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Bemerkungen:
1. Ein Kind unter 4 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Person ist frei, sofern
für dasselbe kein besonderer Platz beansprucht wird.
2. Für 2 Kinder unter 4 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Person ist 1 Fahr-
schein zu lösen.
3. Handgepäck, für das kein besonderer Platz besprucht wird und dessen Aburessungen
35 X 25 X 25 em nicht überschreiten, wird frei befördert. Für jedes andere Gepäck-
stück, welches zur Beförderung zugelassen ist, muß ein Fahrschein 10 Pfg. gelöst
werden.
5. An den Haltestellen wird nur auf Wunsch gehalten.
vom
Vergbahn-Mhrplan.
Die Züge der Bergbahn verkehren wie folgt:
bis
von
Vorm.bis Nachm.
Zwischen-
räume
1. März
16. März
1. April
16. April
1. Mai
16. Mai
16. August
1. Septemb.
16. Septemb.
1. Oktober
1. November
15. März
31. März
15. April
30. April
15. Mai
15. August
31. August
15. Septemb.
30. Septemb.
31. Oktober
30. Novemb.
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900
330
800
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73O
§ 800
800
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200_-ß30
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200— 800
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200
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Bemerkungen
Sofern nicht durch ungünstige
Witterung u.s.w. Betriebsein-
stellung notrvendig wird.
s Sofern nicht durch ungünstige
?Witterung u. s.w. Betriebsein-
' stellung notwendig wird.
Sonderzüge» Bei fahrplanmäßig ^/s sLündigem Betrieb wird auch ^stündlich
gefahren, wenn dieses von 5 Personen an den drei Stationen gewünscht wird.
Fahrzeit.
a) Von der Station Kornmarkt bis Schloß oder umgekehrt, sowie von Station
Schloß bis Station Molkenkur oder umgekehrt beträgt die Fahrzeit 2^/2 Minuten.
d) Von Station Kornmarkt bis Station Molkenkur oder umgekehrt beträgt die
Fahrzeit 6 Minuten, wobei 1 Minute Aufenthalt an der Station Schloß einbegriffen ist.
Bemerkung: Die Station Kornmarkt kann vom Hauptbahnhof, sowie von der
Station Bismarckplatz der Mannheimer und Weinheimer Nebenbahn mittelst der
Straßenbahn in etwa 10 Minuten erreicht werden.
Der Verkauf der Fahrkarten für die Bergbahn findet an den Kassen der drer
Bergbahnstationen sowie durch die Schaffner der Heidelberger Straßenbahn statt.
Bemerkungen:
1. Ein Kind unter 4 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Person ist frei, sofern
für dasselbe kein besonderer Platz beansprucht wird.
2. Für 2 Kinder unter 4 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Person ist 1 Fahr-
schein zu lösen.
3. Handgepäck, für das kein besonderer Platz besprucht wird und dessen Aburessungen
35 X 25 X 25 em nicht überschreiten, wird frei befördert. Für jedes andere Gepäck-
stück, welches zur Beförderung zugelassen ist, muß ein Fahrschein 10 Pfg. gelöst
werden.
5. An den Haltestellen wird nur auf Wunsch gehalten.
vom
Vergbahn-Mhrplan.
Die Züge der Bergbahn verkehren wie folgt:
bis
von
Vorm.bis Nachm.
Zwischen-
räume
1. März
16. März
1. April
16. April
1. Mai
16. Mai
16. August
1. Septemb.
16. Septemb.
1. Oktober
1. November
15. März
31. März
15. April
30. April
15. Mai
15. August
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15. Septemb.
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Bemerkungen
Sofern nicht durch ungünstige
Witterung u.s.w. Betriebsein-
stellung notrvendig wird.
s Sofern nicht durch ungünstige
?Witterung u. s.w. Betriebsein-
' stellung notwendig wird.
Sonderzüge» Bei fahrplanmäßig ^/s sLündigem Betrieb wird auch ^stündlich
gefahren, wenn dieses von 5 Personen an den drei Stationen gewünscht wird.
Fahrzeit.
a) Von der Station Kornmarkt bis Schloß oder umgekehrt, sowie von Station
Schloß bis Station Molkenkur oder umgekehrt beträgt die Fahrzeit 2^/2 Minuten.
d) Von Station Kornmarkt bis Station Molkenkur oder umgekehrt beträgt die
Fahrzeit 6 Minuten, wobei 1 Minute Aufenthalt an der Station Schloß einbegriffen ist.
Bemerkung: Die Station Kornmarkt kann vom Hauptbahnhof, sowie von der
Station Bismarckplatz der Mannheimer und Weinheimer Nebenbahn mittelst der
Straßenbahn in etwa 10 Minuten erreicht werden.
Der Verkauf der Fahrkarten für die Bergbahn findet an den Kassen der drer
Bergbahnstationen sowie durch die Schaffner der Heidelberger Straßenbahn statt.