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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1905 — Heidelberg, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.2487#0461
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Wegen der Zollbehandlung im letzteren Fall gelten die gleichen Vorschriften, wie für
den Verkehr zwischen badischen Stationen innerhalb des deutschen Reichs und den
Stationen Basel Bad. Bahnhof und Schaffhausen Bad. Bahn.

AußerdemkannExpreffgutnochabgeferligtwerden zwischen den im Kanton Schaff-
hausen gelegenen badischen Stationen und Stationen der schweizerischen Bundes-
bahnen über Schaffhausen, zwischen Waldshut und den Stationen der schweizerischen
Bahnen über Koblenz, ferner zwischen verschiedenen badischen Stationen und der
Station Rielasingen der schweizerischen Bundesbahnen über Singen und endlich
zwischen der badischen Station Basel und Stationen der Zentral- und Westschweiz
(einschl. Luino) über die Verbindungsbahn. Das Nähere kann bei den Stanonen er-
fragt werden.

Für diese Versendungsart, die bei einem einfachen Annahme- und Ab-
fertigungsverfahren und beimäßigenTaxendieraschesteBeförderung
bietet, gelten folgende Hauptbestimmungen:

1. Die Aufgabe -es Expreßguts hat bei den Gepäckabfertigungsstellen zu ge-
schehen. Die Sendungen müssen mit deutlicher Adresse versehen sein. Außerdem
muß die vorgeschriebene Eisenbahnpaketadresse vom Absender beigegeben werden. Für
Sendungen mit Versicherung des Jnteresses an der Lieferung wird dem Aufgeber
ein Empfangschein erteilt. Die Expreßgutfracht, welche für die Strecken der öadischen
Bahnen 0,35 Pfg. für 10 und l üw, mindestens jedoch 25 Pfg. für die Sendung be-
trägt, ist vorauszubezahlen, was durch Barzahlung bei Aufgabe der Sendung oder
durch Aufkleben von Expreßgutfreimarken auf die Eisenbahnpaketadresse geschehen kann.

Solche Marken sind bei den Stationen erhältlich.

2. Die Besördermng findet, soweit nicht einzelne Züge ganz ausgeschlossen
oder nur in beschrankter Weise zugelassen sind, — vergl. das hierwegen auf den
Stationen angeschlagene Plakat — mit dem nächsten der Personenbeförderung
dienenden Zuge statt.

3. Die Empfangnahme kann sofort nach Ankunft des betreffenden
Zuges erfolgen. Meldet der Empsänger sich nicht selbst sofort nach Ankunft des
Zuges zur Empfangnahme des Gutes, und Lst das letztere nicht laut Adresse „Bahnhof-
lagernd" gestellt oder ist nicht Selbstabholung vorgeschrieben, so werden die Sendungen
den Empfängern, je nachdem die Ankunft zur Tageszeit oder zur Nachtzeit erfolgt,
alsbald nach Ankunft des Zuges oder am andern Morgen gegen Erlegung der
geordneten Zustellungsgebühr zugeführt; diese beträgt für Sendungen im Gewicht
bis zu 5KZ durchweg 10 Pfg. und bei schwereren Sendungen für jede auch nur an-
gefangenen 50 KZ 15 Pfg., mindestens aber 20 Pfg. Ueber die Auslieferung wird Be-
scheinigung erhoben. Auf einigen wenigen Stationen (zu welchen auch Neckarbischoss-
hnm Staatsbhf., Ettlingen Staatsbhf., Riegel Hauptbhf. und Müllheim Staatsbhf.
gehören) tritt an Stelle der Zusührung durch die Verwaltung die schriftliche Benach-
richtigung der Empfänger gegen Erhebung einer Anmeldegebühr von 5 Pf. bezw. 5 ets.
Sendungen nach Neckarbischofsheim, Ettlingen, Riegel und Müllheim werden, wenn
aus der Adresse Neckarbischofsheim Stadt oder Nedenbahn, Ettlingen Holzhof, Riegel
Kaiserstuhlbahn und Müllheim Rathaus als Adreßstation vorgeschrieben ist, nach den
betreffenden Lokalbahnstalionen abgefertigt und von diesen den Adressaten zugeführll
Sendungen nach Basel und Schaffhausen werden wegen der dem Empfänger Vor der
Empfangnahme obliegenden Zollbebandlung stets angeweldet; desgleichen auch die
nach ortspolizeilicher Vorschrift der Fleischbeschau unterliegenden Sendungen frischen
Fleisches, soferne der Jnhalt erkennbar ist.

Durch diese Einrichtung der Expreßgut-Beförderung ist dem reisenden Publikum
zugleich dre Gelegenheit geboten, für Reisegepäck nach den bedeutenderen Stationen,
wie Mannheim, Heidelberg, Würzburg, Karlsruhe, Pforzheim, Baden, Freiburg,
Konstanz u. A., bei der Aufgabe die Bestimmung zu treffen, daß die betreffenden
Gegenstände nach der Ankunft auf der Adreßstation ohne weiteres Zutun des Auf-
gebers in dessen Wohnung oder in den Gasthof, in dem er abzusteigen gedenkt, ge-
bracht werden.

Stadtanrrahrnestette für Expretzgutr

Hauptstraße 114, Eingang Sandgasse.

Geschäftsstund en: an Werktagen: im Sommer: vom 1. Mai bis 30. Septbr.
von 7 Uhr morgens bis 8 Uhr abends, im Winter: vom 1. Oktober bis 30. April von
8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist die
Stelle geschlossen.
 
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