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Entziehung der Zulassungsurkunde bezw. des Fahrscheins, sowie Außerdienststellung
des Fahrzeugs.
Z 26. Die besondere Aufsicht über das Droschkenwesen wird durch die Schutz-
mannschaft geführt, deren Anordnungen samtliche Droschkenkutscher ber Vermeideu
der Außerbetriebssetzung ihres Fahrzeugs und von Bestrafung unweigerlich Folge
zu leisten haben.
§ 27. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund des
134 a P.-St.-G.-B. mit Geld bis zu 150 Mark und im Unbeibringlichkeitsfalle
mit Haft bestraft, sofern nicht 8 147 Ziff. 1 und 147 Ziff. 8 der Gew.-Ordn. An-
wendung zu finden haben. Daneben bleibt dem Bezirksamt als Strafmittel gegen
Droschkenbesitzer und Droschkenkutscher die Entziehung der Zulassungsurkunde (8 1
der Vorschrift) und des Fahrscheins (Z 7 der Vorschrift) sowie die Außerbetriebs-
setzung der Fahrzeuge vorbehalten.
L. Droschkm-Tarif.
Ortspolizeiliche Vorschrift vom 29.August1898, mit Aenderungen vom27.Juni 1899
7. April, 3. Oktober 1900 und 7. Mai 1903.
I. Jnnerhalb der Stadt (mit den Grenzpunkten: Hausacker, Ziegelhäuser
Landstraße Nr. 63, neue evangelische Kirche in Neuenheim, einschließlich Kußmaul-
und Weberstraße, Ladenburger Straße Haus Nr. 80, Gaswerk, Mühlstraße, Nllee-
ftraße, Diemer'sche Brauerei und Klingenteich bis zum Eiugang zum alten israelitischen
Friedhof) und für eine Fahrt vom Bahnhof oder Bismarckplatz bis zum Schlacht-
haus zahleu für eine direkte Fahrt von einem Punkte zum andern:
1 Person.— 60
2 Personen.„ — 90
3 . „ 1. 5
4 „ . . . , . „ 1.20
Diese Taxe erhöht sich bei Fahrten bis zum Weißgerber'schen Hause uud bis zum
Wirtshaus in der Hirschgasse und bei Fahrten aus de?Stadt bis zumSchlachthaus:
fiir 1 Person auf . . . — 80
für 2 Personen auf ... „ 1.20
für 3 und 4 Personen auf . „ 1.50
Bei Fahrten nach dem Stadtreil Schlierbach (mit den Grenzpunkten Hausacker
und Eisenbahnstation Schlierbach) zahlen für die einfache Fahrt:
1 und 2 Perfonen . . . ^2. —
3 „ 4 „ . . . „ 2.50
Für Hin- uud Rückfahrt, (wobei hinsichtlich des Aufenthaltes die Bestimmungen
Ziffer V Absatz 3 des Tarifs aelten) zahlen:
1 und 2 Personen . . . 3. 20
3 „ 4.. 3.80
Bci Fahrten nach dem Stadtteil Handschuhsheim zahlen bis zum Gasthaus
„zum Rosengarten":
Person.-F
Personen..
-.90
1.20
1.35
1.50
bis zur Friedensstraße uad Mühltalstraße:
1 Person
2 Perfonen .
4
-F
1.10
1.40
1.55
1.70
II. Für Fahrten aus Bälle, ins Theater, zl! Gesellschasreu und
Konzerteu zahleu innerhalb der Sradt (vergl. Ziffer I) vor Mitrernachr:
1 und 2 Personen . 1.20
3 „ 4 . . . 1.50
Ebensoviel kostet das Abholeu. — Nach Mitrernacht erhöht sich die Tare ohne Rnck-
sicht auf die Personenzahl auf -F 3.—
Entziehung der Zulassungsurkunde bezw. des Fahrscheins, sowie Außerdienststellung
des Fahrzeugs.
Z 26. Die besondere Aufsicht über das Droschkenwesen wird durch die Schutz-
mannschaft geführt, deren Anordnungen samtliche Droschkenkutscher ber Vermeideu
der Außerbetriebssetzung ihres Fahrzeugs und von Bestrafung unweigerlich Folge
zu leisten haben.
§ 27. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund des
134 a P.-St.-G.-B. mit Geld bis zu 150 Mark und im Unbeibringlichkeitsfalle
mit Haft bestraft, sofern nicht 8 147 Ziff. 1 und 147 Ziff. 8 der Gew.-Ordn. An-
wendung zu finden haben. Daneben bleibt dem Bezirksamt als Strafmittel gegen
Droschkenbesitzer und Droschkenkutscher die Entziehung der Zulassungsurkunde (8 1
der Vorschrift) und des Fahrscheins (Z 7 der Vorschrift) sowie die Außerbetriebs-
setzung der Fahrzeuge vorbehalten.
L. Droschkm-Tarif.
Ortspolizeiliche Vorschrift vom 29.August1898, mit Aenderungen vom27.Juni 1899
7. April, 3. Oktober 1900 und 7. Mai 1903.
I. Jnnerhalb der Stadt (mit den Grenzpunkten: Hausacker, Ziegelhäuser
Landstraße Nr. 63, neue evangelische Kirche in Neuenheim, einschließlich Kußmaul-
und Weberstraße, Ladenburger Straße Haus Nr. 80, Gaswerk, Mühlstraße, Nllee-
ftraße, Diemer'sche Brauerei und Klingenteich bis zum Eiugang zum alten israelitischen
Friedhof) und für eine Fahrt vom Bahnhof oder Bismarckplatz bis zum Schlacht-
haus zahleu für eine direkte Fahrt von einem Punkte zum andern:
1 Person.— 60
2 Personen.„ — 90
3 . „ 1. 5
4 „ . . . , . „ 1.20
Diese Taxe erhöht sich bei Fahrten bis zum Weißgerber'schen Hause uud bis zum
Wirtshaus in der Hirschgasse und bei Fahrten aus de?Stadt bis zumSchlachthaus:
fiir 1 Person auf . . . — 80
für 2 Personen auf ... „ 1.20
für 3 und 4 Personen auf . „ 1.50
Bei Fahrten nach dem Stadtreil Schlierbach (mit den Grenzpunkten Hausacker
und Eisenbahnstation Schlierbach) zahlen für die einfache Fahrt:
1 und 2 Perfonen . . . ^2. —
3 „ 4 „ . . . „ 2.50
Für Hin- uud Rückfahrt, (wobei hinsichtlich des Aufenthaltes die Bestimmungen
Ziffer V Absatz 3 des Tarifs aelten) zahlen:
1 und 2 Personen . . . 3. 20
3 „ 4.. 3.80
Bci Fahrten nach dem Stadtteil Handschuhsheim zahlen bis zum Gasthaus
„zum Rosengarten":
Person.-F
Personen..
-.90
1.20
1.35
1.50
bis zur Friedensstraße uad Mühltalstraße:
1 Person
2 Perfonen .
4
-F
1.10
1.40
1.55
1.70
II. Für Fahrten aus Bälle, ins Theater, zl! Gesellschasreu und
Konzerteu zahleu innerhalb der Sradt (vergl. Ziffer I) vor Mitrernachr:
1 und 2 Personen . 1.20
3 „ 4 . . . 1.50
Ebensoviel kostet das Abholeu. — Nach Mitrernacht erhöht sich die Tare ohne Rnck-
sicht auf die Personenzahl auf -F 3.—