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t. Vollzug.
ß 36. Die zum Vollzug der ßegenwartigen Verbrauchssteuer-Ordnung nötigen An-
ordnungen, insbesondere die Bestlmmungen über Errichtung etwaiger neuer Erhebungs-
stellen und über die Dienstweisungen der die Erhebung und Kontrole der Verbrauchs-
steuer besorgenden Bediensteten hat der Stadtrat zu erlassen. Auf die Verbrauchs-
steuern bezügliche Dienstweisungen an die Schutzmannschaft hat er bei Großherzog-
lichem Bezirksamt zu beantragen.
Z37. Ferner steht dem Stadtrat zu, die den Beamten und Bediensteten der
Steuerverwaltimg, der Eisenbahn und der Schutzmannschaft für Mitwirkung bei der
Kontrole und Erhebung der Verbrauchssteuer zu leistenden Vergütungen mit den zu-
standigen Staatsbehörden zu vereinbaren und für Anzeigen von Uebertretungen der
Verbrauchssteuer-Ordnung Belohnungen zu gewähren.
8 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit einzelnen Verbrauchssteuer-
pflichtigen Aversen oder eine von der Verbrauchssteuer-Ordnung abweichende Kontrole
Zu vereinbaren.
L. Verbrauchssteuer-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
dcr Besteuerung
Verbrauchs-
steuersätze
I. Getränke.
1. Bier:
a. hier gebrautes.
Für je 100 Kilogr. ge-
brochenen oder ungebro-
chenenMalzes:
1. für die ersten 250
Doppelzentner.
1
60
2. für die dieser Menge
folgenden 1250 Dop-
pelzentner
2
3. vonmehr als1500bis
zu 3000Doppelzentn.
2
20
4. vonmehr als3000bis
zu 5000 Doppelzentn.
2
40
5. von mehr als 5000
Doppelzentner
2
60
d. eingeführtes.
vom Hektoliter
—
65
2. Wein:
a. Traubenwein.
vom Hektoliter
1
20
b. Obstwein.
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl, mit Ausschluß des zur Verwen-
dung im landwirtschaftlichen Betriebe
bestimmten Futtermehles
von 50 Kilo
—
60
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
Z. Weiße Backwaren aller Art .
„
—
2
III. Schlachtvieh.
1. Rindvieh erster Schwere....
vom Stück
5
2. „ zweiter „ ....
desgl.
3
—
3. „ dritter „ ....
4. Kälber.
„
2
> _
60
6. Schweine .......
1
—
6. Ferkel.
„
—
10
7. Hämmel.
„
—
60
8. Schafe.
„
—
60
9. Lämmer.
„
—
10
10. Ziegen.
—
! 20
I 10
11. Kitzlein.
fk
—
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t. Vollzug.
ß 36. Die zum Vollzug der ßegenwartigen Verbrauchssteuer-Ordnung nötigen An-
ordnungen, insbesondere die Bestlmmungen über Errichtung etwaiger neuer Erhebungs-
stellen und über die Dienstweisungen der die Erhebung und Kontrole der Verbrauchs-
steuer besorgenden Bediensteten hat der Stadtrat zu erlassen. Auf die Verbrauchs-
steuern bezügliche Dienstweisungen an die Schutzmannschaft hat er bei Großherzog-
lichem Bezirksamt zu beantragen.
Z37. Ferner steht dem Stadtrat zu, die den Beamten und Bediensteten der
Steuerverwaltimg, der Eisenbahn und der Schutzmannschaft für Mitwirkung bei der
Kontrole und Erhebung der Verbrauchssteuer zu leistenden Vergütungen mit den zu-
standigen Staatsbehörden zu vereinbaren und für Anzeigen von Uebertretungen der
Verbrauchssteuer-Ordnung Belohnungen zu gewähren.
8 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit einzelnen Verbrauchssteuer-
pflichtigen Aversen oder eine von der Verbrauchssteuer-Ordnung abweichende Kontrole
Zu vereinbaren.
L. Verbrauchssteuer-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
dcr Besteuerung
Verbrauchs-
steuersätze
I. Getränke.
1. Bier:
a. hier gebrautes.
Für je 100 Kilogr. ge-
brochenen oder ungebro-
chenenMalzes:
1. für die ersten 250
Doppelzentner.
1
60
2. für die dieser Menge
folgenden 1250 Dop-
pelzentner
2
3. vonmehr als1500bis
zu 3000Doppelzentn.
2
20
4. vonmehr als3000bis
zu 5000 Doppelzentn.
2
40
5. von mehr als 5000
Doppelzentner
2
60
d. eingeführtes.
vom Hektoliter
—
65
2. Wein:
a. Traubenwein.
vom Hektoliter
1
20
b. Obstwein.
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl, mit Ausschluß des zur Verwen-
dung im landwirtschaftlichen Betriebe
bestimmten Futtermehles
von 50 Kilo
—
60
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
Z. Weiße Backwaren aller Art .
„
—
2
III. Schlachtvieh.
1. Rindvieh erster Schwere....
vom Stück
5
2. „ zweiter „ ....
desgl.
3
—
3. „ dritter „ ....
4. Kälber.
„
2
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6. Schweine .......
1
—
6. Ferkel.
„
—
10
7. Hämmel.
„
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60
8. Schafe.
„
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60
9. Lämmer.
„
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10
10. Ziegen.
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11. Kitzlein.
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