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8 5. Bei Vestümnung der Rohrweiten ist für gewöhnliche Verhältnisse die
folgende Tabelle rnaßgebend, während in außergewöhnlichen Fällen der betref-
fende Jnstallateur mit der Direktion des Gaswerks über die zu wählenden Rohr-
dimenstonen 2c. sich zu verständigen hat.
Länge der Leitung
in Meter
Durchmesser der Röhren in
und Millimeter
Zoll
10
171M.
1/2"
13
171111.
20
N1M.
1"
25
111111.
1-/4"
32
N1N1.
"l'/r"
38
111111.
2"
51
111IN.
3
3
10
32
65
120
188
395
6
2
7
22
46
84
133
280
9
2
6
18
37
69
109
228
12
1
5
16
32
60
94
198
15
1
4
14
29
54
84
179
18
1
4
14
26
48
77
162
21
—-
4
11
24
45
72
150
24
—
3
11
23
42
67
140
27
—
O
M_
21
40
63
130
30
—
3
10
20
38
59
123
36
—
2
10
19
34
54
113
42
—
2
9
17
32
50
105
Ein Veispiel wird die Anwendung der Tabelle erläutern:
Angenommen, es sollte eine Rohrleitung von 26 m Länge für 18 Flammen
hergestellt werden, so hat man in der ersten Vertikalspalte der Tabelle diejenige Zahl
zu nehmen, welche der angegebenen Leitungslänge am nächsten kommt. Gegeben
ist in unserem angenommenen Fall die Lange 26, es würde also in der Tabelle die
Zahl 27 dafür zu nehmen sein. Man sucht nun in derselben Horizontalzeile von
links nach rechts die nüchst höhere als die angegebene Flammenzahl, statt der an-
genommenen 18 mithin 21, und da diese in der Spalte für 1 Zoll engl. — 25 Milli-
meter Rohr steht, ist also ein Rohr von dieser Weite erforderlich und genügend,
18 Flammen bei einer Leitungslänge von 26 m noch mit Sicherheit zu versorgen.
8 6. Die Röhrenleitung soll in der Regel zu Tag und muß stets mit dem
nötigen Gesälle gelegt werden. Auch bei Veränderungen und Erweiterungen be-
stehender Bleirohrleitungen müssen eiserne Röhren zur Verwendung kommen, sobald
dieselben in die Wand, unter die Decken oder unter die Dielen gelegt werden sollen.
Zum Ablassen der in den Nöhren sich sammelnden Kondensationsflüssigkeiten sind
an geeigneten Stellen, namentlich da, wo die Leitung von wärmeren in kälrere
Räume übertritt, Wassersäcke mit sicherem Verschluß anzubringen. An fenchten
Stellen sind Eisenröhren durch Anstrich gegen Oxydation zu schützen.
8 7. Die Haupt- und Zwischenhahnen müssen in der Negel dieselbe Durchlaß-
öffnung haben, wie die Röhren, an denen sie angebracht sind; sie müssen ferner mit
Stellstift versehen sein und nicht aus iyrer Hülse herausgezogen werden können.
Der Kopf des Hahnens muß — am besten mit einer tief eingefeilten Rille — so
gekennzeichnet werden, daß man auch im Dnnkeln leicht erkennen kann, ob er ge-
öffnet oder geschlossen ist.
Vei ansgedehnten Leitungen sind an geeigneter Stelle Zwischenhahnen in die-
selbe einzusetzen, auch müffen Kronlenchter, schwere Jntensivlampen ?c. gnt und sicher
an der Decke befestigt werderr nnd durch leicht zugängliche Hahnen sür sich abge-
schlossen werden können.
8 8. Vor dem Anschrauben der Lampen ist die Leitung mittelst eines Mano-
meters mit ei^em Luftdruck von 25 em Wassersünle zu prüfen, und muß der Wasser-
stand im Manometer innerhalb einer Beobachtnngszeit von 3 Minuten keine wahr-
nehmbare Veränderung zeigen.
Jede Gaslamve ist vor dem Anschrauben auf das Genaueste aus ihre Dichtigkeit
zu prüfen und nicht eher anznschrauben, bevor sie sich nicht vollkommen dichr er-
wiesen hat.
Nach dem Anschrauben der Lanlpen ist die Prüfung der ganzen Leituna zrr
wiederholen.
Jst dieselbe gut ausgefallen, so ist bei der Gaswerksdirektiorr der schriftliche An-
trag zu stellen, nunmehr die innere Leitung nrit der Gasuhr zu verbinden, welche so-
8 5. Bei Vestümnung der Rohrweiten ist für gewöhnliche Verhältnisse die
folgende Tabelle rnaßgebend, während in außergewöhnlichen Fällen der betref-
fende Jnstallateur mit der Direktion des Gaswerks über die zu wählenden Rohr-
dimenstonen 2c. sich zu verständigen hat.
Länge der Leitung
in Meter
Durchmesser der Röhren in
und Millimeter
Zoll
10
171M.
1/2"
13
171111.
20
N1M.
1"
25
111111.
1-/4"
32
N1N1.
"l'/r"
38
111111.
2"
51
111IN.
3
3
10
32
65
120
188
395
6
2
7
22
46
84
133
280
9
2
6
18
37
69
109
228
12
1
5
16
32
60
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4
14
29
54
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179
18
1
4
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26
48
77
162
21
—-
4
11
24
45
72
150
24
—
3
11
23
42
67
140
27
—
O
M_
21
40
63
130
30
—
3
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20
38
59
123
36
—
2
10
19
34
54
113
42
—
2
9
17
32
50
105
Ein Veispiel wird die Anwendung der Tabelle erläutern:
Angenommen, es sollte eine Rohrleitung von 26 m Länge für 18 Flammen
hergestellt werden, so hat man in der ersten Vertikalspalte der Tabelle diejenige Zahl
zu nehmen, welche der angegebenen Leitungslänge am nächsten kommt. Gegeben
ist in unserem angenommenen Fall die Lange 26, es würde also in der Tabelle die
Zahl 27 dafür zu nehmen sein. Man sucht nun in derselben Horizontalzeile von
links nach rechts die nüchst höhere als die angegebene Flammenzahl, statt der an-
genommenen 18 mithin 21, und da diese in der Spalte für 1 Zoll engl. — 25 Milli-
meter Rohr steht, ist also ein Rohr von dieser Weite erforderlich und genügend,
18 Flammen bei einer Leitungslänge von 26 m noch mit Sicherheit zu versorgen.
8 6. Die Röhrenleitung soll in der Regel zu Tag und muß stets mit dem
nötigen Gesälle gelegt werden. Auch bei Veränderungen und Erweiterungen be-
stehender Bleirohrleitungen müssen eiserne Röhren zur Verwendung kommen, sobald
dieselben in die Wand, unter die Decken oder unter die Dielen gelegt werden sollen.
Zum Ablassen der in den Nöhren sich sammelnden Kondensationsflüssigkeiten sind
an geeigneten Stellen, namentlich da, wo die Leitung von wärmeren in kälrere
Räume übertritt, Wassersäcke mit sicherem Verschluß anzubringen. An fenchten
Stellen sind Eisenröhren durch Anstrich gegen Oxydation zu schützen.
8 7. Die Haupt- und Zwischenhahnen müssen in der Negel dieselbe Durchlaß-
öffnung haben, wie die Röhren, an denen sie angebracht sind; sie müssen ferner mit
Stellstift versehen sein und nicht aus iyrer Hülse herausgezogen werden können.
Der Kopf des Hahnens muß — am besten mit einer tief eingefeilten Rille — so
gekennzeichnet werden, daß man auch im Dnnkeln leicht erkennen kann, ob er ge-
öffnet oder geschlossen ist.
Vei ansgedehnten Leitungen sind an geeigneter Stelle Zwischenhahnen in die-
selbe einzusetzen, auch müffen Kronlenchter, schwere Jntensivlampen ?c. gnt und sicher
an der Decke befestigt werderr nnd durch leicht zugängliche Hahnen sür sich abge-
schlossen werden können.
8 8. Vor dem Anschrauben der Lampen ist die Leitung mittelst eines Mano-
meters mit ei^em Luftdruck von 25 em Wassersünle zu prüfen, und muß der Wasser-
stand im Manometer innerhalb einer Beobachtnngszeit von 3 Minuten keine wahr-
nehmbare Veränderung zeigen.
Jede Gaslamve ist vor dem Anschrauben auf das Genaueste aus ihre Dichtigkeit
zu prüfen und nicht eher anznschrauben, bevor sie sich nicht vollkommen dichr er-
wiesen hat.
Nach dem Anschrauben der Lanlpen ist die Prüfung der ganzen Leituna zrr
wiederholen.
Jst dieselbe gut ausgefallen, so ist bei der Gaswerksdirektiorr der schriftliche An-
trag zu stellen, nunmehr die innere Leitung nrit der Gasuhr zu verbinden, welche so-