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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1904 — Heidelberg, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.2486#0620
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163

f. Vollzug.

Z 36. Die zum Vollzüg der gegenwärtigen Verbrauchssteuer-Ordnung nötigen An-
ordnungen, insbesondere die Bestimmungen über Errichtung etwaiger neuer Erhebungs-
stellen und über die Dienstweisunaen der die Erhebung und Kontrole der Verbrauchs-
steuer besorgenden Bediensteten hat der Stadtrat zu erlassen. Auf die Verbrauchs-
steuern bezügliche Dienstweisungen an die Schutzmannschaft hat er bei Großherzog-
lichem Bezirksamt zu beantragen.

Z37. Ferner steht dem Stadtrat zu, die den Beamten und Bediensteten der
Steuerverwaltung, der Eisenbahn und der Schutzmannschaft für Mitwirkung bei der
Kontrole und Erhebung der Verbrauchssteuer zu leistenden Vergütungen mit den zu-
ständigen Staatsbehörden zu vereinbaren und für Anzeigen von Uebertretungen der
Verbrauchssteuer-Ordnung Belohnungen zu gewähren.

§ 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit einzelnen Verbrauchssteuer-
pflichtigen Aversen oder eine von der Verbrauchssteuer-Ordnung abweichende Kontrole
zir vereinbaren.

V. Verbrauchssteuer-Tarrf.

Gegenstand


Maßstab
der Besteuerung

Verbräuchs-

steuersätze

I. Getränke.

1. Bier:

a. hier gebrautes . . . .

d. eingeführtes ....


Von je 100 Kilogr. ge-
brochenen oder ungebro-
chenen Malzes:

1. bis zu 1500 Doppel-
zentnern

L. für die ersten 250
Doppelzentner
b.fürd.dieserMenge
folgend.1250Dop-
pelzentner .

2. vonmehrals1500bis
zu5000Doppelzentn.

3. von mehr als 5000
Doppelzentnern

vom Hektoliter

1

1

1

1

25

40

50

40

2. Wein:




a. Traubenweill.

.

vom Hektoliter

1

20

b. Obstwein.

-




60

n. Mehl und Brot.





1. Mehl, mit Ausschluß des zur Verwen-
dung im landwirtschaftlichen Betriebe
bestimmten Futtermehles

von 50 Kilo


60

2. Brot.


von 1 Kilo



1

3. Weiße Backwaren aller Art .

-




2

III. Schlachtvieh.





1. Rindvieh erster Schwere.


vom Stück

5



2- „ zweiter


desgl.

3

—.

-3. „ dritter „



2



1. Kälber.





60

5. Schweine.



1



6. Ferkel.





10






60

8. Schafe.





60

9. Lämmer.





10

10. Ziegen.

11. Kitzlein.





20





10
 
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