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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1905 — Heidelberg, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.2487#0505
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6) Meldungen über Brände im östlichen Stadtteile, welche von
der Polizeistation Rathaus einlaufen und wegen deren dort bereits alarmiert ist:
Kommt eine solche Meldung von der Polizeistation Rathaus ein, so sind ebenfalls
die Kurbeln der Leitungen II und III zu drehen und ist auch das Turmglockensignal
in Bewegung zu setzen.

7) Kaminbrand.

Wird nur der Ausbruch eines Kaminbrandes gemeldet, so hnt die Alarmierung
mittelst der Kurbeln und des Turmglockensignals zü unterbleiben. Jn diesem Falle
muß die einlaufende Meldung sofort der Polizeistation Rathaus weiter gegeben wer-
den, welche dann ihrerseits die beiden Kommandanten, den Kaminfeger nnd den städ-
tischen Brunnenmeister benachrichtigen wird. Außerdem ist von dem Kaminbrande
der Hauptmann der II. Feuerwehrkompagnie telephonisch in Kenntnis zu setzen.

8) Prüsung der Leitung.

Täglich um 12^2 Uhr mittags ist die Alarmleitung auf ihre Fähigkeit zu prüfen.
Dies geschieht dadurch, daß unter Benützung des bei der Kurbel befindlichen Drückers
mit dem Läutewerk drei kurze Schläge gegeben werden. Tönt in solchen Fällen
die oberhalb des Apparates befindl-iche Glocke nicht mit, so ist sofort dem Rats-
diener Anzeige zu erstatten.

Soll eine Prüfung der Leitung zu anderer Zeit vorgenommen werden, so müssen
jeweils drei kurze Schläge abgegeben werden, damit sofort ersichtlich wird, daß es
sich nicht um einen Alarm handelt.

Wöchentlich einmal und zwar Samstags gegen 12 Uhr mittags ist das Glocken-
signal auf dem Turme der St. Annakirche mit einigen Schlägen zu prüfen.

0. Polizeistelle Schlierbach.

1) Sobald auf der Polizeistelle Schlierbach Meldung über einen Brand im
Stadtteile Schlierbach erstattet oder ein solcher von der Polizeistation Rathaus aus
telephonisch gemeldet wird, ist seitens des in Schlierbach stationierten Schutzmanns
die Alarmleitung in Thätigkeit zu setzen. Dies geschieht, indem die Kurbel des die
Leitung enthaltenden Kastens — unter gleichzeitiger Niederdrückung des daneben be-
findlichen Knopfes — etwa 40 mal rasch gedreht wird. Die Kontrole darüber,
daß die Leitung richtig funktioniert, giebt eine overhalb des Kastens an der Wand
angebrachte Glocke, welche mitklingen muß, wenn die Leitung in Ordnung ist.

Durch das Anschlagen der GLocken werden eül Chargierter und mehrere Signa-
listen der Schlierbacher Feuerwehr (IV. Feuerwehr-Kompagnie) gleichzeitig geweckt.

Jn gleicher Weise ist zu versahren, wenn von einer zuständigen Behörde die
Alarmierung der Feuerwehr verlangt wird.

2) Ist die Anzeige über einen Brandfall im Stadtteil Schlierbach unmittelbar
bei der Polizeistelle Schlierbach erstattet, so ist gleichzeitig die Polizeistation Rathaus
telephonisch von dem Ausbruche des Brandes zu verständigen, damit von derselben
die Alarmierung der Ostkompagnie (I.Feuerwehrkompagnie- veranlaßt werden kann.

3) Der Schutznlann hat sich sodann nach der Brandstelle zu begeben und sind
etwaige einlaufende Anfragen von den Familienangehörigen des Schutzmanns ab-
zunehmen und alsbald zu erledigen.

4) Kaminbrand.

Wird nur der Ausbruch eines Kaminbrandes gemeldet, so hat die Alarmierung
mittelst der Kurbel zu unterbleiben. In diesem Falle ist nur die Polizeistation Rat-
haus telephonisch zu verständigen, welche sodann den Kaminfeger und den Haupt-
mann der Schlierbacher Feuerwehr hiervon telephonisch benachrichtigen wird. So-
dann hat sich der Schutzmann auf die Brandstelle zu begeben.

5) Prüfung der Leitung.

Täglich uur 12stü Uhr ulittags ist die Alarmleitung auf ihre Fühigkeit zu
prüfen. Dies geschieht dadurch, daß unter Benützung dcs bei der Kurbel befindlichen
Drückers mit dem Läutewerk drei kurze Schlüge gegeben werden. Tönt in solchem
Falle die oberhalb des Apparates befindliche Glocke nicht mit, so ist sofort der
Polizeistation Ratbaus telephouisch MitüUung zu machcn, welchc hiervon dem
Ratsdiener Anzeigc zu erstatten hat.

Soll eine Prüsung der Leitung zu anderer Zeit vorgenonunen werden, so müssen
jeweils drei kurze Schläge abgegeben werden, dainit sosort ersichtlich wird, daß es
sich nicht um einen Älarm handelt.
 
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