Aiain-bt'eckar-Bahn fiir a Troschken,

3. Platz nvischen Rohrbacherstraße und dem Verivaltnngsgebünde der chiain-ch'eclar-Dabn,

a. Platz am Bahnhose,

7. Brückenstraße vor dem Hotel „Kaiserhof" sür 2 Droschken.
 
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