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Entziehung der Zulassungsurkunde bezw. des Fahrscheins, sowie Außerdienststellung
des Fahrzeugs.
Z 26. Die besondere Aufsicht über das Droschkenwesen wird durch die Schutz-
mannschaft geführt, deren Auordnungen sämtliche Droschkenkutscher bei Vermeiden
der Außerbetriebssetzung ihres Fahrzeugs und von Bestrafung unweigerlich Folge
zu leisten haben.
§ 27. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund des
Z 134 a. P.-St.-G.-B. mit Geld bis zu 150 Mark und im Unbeibringlichkeitsfalle
mit Haft bestraft, sofern nicht 8 147 Ziff. 1 und 147 Ziff. 8 der Gew.-Ordn. An-
wendung zu finden haben. Daneben bleibt dem Bezirksamt als Strafmittel gegen
Droschkenbesitzer und Droschkenkutscher die Entziehung der Zulassungsurkunde (Z 1
der Vorschrift) und des Fahrscheins (Z 7 der Vorschrift) sowie die Äußerbetriebs-
setzung der Fahrzeuge vorbehalten.
L. Droschken-Tarif.
Ortspolizeiliche Vorschrift vom 29.August l898, mit Aenderungen vom27. Juni18 9
7. April, 3. Oktober 1900 und 7. Mai 1903.
I. Jnnerhalb der SLadt (mit den Grenzpunkten: Hausacker, Ziegelhäuser
Landstraße Nr. 63, neue evangelische Kirche in Neuenheim, einschließlich Kußmaul-
und Weberstraße, Ladenburger Straße Haus Nr. 80, Gaswerk, Mühlstraße, Allee-
straße, Diemer'sche Brauerei und Klingeuteich bis zum Eingang zum alten israelitischen
Friedhof) und für eine Fahrt vom Bahnhof oder Bismarckplatz bis zum Schlacht-
haus zahlen für eine direkte Fahrt von einem Punkte zum andern:
1 Person.e/A — 60
2 Personen.„ — 90
3 „ .„ 1. 5
4 „ .„ 1.20
Diese Taxe erhöht sich bei Fahrten bis zum Weißgerber'schen Hause und bis zum
Wirtshaus in der Hirschgasse und bei Fahrten aus der Stadt bis zum Schlachthaus:
für 1 Person auf . . . ^ — 80
für 2 Personen auf . . . „1.20
für 3 und 4 Personen auf . „ 1.50
Bei Fahrten nach dem Stadtteil Schlierbach (mit den Grenzpunkten Hausacker
und Eisenbahnstation Schlierbach) zaylen für die einfache Fahrt:
1 und 2 Personen . . ^ 2. —
3 „ 4 „ . . . „ 2.50
Für Hin- und Nückfahrt, (wobei hinsichtlich des Aufenthaltes die Bestimmungen
Ziffer V Absatz 3 des Tarifs gelten) zahlen:
1 und 2 Personen . . . ^ 3.20
3 „ 4 „ . . . „ 380
Bei Fahrten nach dem Stadtteil Handschuhsheim zahlen bis zum Gasthaus
„zum Rosengarten":
1 Person.—.90
2 Personen.„ 1.20
3 „ .„ 1.35
4 „ .1.50
bis zur Friedensstraße und Mühltalstraße:
1 Person.1.10
2 Personen.„1.40
3 „ .„ 1.55
4 „ .„ 1.70
II. Für Fahrten auf Bälle, ins Theater, zu Gesellschaften und
Konzerten zahleu innerhalb der Stadt (vergl. Ziffer I) vor Mitternacht:
1 und 2 Personen . . . .^ 1.20
3 4 1 50
Ebensoviel kostet das Abholen. — Nach Mitternacht erhöht sich die Taxe ohne Rück-
sicht auf die Personenzahl auf 3.—
Entziehung der Zulassungsurkunde bezw. des Fahrscheins, sowie Außerdienststellung
des Fahrzeugs.
Z 26. Die besondere Aufsicht über das Droschkenwesen wird durch die Schutz-
mannschaft geführt, deren Auordnungen sämtliche Droschkenkutscher bei Vermeiden
der Außerbetriebssetzung ihres Fahrzeugs und von Bestrafung unweigerlich Folge
zu leisten haben.
§ 27. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund des
Z 134 a. P.-St.-G.-B. mit Geld bis zu 150 Mark und im Unbeibringlichkeitsfalle
mit Haft bestraft, sofern nicht 8 147 Ziff. 1 und 147 Ziff. 8 der Gew.-Ordn. An-
wendung zu finden haben. Daneben bleibt dem Bezirksamt als Strafmittel gegen
Droschkenbesitzer und Droschkenkutscher die Entziehung der Zulassungsurkunde (Z 1
der Vorschrift) und des Fahrscheins (Z 7 der Vorschrift) sowie die Äußerbetriebs-
setzung der Fahrzeuge vorbehalten.
L. Droschken-Tarif.
Ortspolizeiliche Vorschrift vom 29.August l898, mit Aenderungen vom27. Juni18 9
7. April, 3. Oktober 1900 und 7. Mai 1903.
I. Jnnerhalb der SLadt (mit den Grenzpunkten: Hausacker, Ziegelhäuser
Landstraße Nr. 63, neue evangelische Kirche in Neuenheim, einschließlich Kußmaul-
und Weberstraße, Ladenburger Straße Haus Nr. 80, Gaswerk, Mühlstraße, Allee-
straße, Diemer'sche Brauerei und Klingeuteich bis zum Eingang zum alten israelitischen
Friedhof) und für eine Fahrt vom Bahnhof oder Bismarckplatz bis zum Schlacht-
haus zahlen für eine direkte Fahrt von einem Punkte zum andern:
1 Person.e/A — 60
2 Personen.„ — 90
3 „ .„ 1. 5
4 „ .„ 1.20
Diese Taxe erhöht sich bei Fahrten bis zum Weißgerber'schen Hause und bis zum
Wirtshaus in der Hirschgasse und bei Fahrten aus der Stadt bis zum Schlachthaus:
für 1 Person auf . . . ^ — 80
für 2 Personen auf . . . „1.20
für 3 und 4 Personen auf . „ 1.50
Bei Fahrten nach dem Stadtteil Schlierbach (mit den Grenzpunkten Hausacker
und Eisenbahnstation Schlierbach) zaylen für die einfache Fahrt:
1 und 2 Personen . . ^ 2. —
3 „ 4 „ . . . „ 2.50
Für Hin- und Nückfahrt, (wobei hinsichtlich des Aufenthaltes die Bestimmungen
Ziffer V Absatz 3 des Tarifs gelten) zahlen:
1 und 2 Personen . . . ^ 3.20
3 „ 4 „ . . . „ 380
Bei Fahrten nach dem Stadtteil Handschuhsheim zahlen bis zum Gasthaus
„zum Rosengarten":
1 Person.—.90
2 Personen.„ 1.20
3 „ .„ 1.35
4 „ .1.50
bis zur Friedensstraße und Mühltalstraße:
1 Person.1.10
2 Personen.„1.40
3 „ .„ 1.55
4 „ .„ 1.70
II. Für Fahrten auf Bälle, ins Theater, zu Gesellschaften und
Konzerten zahleu innerhalb der Stadt (vergl. Ziffer I) vor Mitternacht:
1 und 2 Personen . . . .^ 1.20
3 4 1 50
Ebensoviel kostet das Abholen. — Nach Mitternacht erhöht sich die Taxe ohne Rück-
sicht auf die Personenzahl auf 3.—