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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1905 — Heidelberg, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.2487#0668
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Kunstwäschereien,

Tapetenlager,

Dekorationsgeschäfte,

Möbelmagazine,

Korbwarenhandlungen,

Drehermeister,

Seiler,

Seifensieder,

Spielwarenhandlungen.

Der 8 Uhr-Ladenschluß gilt nicht nur für diejenigen Jnhaber offener Berkanfs-
stellen, die ausschließlich Waren der in vorstehendem Berzeichnis bezeichneten Art
führen, fondern für die Jnhaber aller offenen Berkaufsstellen, die Waren der in
Frage kommenden Art führen, auch wenn fie außerdem noch andere Waren feil-
hatten.*)

Die Bestimmung der W139 e und ä der Gewerbeordnung und die auf Grund der-
selben erlassene bezirksamtliche Anordnung vom 20. März 1901 „das Offenhalten der
Verkaufsstellen in der Stadt Heidelberg und die Ruhezeit der Angestellten betr."
(S. Seite 131) b!eibt mit den entsprechenden Aenderungen in Kraft.

*) Zufolge Bekanntmachung Großh. Bezirksamts vom 19. Dezember 1904 wird diese letz-
tere Bestimmung in der Art gehandhabt, daß sür die in Frage kommenden Geschästszweiae
nichl der Schluh des Kadens von 8 Uhr ab verlangt werden wird, sondern nur, daß von 8 Uhr
ab Waren^der dem Achtuhrladenschluß unterstehenden Art nicht mehr verkauft werden dürsen.
 
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