Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1905 — Heidelberg, 1905

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2487#0470
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Zujammknstellung

der

gefehüchen, Merordnungs-, Aezirks- und
Krtspolizeitichen Morschriften,

welche von allgemeiner Wichtigkeit sind.

I. Ordnungs- nnd SicherheitsHolizei.

L. Wohnungs-, Fremden- und Dienstbokenanzeigen.

Das polizeiliche Meldewese«.

Ortspolizeiliche Vorschrift vom 7. Oktober 1904.

8 1.

Meldepflicht.

Jeder Ein-, Um- oder Auszug in oder aus einer hiesigen Wohnung mutz
binnen drei Tagen gemeldet werden.

Vorübergehende Besuche von auswärtigen Verwandten oder Bekannten
sind meldefrei.

8 2.

Meldepflichtige Personen.

Verpflichtet zu den in § 1 vorgeschriebenen Meldungen sind jeweils die-
jenigen, welche die ein- oder ausziehende Person als Mieter, Aftergrieter,
Dienstbote, Geselle, Gehilfe, Lehrling oder in sonstiger Eigenschaft in die
Wohnung aufnehmen, oder aufgenommen hatten. Die Meldung hat sich auf
die Ehefrau des zu Meldenden und seine Kinder jeden Alters zu erstrecken.

Hauseigentümer, welche nicht selbst ihr Haus bewohnen, haben einen im
Hause wohnenden Stellvertreter zu bestellen, dem ihre Meldungen obliegen.

Es haben somit zu melden:

1. Die Hausbesitzer bezw. die von ihnen bestellten Berwalter:
jeden Ein- oder Auszug, welcher

a) sie selbst und ihre mit ihnen wohnenden Angehörigen;

d) die übrigen in ihrem Haushalt wohnenden Personen, wie
Dienstboten, Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Schlafleute,
Pfleglinge;

c) ihre Mieter und deren Angehörige berührt.

2. Die Mieter: jeden Einzug, Um- und Auszug ihrer eigenen
Dienstboten, ihrer Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Pfleglinge, Mie-
ter (Aftermieter), sowie der Angehörigen der Vorgenannten.

8 3.

Ort der Meldungen.

Die Meldungen sind bei der Allgemeinen Meldestelle (Bienenstraße 8)
zu erstatten; diejenigen aus dem Stadtteil Schlierbach und Handschuhsheim
können bei den dortigen Polizeistationen abgegeben werden.

1
 
Annotationen