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XIV. LahrMne und Tartfe.
Fahrplan der Strahenbahn.
Vom 1. Mai bis 30. September.
Schlachthaus—Handschuhshm von 6^ Vorm. bis 10^ Abends alle 6 Min. ein Wagen
Hauptbahnhof—Karlsror „ 6^ „ „ 10^ „ „ 6 „ „ „
Hauptbahnhof-Friedhof „ 7^ „ „ 9^ „ „ 6 „ „ „
Vom 1. Oktober bis 30. April.
Schlachthaus—Handschuhshmvon 7^ Vorm.bis lvoo Abends alle 6 Min. ein Wagen
Hauptbahnhof- Karlstor „ 7^ „ „ 9^ „ „ 6 „ „ „
Hauptbahnhof—Friedhof „ 7^ „ „ 8^ „ „ 6 „
TarLf.
10 Pfennig-Strecken.
bis Ludwigsplatz
„ Theaterstraße
„ Mürzgasse
„ Bismarckplatz „
„ Hauptbahnhof „
Ladenburger Str. Friesenberg
Karlstor
Friesenberg
Marktplatz
Ludwigsplatz
Theaterstraße
Märzgasse
Akademiestraße
Bismarckplatz
Hauptbahnhof
Römerstraße
Bunsenstraße
Ladenburger Str.
15 Pfennig-Strecken.
Karlstor
Römerstraße
Bunsenstraße
Mönchhofplatz
Schlachthaus
Kronprinzenstr.
Moltkestraße
Mönchhofplatz
Bunsenstraße
Ladenburger Str.
Marktplatz
Ludwigsplatz
Schlachthaus
Kronprrnzenstraße
bis Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.
„ Ladenburger Str.
„ Mönchhofplatz
„ Moltkestraße
„ Grüner Hof
„ Kronprinzenstr.
Grüner Hof
20 Pfennig-Strecke.
Karlstor bis Grüner Hof.
Grüner Hof
Abonnements.
Es werden ausgegeben:
1. Jahreskarten, giltig für alle Strecken, zum Preise von Mk. 100.—
2. Monatskarten, „ „ „ Mk. 10.—
Diese Karten sind nicht übertragbar und werden nur vom ersten eines jeden
Monats ab ausgestellt. Vergütung für Nichtbenutzung wird nicht gewährt.
Geht eine Karte verloren, so ist der Direktiön hiervon unverzüglich Mitteilung
zu machen und wird auf Wunsch dem Verlierer gegen eine Gebühr von 2Mk. für eine
Jahreskarte und 1 Mk. für eine Monatskarte ein Duplikat ausgestellt.
3. Zehnfahrten-Heftchen zum Preise von Mk. l.— und
Fünfzigfahrten-Heftchen „ „ „ Mk. 4.50.
Erstere haben für 10, letztere für 50Fahrten auf einer beliebig langen Strecke der
Straßenbahn Giltigkeit, jedoch darf die Fahrt nicht unterbrochen werden.
Ferner berechtigen dieselben zur Benutzung unserer Bergbahn, und zwar werden
entwertet für eine Fahrt:
Vom Kornmarkt—Schloß oder Schloß—Molkenkur 2 Fahrscheine
Von der Molkenkur—Schloß oder Schloß—Kornmarkt 1 Fahrschein.
Die Fahrscheine sind übertragbar und auch ohne Umschlag giltig.
Sonderwagen.
Für die Sonderwagen, welche noch Schluß des Betriebes gestellt werden, wie
Theater-, Zirkuswagen rc., wird ein Einheits-Fahrpreis von 20 Pfg. ohne Rücksicht
auf die Länge der Strecke erhoben.
Jahres- und Monatskarten haben zu diesen Wagen keine Giltigkeit.
Bsl Benutzung der Zehn- und Fünfzigfahrten-Heftchen werden für jede Person
2 Fahrscheine entwertet.
XIV. LahrMne und Tartfe.
Fahrplan der Strahenbahn.
Vom 1. Mai bis 30. September.
Schlachthaus—Handschuhshm von 6^ Vorm. bis 10^ Abends alle 6 Min. ein Wagen
Hauptbahnhof—Karlsror „ 6^ „ „ 10^ „ „ 6 „ „ „
Hauptbahnhof-Friedhof „ 7^ „ „ 9^ „ „ 6 „ „ „
Vom 1. Oktober bis 30. April.
Schlachthaus—Handschuhshmvon 7^ Vorm.bis lvoo Abends alle 6 Min. ein Wagen
Hauptbahnhof- Karlstor „ 7^ „ „ 9^ „ „ 6 „ „ „
Hauptbahnhof—Friedhof „ 7^ „ „ 8^ „ „ 6 „
TarLf.
10 Pfennig-Strecken.
bis Ludwigsplatz
„ Theaterstraße
„ Mürzgasse
„ Bismarckplatz „
„ Hauptbahnhof „
Ladenburger Str. Friesenberg
Karlstor
Friesenberg
Marktplatz
Ludwigsplatz
Theaterstraße
Märzgasse
Akademiestraße
Bismarckplatz
Hauptbahnhof
Römerstraße
Bunsenstraße
Ladenburger Str.
15 Pfennig-Strecken.
Karlstor
Römerstraße
Bunsenstraße
Mönchhofplatz
Schlachthaus
Kronprinzenstr.
Moltkestraße
Mönchhofplatz
Bunsenstraße
Ladenburger Str.
Marktplatz
Ludwigsplatz
Schlachthaus
Kronprrnzenstraße
bis Schlachthaus
„ Kronprinzenstr.
„ Ladenburger Str.
„ Mönchhofplatz
„ Moltkestraße
„ Grüner Hof
„ Kronprinzenstr.
Grüner Hof
20 Pfennig-Strecke.
Karlstor bis Grüner Hof.
Grüner Hof
Abonnements.
Es werden ausgegeben:
1. Jahreskarten, giltig für alle Strecken, zum Preise von Mk. 100.—
2. Monatskarten, „ „ „ Mk. 10.—
Diese Karten sind nicht übertragbar und werden nur vom ersten eines jeden
Monats ab ausgestellt. Vergütung für Nichtbenutzung wird nicht gewährt.
Geht eine Karte verloren, so ist der Direktiön hiervon unverzüglich Mitteilung
zu machen und wird auf Wunsch dem Verlierer gegen eine Gebühr von 2Mk. für eine
Jahreskarte und 1 Mk. für eine Monatskarte ein Duplikat ausgestellt.
3. Zehnfahrten-Heftchen zum Preise von Mk. l.— und
Fünfzigfahrten-Heftchen „ „ „ Mk. 4.50.
Erstere haben für 10, letztere für 50Fahrten auf einer beliebig langen Strecke der
Straßenbahn Giltigkeit, jedoch darf die Fahrt nicht unterbrochen werden.
Ferner berechtigen dieselben zur Benutzung unserer Bergbahn, und zwar werden
entwertet für eine Fahrt:
Vom Kornmarkt—Schloß oder Schloß—Molkenkur 2 Fahrscheine
Von der Molkenkur—Schloß oder Schloß—Kornmarkt 1 Fahrschein.
Die Fahrscheine sind übertragbar und auch ohne Umschlag giltig.
Sonderwagen.
Für die Sonderwagen, welche noch Schluß des Betriebes gestellt werden, wie
Theater-, Zirkuswagen rc., wird ein Einheits-Fahrpreis von 20 Pfg. ohne Rücksicht
auf die Länge der Strecke erhoben.
Jahres- und Monatskarten haben zu diesen Wagen keine Giltigkeit.
Bsl Benutzung der Zehn- und Fünfzigfahrten-Heftchen werden für jede Person
2 Fahrscheine entwertet.